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Volume No. 24 (567-702), 1928/09/07

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

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8t. V.28 B. XIV. 7. 
werden dürften. Eine Verständigung konnte mit Fehlner nicht erzielt, 
auch ein völlig gleichwertiges Ersatzgrundstück ihm nicht angeboten 
werden. Das ihm zugedachte neue Grundstück ist wegen der Front- 
verschlechterung und der hierdurch eintretenden beschränkten Bebau 
barkeit als minderwertig anzusehen. Auch der Herr Oberpräsident 
erkennt in einem Schreiben an, daß Fehlner durch die Umlegung 
zweifellos einen Wertverlnst erleidet und ihm hierfür aus Grund des 
8 14 Ziff. 2 des Umlegungsgesetzes eine entsprechende Wertentschädi 
gung zuzubilligen sei. Das Bezirksamt Prenzlauer Berg hat daher 
den von dem Herrn Umlegungskommissar am 15. Mai d. Js. vor 
geschlagenen Vergleich, nach welchem die Stadt das Fehlner'sche, 
4)47 qm große, Grundstück zum Preise von 3750 MM übernimmt und 
Fehlner seine sämtlichen Ansprüche aus dem Umlegungsverfahren für 
abgegolten erklärt, vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen 
Körperschaften angenommen. Fehlner hat grundsätzlich die Ueber 
nahme eines anderen Grundstücks abgelehnt. Bei einer Größe von 
647 qm entspricht der Kaufpreis einer Entschädigung von 5,80 MM je 
qm. Der der Umlcgungskommission angehörige Grundstückssachver 
ständige schätzt den Wert des Grundstücks auf 5—6 MM je qm. 
Die Annahme des Bergleichsangebots liegt im Interesse der 
Stadt. Nach der Sachlage ist nicht anzunehmen, daß bei der Fort 
führung des Umlegungsverfahrens die von der Umlegungskommission 
festgesetzte Entschädigung wesentlich von dem vorgeschlagenen Ver 
gleich abweichen wird. Andererseits ist zu berücksichtigen, daß bei 
einer längeren Dauer des Umlegungsverfahrens durch die den Mit 
gliedern der Umlegungskommission zustehenden Ansprüche auf Ersatz 
der baren Auslagen und auf Gebühren nach Maßgabe der für Sach 
verständige in gerichtlichen Angelegenheiten bestehenden Vorschriften 
erhebliche Kosten entstehen, welche gemäß § 54 des Umlegungsgesetzes 
von der Stadt zu tragen sind. Auch dürste sich nach der Durch 
führung der Umlegung das Grundstück unschwer für den von uns 
jetzt zu zahlenden Preise wieder veräußern lassen. Außer den 3750 MM 
müssen von der Stadt noch 192,50 .AM Grunderwerbssteuer und etwa 
entstehende Gerichtskosten übernommen werden. Die dem Veräußerer 
zur Last fallende Wertzuwachssteuer beträgt 1050 MM. 
Wir haben dem Vergleich zugestimmt und bitten, im Einver 
ständnis mit unserem Grundeigentumsausschuß und dem Bezirksamt 
Prenzlauer Berg zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich mit dem Erwerb des Fehlner'- 
schen Grundstücks an der Straße 39 von 647 qm zum Preise von 
3750 MM und unter den Bedingungen der Magistratsvorlage vom 
20. Juli 1928 aus Mitteln des Grunderwerbsstocks einverstanden. 
Berlin, den 20. Juli 1928. 
Magistrat. 
Büß. Busch. 
8t. V.28. — B.111.2 Bez. 4. 
(»28. Vorlage (Ges. 13) — zur Kenntnisnahme —, betr. besonderen 
Lehrgang zur ergänzenden Ausbildung von etwa 20 Fürsorge 
rinnen der Jugend- und Wirtschaftsfürsorge. 
Die Stadtverordnetenversammlung hatte sich durch Beschluß vom 
10. Mai 1928 — Prot. Nr. 11 — mit der ergänzenden Ausbildung 
von etwa 20 Fürsorgerinnen der Jugend- und Wirtschastsfürsorge für 
das Gebiet der Gesundheitsfürsorge durch einen halbjährigen Lehrgang 
und mit der Bereitstellung eines Betrages bis zu 50000 MM für 
diesen Zweck einverstanden erklärt. Nach dem Beschluß sollte versucht 
werden, für diejenigen Fürsorgerinnen, die an dem Kursus mit 
Erfolg teilgenommen 'Haben, die staatliche Anerkennung für das 
Hauptfach Gesundheitsfürsorge durch Entscheidung des Herrn Ministers 
für Volkswohlfahrt zu erreichen. 
Der Herr Minister für Volkswohlfahrt hat inzwischen auf unsere 
wiederholten Berichte mitteilen lassen, daß eine staatliche Anerkennung 
der durch den gedachten Lehrgang nachgeschultcn Wohlfahrtspflege 
rinnen für das Hauptfach Gesundheitsfürsorge nicht in Frage komme. 
Mit Rücksicht hierauf haben wir beschlossen, die Entscheidung über 
die besonderen Ausbildungskursc auf 6 Monate zurückzustellen. 
Wir bitten, hiervon Kenntnis zn nehmen. 
Berlin, den 17. Juli 1928. 
Magistrat 
Büß. v. D r i g a l s k i.
	        
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