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Volume No. 24 (567-702), 1928/09/07

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

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Vorbehalts- und Verstärkungsmittcl. Auch der Haushalt für die „Allge 
meine Verwaltung" erstattet jetzt, wie jeder andere Haushalt feine an 
teiligen Kosten an Gehältern, Versorgungsbczügen, Geschäftsbedürfnissen 
usw. an die „Verrechnungshaushalte für allgemeine Vcrwaltungskosten", 
die, wie erläutert, außerhalb des Haushaltsplans gebildet sind und 
nicht durch die Hauptzusammenstellung zum Haushaltsplan lausen. Da 
durch, daß die Verrechnungshaushalte außerhalb des Haushaltsplans ger 
führt werden, werden die durchlaufenden Beträge ausgeschieden und der 
Haushaltsplan selbst auf das richtige Maß zurückgeführt. 
Bei der bisherigen Regelung mit dem „Wirtschaftlichen Abschluß" 
wurden die Einnahme- und Ausgabeseite des Haushaltsplans leisten 
der Verwaltungen um die Erstattungen anderer Haushalte für Leistungen 
innerhalb der Verwaltungen erhöht. Nunmehr werden die Werte der 
Leistungen für andere Verwaltungen — ,,Berrechnungsposten" — bei der 
verauslagenden Verwaltung in Einnahme und Ausgabe abgesetzt, so 
daß nur die Einnahme und Ausgabe der leistenden Verwaltung für 
eigene Zwecke verbleiben. Dies geschieht durch einen beson 
deren „Abschluß ohne V e r r e ch n u u g s p o st c n", der aus den 
Bruttoabschluß folgt. Zur Hervorhebung werden die Berrechnungs- 
p o st e n in der Einnahme in Schrägdruck gebracht. Tie Hervor 
hebung der Ausgabeseite erübrigt sich, da die Zahlen auf beiden Seilen 
des Haushaltsplanes einander entsprechen. Zur Vervollständigung des 
Bildes sind die Bruttoabschlüsse und die Abschlüsse ohne Verrechnungs- 
Posten in zwei getrennten Hauptzusammenstellungen zum Haushaltsplan 
zusammengefaßt. 
Außer den bisher vorgelegten Haushaltsplänen der einzelnen 
Bezirke geben wir in diesem Jahre erstmalig einen Plan, der kapitelwcise, 
abteilungsweise und titclweise gegliedert, die Einnahmen und Ausgaben 
sämtlicher Bezirke, n e b c n e i n a n d e r g c st e l l t, zeigt. Wir 
versprechen uns von dieser Neuerung nicht nur verbesserte Vergleichs- 
möglichkciten für die Bczirkshaushalte untereinander, sondern erhalten 
dadurch auch einen Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben sämt 
licher Bezirke auf einem bestimmten Gebiet, so daß sich beim Studium 
des Haushalts die bisher notwendigen Zusammenstellungen aus den 
2t) Bezirkshaushaltcu erübrigen. Für künftige Haushaltspläne wird an 
gestrebt, diese vergleichende Zusammenstellung noch weiter auf die kleinste 
Gliederungseinheit, die einzelnen Etatsposten auszudehnen, was in diesem 
Zäher wegen der beschränkten Zeit nicht mehr durchführbar wär. 
Tie Uebertragbarkeit von Haushaltsansätzen soll 
in demselben Umfange wie im Vorjahre bestehen bleiben. Innerhalb 
der Bezirk sh aushaltspläne sind die in den einzelnen 
K ap i t e l n lausenden sächlichen Ausgaben untereinander 
übertragbar, ebenso die Absätze für persönliche Ausgaben. Dagegen 
ist eine U ebertragung der Ansätze für persönliche Aus 
gaben auf sächliche und umgekehrt nicht statthaft. Nicht 
übertragbar sind die Ansätze für B e k ö st i g u n g und Heizung in 
den A n st a l t sh a u s ha l t c n und allgemein die einmaligen 
Ansätze. Tie Posten für die laufende bauliche Unterhaltung 
von Hochbauten sind dagegen innerhalb des gesamten Be 
zirk s h a u s h a l t s übertragbar. Für die Zcntralhaushaltc 
und die Haushalte für die Gemeinsame Schulverwaltung 
der Jnnenhezirke gilt dieselbe Regelung, >vie für die Be 
zirke mit der Maßgabe, daß die Uebertragbarkeit nicht innerhalb der 
Kapitel, sondern nur innerhalb der einzelnen Abteilungen zuge 
lassen wird. 
Für che Ansätze für bauliche Unterhaltung der Hoch 
bauten sind entsprechend dem Wunsche der Stadtverordnetenversamm 
lung in ihrem Beschlusse vom 17. Februar 1627 — Protokollnummcr 7 — 
eingehende Prüfungen erfolgt, einmal dahin, daß ein neuer Schlüssel 
gesucht ivurde, der eine Staffelung ltach Baukosten, Baualler und Ver 
wendungszweck vorsah, ferner dahin, ob die Ansätze auf Grund einer 
individuellen Prüfung des Zustandes der einzelnen Gebäude erfolgen 
könnte. Eine individuelle Prüfung aller Gebäude unter Gewährleistung, 
daß nach ganz einheitlichen Maßstäben die Unterhaltungskosten festgestellt 
werden, erschein: bei dem Umfang an städtischen Gebäuden aller Art 
schwer durchführbar und war jedenfalls zeitlich für den neuen Haushalt 
»,cht mehr möglich. Dagegen ist eine stichprobenweise Prüfung erfolgt in 
der Weife, daß städtische Gebäude gleicher Benutzungsart (z. B. Volks 
schulen) in westlichen Bezirken und in Altberliner und nördlichen und 
östlichen Bezirken geprüft worden sind. Diese Prüfung hat das vorläufige 
Ergebnis gehabt, daß Gebäude gleicher Zweckbestimmung und ungefähr 
gleichen Baualters in den westlichen und östlichen Bezirken keine wesentlich 
verschiedenen baulichen Unterhaltungskosten bedingen, so daß also die 
Aufstellung eines Schlüssels unter Berücksichtigung
	        
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