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Volume No. 24 (567-702), 1928/09/07

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

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Artikel 12 § 2 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen 
Gesetzbuch zum Urkundsbeamten der Stadt Berlin bestellten 
Stadtamtmann Paul Rente 
erschienen heute 
für die Terrain-Aktiengesellschaft am Flugplatz Johannisthal— 
Adlershof in Berlin, Friedlichst!. 209: 
1. Herr Direktor Wilhelm Kalinke, Berlin, Wilhelmstr. 9, 
2. Herr Prokurist Gustav Schatz, Berlin-Charlottenburg, 
Waitzstr. 24, 
der Erschienene zu 1 von Person bekannt. Der Erschienene zu 2 durch 
Postausweis des Postamts Berlin SW 68 vom 21. Mai 1926 anerkannt. 
Zum Beweise ihrer Vertretungsbefugnis legten sie Handelsregisterauszug 
des Amtsgerichts Cöpenick, Abteilung B, Nr. 136, vom 5. Dezem 
ber 1927 vor. 
Die Erschienenen erklärten hierauf: 
Die Terrain-Aktiengesellschaft am Flugplatz Johannisthal—Adlers 
hof, int folgenden kurz „Tagafia" genannt, ist eingetragene Eigentümerin 
des in der beigehefteten Anlage 1, die ebenso wie die anderen beigehefteten 
Anlagen einen Bestandtel dieses Vertrages bildet, rot umrandeten Ge 
ländes mit Ausnahme der sepiabraunen angelegten Flächen. Sie beab 
sichtigt, auf diesem Gelände Wohngebäude zu errichten. 
Wir machen daher namens der „Tagafia" der Stadt Berlin den 
Antrag zum Abschlüsse folgenden 
Vertrages: 
8 1. 
Die „Tagafia" verpflichtet sich, die in der Anlage 2 dargestellten 
Straßen- und Platzflächen in einer Gesamtgröße von ca. 6,95 ba an die 
Stadt Berlin ohne geldliche Gegenleistung zu übereignen. Zu den Platz 
flächen gehört auch die zwischen der Engelhardstraße und dem Sterndamm 
gelegene Grünfläche von ca. 32 000 am Größe. 
8 2. 
Die „Tagafia" verpflichtet sich ferner, das zur Ausgestaltung des 
Zusammenschlusses der Flugplatzstraße und der Friedrichstraße in Jo 
hannisthal erforderliche Gelände in einer Größe von ca. 11325 qm, das 
in der Anlage 3 blau umrandet dargestellt ist, zu erwerben und ohne 
geldliche Gegenleistung an die Stadt zu übereignen. 
8 3. 
Tie „Tagafia" verpflichtet sich endlich, das auf der Anlage 2 braun 
dargestellte Grundstück an der Engelhardstraße in einer Größe von etwa 
1 da ohne geldliche Gegenleistung an die Stadt aufzulassen. 
8 4. 
Dagegen verpflichtet sich die Stadt Berlin, die in der Anlage 2 rot 
dargestellte Fläche von insgesamt 2,23 da Größe an die „Tagasia" eben 
falls ohne geldliche Gegenleistungen zu übereignen. Diese Flächen sind 
in Bauland umgewandeltes Platz- und Straßenland. 
8 5. 
Alle vereinbarten Grundstücksübereignungen haben frei von ding 
lichen und obligatorischen Rechten Dritter zu erfolgen. 
Die Auslassung ist zu erklären, sobald der in Anlage 2 entworfene 
Bebauungsplan förmlich festgestellt worden ist und das Katastermaterial 
sowie etwa erforderliche Entpfändungserklärungen beschafft worden sind. 
Das zu allen Auflassungen erforderliche Katastermaterial hat die „Tagafia" 
auf ihre Kosten zu beschaffen. Die „Tagafia" hat auf Verlangen der 
Stadt die Auflassung zuerst zu erklären. 
8 6. 
Mit der Auflassung gilt die Uebergabe als vollzogen. 
8 7. 
Sämtliche aus Anlaß dieses Vertrages entstehenden Kosten, Stempel, 
Steuern usw. übernimmt die „Tagafia"; jedoch wird Stempel- und Ge 
bührenfreiheit beantragt, soweit es sich um llebereignung von Straßcn- 
und Platzlandflächen handelt. 
Die Erschienenen erklärten ferner: 
„An obiges Angebot halten wir uns namens der „Tagasia" bis zum 
15. Juni 1928 mit der Maßgabe gebunden, daß der Vertrag als zustande 
gekommen gilt, wenn die Annahmcerklärung innerhalb der gedachten Frist 
beurkundet ist."
	        
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