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Ter Reichsfinanzausgleich gibt weder den Ländern noch den Gemein
den die Mittel in der Höhe, wie sic sie zur Erfüllung ihrer Ausgaben
benötigen. Dagegen verbleiben dem Reich genug Mittel, um Maßnahmen
durchzuführen, die nicht im Interesse der werktätigen Bevölkerung liegen,
ja, diesen Interessen direkt zuwiderlaufen.
So hat jetzt die Reichsregierung die erste Rate für den Ban eines
Panzerkreuzers bewilligt. Dieser Beschluß bedeutet eine offene Verhöh
nung der Notlage der werktätigen Bevölkerung und trägt außerdein zur
Erhöhung der Kriegsgefahr bei.
Die Stadtverordnetenversammlung protestiert daher auf das schärfste
gegen den Bau des Panzerkreuzers und ersucht den Magistrat,
1. bei der Reichsregierung auf Aufhebung des Beschlusses zu wirken,
2. von der Reichsregierung die durch die Einstellung des Panzer
kreuzerbaues freiwerdcnden Mittel zur Verteilung auf die Gemein
den zwecks Durchführung vermehrter Schulkinderspeisung zu ver
langen,
3. bei der Reichsregicrung bzw. bei der Preußischen Regierung erneut
einen besseren Finanzausgleich für Berlin zu fordern,
4. die Reichsregierung und den Reichstag zu ersuchen, eine Nach
prüfung des "Reichswehretats vorzunehmen, da dort nach den An
gaben des Reichswehrministers viele überschüssige Millionen vor
handen sein sollen, die er zum Ausbau der Kriegsmarine zur Ver
fügung stellen wollte. Auch diese Mittel sollen den Gemeinden zur
Erfüllung sozialer Aufgaben zugewiesen werden.
Berlin, den 4. September 1928.
Otto Gäbel, Schwenk und die übrigen Mitglieder der
Kommunistischen Fraktion.
8t. V. 28. — 6. XVIIl. 2.
685. Antrag.
Infolge der dauernd steigenden Zahl derjenigen Erwerbslosen, die
keine Unterstützung durch das A.B.A.B.G. erhalten, wächst das Heer der
jenigen, die durch die Stadt unterstützt werden müssen. Da dies ein
weiterer Schritt ist auf dem Wege, die sozialen Aufgaben des Reiches auf
die Kommunen abzuwälzen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
Der Magistrat wird ersucht, bei der Reichsregierung dahin zu
wirken, daß
1. das vollkommen unzureichende Gesetz über Arbeitslosenversicherung
aufgehoben wird:
2. an dessen Stelle eine allgemeine Arbeitslosenfürsorgc eingeführt
wird, durch welche alle Erwerbslose ausreichend unterstützt werden:
3. bis zur Aufhebung des Arbeitsloscnvcrsicherungsgesetzcs das Reich
die Verpflichtung hat, den Kommunen ausreichende Mittel zur
Unterstützung der nicht durch das Gesetz Unterstützten zur Verfügung
zu stellen.
Berlin, den 4. September 1928.
Otto Gäbe!, Roth und die übrigen Mitglieder der
Kommunistischen Fraktion.
8t. V. 28. — 6. XVIIl. 2.
686. Antrag.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Anläßlich der stark ansteigenden Lebenshaltungskosten, insbesondere
der Lebcnsmittelpreisc, werden die Richtsätze in der Wohlfahrtsfürsorge
für Unterstützungsempfänger um 25% erhöht.
Berlin, den 4. September 1928.
Otto Gäbel, Rosenthal und die übrigen Mitglieder der
Kommunistischen Fraktion.
8t. V. 28. — B. XVIIl. 2.
687, Antrag.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Sämtlichen Unterstützungsempfängern werden die Brennmaterialien
für den Winter durch die Brcnnstoff-G. m. b. H. frei ins Haus geliefert.
Berlin, den 4. September 1928.
Otto Gäbel, Rosenthal und die übrigen Mitglieder der
Kommunistischen Fraktion.
8t. V. 28. — B. XVIIL 2.