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Vorbehalts- und Verstärkungsmittcl. Auch der Haushalt für die „Allge
meine Verwaltung" erstattet jetzt, wie jeder andere Haushalt feine an
teiligen Kosten an Gehältern, Versorgungsbczügen, Geschäftsbedürfnissen
usw. an die „Verrechnungshaushalte für allgemeine Vcrwaltungskosten",
die, wie erläutert, außerhalb des Haushaltsplans gebildet sind und
nicht durch die Hauptzusammenstellung zum Haushaltsplan lausen. Da
durch, daß die Verrechnungshaushalte außerhalb des Haushaltsplans ger
führt werden, werden die durchlaufenden Beträge ausgeschieden und der
Haushaltsplan selbst auf das richtige Maß zurückgeführt.
Bei der bisherigen Regelung mit dem „Wirtschaftlichen Abschluß"
wurden die Einnahme- und Ausgabeseite des Haushaltsplans leisten
der Verwaltungen um die Erstattungen anderer Haushalte für Leistungen
innerhalb der Verwaltungen erhöht. Nunmehr werden die Werte der
Leistungen für andere Verwaltungen — ,,Berrechnungsposten" — bei der
verauslagenden Verwaltung in Einnahme und Ausgabe abgesetzt, so
daß nur die Einnahme und Ausgabe der leistenden Verwaltung für
eigene Zwecke verbleiben. Dies geschieht durch einen beson
deren „Abschluß ohne V e r r e ch n u u g s p o st c n", der aus den
Bruttoabschluß folgt. Zur Hervorhebung werden die Berrechnungs-
p o st e n in der Einnahme in Schrägdruck gebracht. Tie Hervor
hebung der Ausgabeseite erübrigt sich, da die Zahlen auf beiden Seilen
des Haushaltsplanes einander entsprechen. Zur Vervollständigung des
Bildes sind die Bruttoabschlüsse und die Abschlüsse ohne Verrechnungs-
Posten in zwei getrennten Hauptzusammenstellungen zum Haushaltsplan
zusammengefaßt.
Außer den bisher vorgelegten Haushaltsplänen der einzelnen
Bezirke geben wir in diesem Jahre erstmalig einen Plan, der kapitelwcise,
abteilungsweise und titclweise gegliedert, die Einnahmen und Ausgaben
sämtlicher Bezirke, n e b c n e i n a n d e r g c st e l l t, zeigt. Wir
versprechen uns von dieser Neuerung nicht nur verbesserte Vergleichs-
möglichkciten für die Bczirkshaushalte untereinander, sondern erhalten
dadurch auch einen Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben sämt
licher Bezirke auf einem bestimmten Gebiet, so daß sich beim Studium
des Haushalts die bisher notwendigen Zusammenstellungen aus den
2t) Bezirkshaushaltcu erübrigen. Für künftige Haushaltspläne wird an
gestrebt, diese vergleichende Zusammenstellung noch weiter auf die kleinste
Gliederungseinheit, die einzelnen Etatsposten auszudehnen, was in diesem
Zäher wegen der beschränkten Zeit nicht mehr durchführbar wär.
Tie Uebertragbarkeit von Haushaltsansätzen soll
in demselben Umfange wie im Vorjahre bestehen bleiben. Innerhalb
der Bezirk sh aushaltspläne sind die in den einzelnen
K ap i t e l n lausenden sächlichen Ausgaben untereinander
übertragbar, ebenso die Absätze für persönliche Ausgaben. Dagegen
ist eine U ebertragung der Ansätze für persönliche Aus
gaben auf sächliche und umgekehrt nicht statthaft. Nicht
übertragbar sind die Ansätze für B e k ö st i g u n g und Heizung in
den A n st a l t sh a u s ha l t c n und allgemein die einmaligen
Ansätze. Tie Posten für die laufende bauliche Unterhaltung
von Hochbauten sind dagegen innerhalb des gesamten Be
zirk s h a u s h a l t s übertragbar. Für die Zcntralhaushaltc
und die Haushalte für die Gemeinsame Schulverwaltung
der Jnnenhezirke gilt dieselbe Regelung, >vie für die Be
zirke mit der Maßgabe, daß die Uebertragbarkeit nicht innerhalb der
Kapitel, sondern nur innerhalb der einzelnen Abteilungen zuge
lassen wird.
Für che Ansätze für bauliche Unterhaltung der Hoch
bauten sind entsprechend dem Wunsche der Stadtverordnetenversamm
lung in ihrem Beschlusse vom 17. Februar 1627 — Protokollnummcr 7 —
eingehende Prüfungen erfolgt, einmal dahin, daß ein neuer Schlüssel
gesucht ivurde, der eine Staffelung ltach Baukosten, Baualler und Ver
wendungszweck vorsah, ferner dahin, ob die Ansätze auf Grund einer
individuellen Prüfung des Zustandes der einzelnen Gebäude erfolgen
könnte. Eine individuelle Prüfung aller Gebäude unter Gewährleistung,
daß nach ganz einheitlichen Maßstäben die Unterhaltungskosten festgestellt
werden, erschein: bei dem Umfang an städtischen Gebäuden aller Art
schwer durchführbar und war jedenfalls zeitlich für den neuen Haushalt
»,cht mehr möglich. Dagegen ist eine stichprobenweise Prüfung erfolgt in
der Weife, daß städtische Gebäude gleicher Benutzungsart (z. B. Volks
schulen) in westlichen Bezirken und in Altberliner und nördlichen und
östlichen Bezirken geprüft worden sind. Diese Prüfung hat das vorläufige
Ergebnis gehabt, daß Gebäude gleicher Zweckbestimmung und ungefähr
gleichen Baualters in den westlichen und östlichen Bezirken keine wesentlich
verschiedenen baulichen Unterhaltungskosten bedingen, so daß also die
Aufstellung eines Schlüssels unter Berücksichtigung