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Volume No. 24 (567-702), 1928/09/07

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

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14./17. 8. 27; Magistrat und Zentrale der Baupolizei stimmen diesem 
Beschlusse zu. 
27. 8. 27: Dispensgesuch. 
9. 9. 27: Baupolizeiamt über Zentrale, Polizeipräsident an Minister 
für Volkswohlfahrt: keine grundsätzlichen Bedenken. 
1. 2. 28: Polizeipräsident Abteilung l lehnt nach Vorlage beim Minister- 
für Bolkswohlfahrt Erteilung der Dispense ab. 
17. 1. 28: Besprechung in der Zentrale der Baupolizei über 
13-geschossigcs Hotclhochhaus. 
31. 1. 28: Besprechung im Ministerium für Volkswohlfahrt: Bedenken 
gegen Entwurf, vor allem gegen Benutzung als Hotel. Oeff- 
nung des Hofes nach Park zu verlangt. Entwurf soll geändert 
werden. 
29. 2. 28: An Heilmann auf Depesche vom 16. 2.: Oberbürgermeister 
wünscht Hotel, Hof nach Osten offen. 
3. 3. 28: Minister für Volkswohlfahrt an Mendelssohn auf Schreiben 
vom 1. März: Nicht zu Hotclzwcckcn, Hof an 1 Seite offen. 
19. 3. 28: Baupolizeiamt über Zentrale der Baupolizei, Polizeipräsident 
Abtlg. I an Minister für Bolkswohlfahrt: Neuer Entwurf 
für Bürohochhaus mit offenem Hof nach Park zu. Drei 
geschossig an Straße, 12-geschossiges Hochhaus. Höchsthöhe 
51,88 m. 
31. 3. 28: Polizeipräsident Abtlg. I: Minister für Volkswohlfahrt hat zu 
gestimmt unter Bedingung: 
1. Nicht zu Hotelzwecken. 
2. An Parkseite Höhe nur bis Oberkante 5. Geschoß (20 m 
über Straßenhöhe). 
3. Am Hos keine Aufenthaltsräume. 
4. Vor Genehmigung Vorlage des endgültigen Entwurfs. 
17. 4. 28: Genehnügung des Vorentwurfs als Bürohochhaus. 
2. 5. 28: Vorläufige Bauerlaubnis für das 7. und 8. Stockwerk erteilt. 
8. 6. 28: Sitzung im Ministerium für Volkswvhlsahrt betr. Weiterbau. 
23. 6. 28: Minister für Bolkswohlfahrt an Heilmann auf Schreiben 
vom 16. Mai betr. Aufhebung des Hotelverbots und auf die 
am 7. Juni dem Minister überreichten 2 neuen Vorschläge 
13 Geschosse, kein offener Hof, dafür Abtreppungen der 
oberen Geschosse): 13 Geschosse für Hotelzwecke abgelehnt, 
7 Geschosse für Hotelzwccke zugelassen. 
Aus der vorstehenden Aufstellung, die nur die wesentlichsten Daten 
enthält, geht hervor, daß der Magistrat zwar zuerst die Errichtung eines 
16-geschossigen Hochhauses abgelehnt, dann aber, und zwar schon im 
August 1927 einem 12-geschossigen Hochhause zugestimmt hatte. Auch der 
Herr Minister für Volkswohlfahrt stellte seine zuerst gehegten Bedenken 
im Laufe der Verhandlungen zurück und stimmte Ende März d. Js. einem 
12-geschossigen Hochhause zu, wobei er aber verschiedene einschneidende 
Bedingungen stellte, als deren wesentlichste Wohl das Verbot der Benutzung 
des Hochhauses zu Hvtelzwecken anzusehen war. 
Während es der Gesellschaft in der ersten Zeit nur darum zu tun 
war, die grundsätzliche Genehmigung für ein Hochhaus zu erwirken und 
hinsichtlich der Benutzungsart freie Hand zu behalten — sie dachte wohl 
zwar, wie aus einem an den Herrn Oberbürgermeister gerichteten Brief 
des Herrn Konsuls Heilmann vom 1. März 1927 hervorgeht, in erster 
Linie nur au ein Bürohochhaus, — fing die Gesellschaft Anfang d. Js. an, 
Wert auf die Genehmigung des Hochhauses als Hotel zu legen, weil ein 
Ueberfluß an Geschäftsräumen, dagegen ein Mangel an Hotelbetten in 
Berlin herrsche und daher die Finanzierung eines nur Geschäftszwecken 
dienenden Hochhauses nicht möglich sei. Die Bemühungen der Gesellschaft 
auf Beseitigung des Hotelverbots haben lediglich den Erfolg gehabt, daß 
der Herr Minister für Bolkswohlfahrt ausnahmsweise damit einverstan 
den ist, daß die Räume bis zum 7. Geschoß aufwärts für Hotelzwecke 
benutzt werden, wenn das Gebäude nur 7 Geschosse hoch errichtet wird. 
Die Gesellschaft hat mithin jetzt die Wahl zwischen einem 12-geschossi- 
gen Bürohochhaus und einem 7-geschossigen Hotelgebäude. 
Nachdem der Herr Minister für Bolkswohlfahrt als höchste Instanz 
der Baupolizei in der Angelegenheit entschieden hat, können von hier 
ans weitere Vorschläge zur Förderung der Bestrebungen der Gesellschaft 
ans Errichtung eines Hotelhochhauses nicht gemacht werden, es muß viel 
mehr jetzt der Gesellschaft überlassen bleiben, unter den beiden vorgenann 
ten Möglichkeiten den ihr am meisten zusagenden Plan zur Durchführung 
fu bringen, oder eine Aenderung der ministeriellen Entscheidung zu
	        
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