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651. Vorlage (Schul. 1/3, 1928) — zur Beschlußfassung —, betr. die Wahl
von 2 Stadtverordneten und 1 Geistlichen in das Kuratorium für
das evangelische Säkular-Stipendium.
Die dreijährige Wahlperiode der durch Beschluß der Stadtverordneten-
Bersammlung vom 9. März 1922 — Protokoll Nr. 3 — bezw. 14. Sep
tember 1922 — Protokoll Nr. 27 — zu Mitgliedern des Kuratoriums für
das evangelische Säkular-Stipendium gewählten Stadtverordneten Koch
und D o v e ist seit längerer Zeit abgelaufen.
Die sechsjährige Wahlperiode des durch Beschluß der Stadtverordncten-
Bersammlung vom 23. Mai 1922 — Protokoll Nr. 18 — zum Mitglied
des Kuratoriums für das evangelische Säkular-Stipendium gewählten
Pastors Dietrich Graue, Bischofstr. 4/5, wohnhaft, ist gleichfalls am
23. Mai 1928 abgelauspn.
Neuwahlen sind bisher von uns nicht herbeigeführt worden, weil
Mittel zur Verleihung des Stipendiums nicht zur Verfügung standen.
Nachdem jedoch jetzt ,zur Verleihung des evangelischen Säkular-
Stipendiums Mittel wieder vorhanden sind, ersuchen wir, die Neu
wahl von
2 Stadtverordneten auf 3 Jähre und
1 evangelischen Geistlichen der Stadt Berlin auf 6 Jahre
zu Mitgliedern des Kuratoriums für das evangelische Säkular-Stipendium
gemäß 8 14 des Statuts vorzunehmen.
Berlin, den 3. August 1928.
Magistrat.
B ö ß. K. W e y l i. V.
St. V. 28. — B. IV. 35.
652. Vorlage (Tief 1 C) — zur Kenntnisnahme —, betr. Anbringung von
Fußgängerstegcn an den Brücken der Siemens-Stichbahn Jungsern-
heidc—Gartcnfrld über Spree und Spreekanal (Drucks. 699
und 760 c).
Die Stadtverordnetenversammlung hat uns gelegentlich der Beschluß
fassung am 3. November 1927 über die Abtretung städtischen Geländes
an die Reichsbahngcsellschast für den Bau der Stichbahn Jüngfernheide—
Gartenfcld ersucht, mit der Reichsbahn wegen der Anbringung von Futz-
gängerstegen an den Brücken über Spree und Kanal zu verhandeln. Die
Verhandlung mit der Reichsbahn hat stattgefunden. Obwohl die Arbeiten
schon sehr weit fortgeschritten sind, wäre die Anbringung der Fußgänger
stege noch möglich. Ter Gesamtkostcnauswand würde rd. 156 000 JiH für
die Anbringung eines etwa 1,5 m breiten, einseitig angebrachten Fuß
gängersteges betragen einschl. der Zugangstreppen. Wir wollen jedoch von
der Anbringung der Stege absehen, einmal, weil die Reichsbahn wegen
der Starkstromkabel die Anbringung derartiger Fußgängerstege nur ungern
sicht, zum andern, weil der Gedanke, für das zwischen Bahndamm und
Spree gelegene Gelände bessere Zugangsmöglichkeiten zu schaffen, durch
die zukünftig hier geplante Anlage überholt werden wird.
Nach anliegendem Plan Nr. 1 wird z. Zt. von dem in Frage kommen
den Gelände nur der Teil A von etwa 20 Schrebergärten ausgenutzt,
während Teil'8 noch im Ueberschwcmmungsgebiet liegt. Die mit Schreber
gärten besetzte Fläche A hat über Schleuse und Wehr eine Zugangs
möglichkeit, die für die jetzigen Belange vollständig ausreichend ist
(s. gelbe Linie). Tjc auf Grund des Stadtverordnetcnbcschlusscs vom
3. November 1927 in 'Frage kommenden neuen Fußgängcrstege sind an den
Spreebrücken durch einen roten Strich markiert.
Plan 2 zeigt den kommenden Zustand nach Durchführung des neuen
Durchstichs zum Westhafen mit dem für Jndustriezwecke bestimmten
Gelände. Wie aus dem Plan hervorgeht, ist auch die Spree nordwärts
verlegt. Die Flächen V und 8 sind zu einer Gesamtfläche, die erheblich
größer geworden ist, verschmolzen. Für dieses neue Gelände müssen
zwangsläufig — sofern es für Jndustriezwecke ausgenutzt werden soll —
auch neue Zugänge geschaffen werden, an die wesentlich höhere Anfor
derungen gestellt werden müssen, als die an hochgelegenen Eisenbahn-
brücken angebrachten Fußgängerstege zu bieten vermögen. Der neue
Lageplan, wie er z. Zt. besteht, sieht deshalb airch über das Oberhaupt
der neuen Schleuse und über das Wehr eine Zugangsstraßc vor, die gleich
zeitig Westend mit Siemensstadt verbindet.
Wir bitten daher, davon Kenntnis nehmen zu wollen, daß die
Schaffung von Zugängen zu dem von der Spree und der Lehrter Bahn