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624. Vorlage (Tief. I. A. 3) — zur Beschlußfassung —, bctr. Erwerb
von Stratzcnland zur Verbreiterung der Berliner Allee vor
den Grundstücken Nr. 9», 96 und 97 in Berlin-Weißcnsec.
Für die Berliner Allee in Weißensee ist zwischen den Straßen-
und Bausluchten eine Breite von 34 m festgesetzt. Vor den Grund
stücken Nr. 95, 96 und 97 beträgt die Straßenbreite nur rd. 16 m.
Der starke Verkehr in der Berliner Allee ist hier derart eingeschnürt,
daß durch die Unübersichtlichkeit im Straßenzuge ein großer Ge
fahrenpunkt besteht, dessen Beseitigung ein dringendes Bedürfnis ist.
Das zur Straßenverbreiterung erforderliche Gelände ist Bauland,
welches nach der bestehenden Bauordnung für Bauklasse IV aus
gewiesen ist, also eine viergeschossige Bebauung zuläßt. Durch die
mit den Anliegern am 27. März 1928 zustandegekommenen Urkunds
angebote ist für den Ankauf des zur Straßenverbreiterung erforder
lichen Geländes durch die Stadt ein angemessener Kaufpreis ver
einbart, nämlich für das Grundstück Berliner Allee 95 Ecke der
Bernkasteler Straße 250 .RM für die Quadratrute und für die an
grenzenden Reihcngrundstücke Nr. 96 und 97 200 3Ui für die Quadrat
rute. Da es sich insgesamt um 74,76 Quadratruten, das sind 1059 gm,
handelt, wofür zusammen 16 748 3tM beansprucht werden, entfallen im
Durchschnitt 15,81 .RM auf das qm Fläche. Wir haben ebenso wie
die Städtische Tiefbaudeputation und der Grundeigentumsausschuß
der Finanz- und Steuerdeputation dem Angebote zugestimmt und
bitten zu beschließen:
Die Versammlung stimmt dem Ankauf von 1059 qm Straßen
land zur Verbreiterung der Berliner Allee in Weißensee vor
den Grundstücken Nr. 95, 96 und 97 nach der Vorlage des
Magistrats zu. Die erforderlichen Mittel — 16 748 3tM — sind
aus Vorbehaltsmitteln Kap. XI, 7, Tit. II zu zahlen.
Berlin, den 13. Juli 1928.
Magistrat.
B ö ß. Hahn.
8t. V. 28 — B. III. 2 Bez. 18.
625. Vorlage (Fin. VIII, 1 Ord.) — zur Beschlußfassung —, brtr.
den Verkauf eines Grundstücks von etwa 4486 qm nahe der
StcLnbergstratze in Tegel.
Die „Roland", Gemeinnützige Baugesellschaft für Klein- und
Mittelwohnungen G. m.b.H. in Berlin, Eichhornstr. 5, beabsichtigt,
das auf dem anliegenden Plan rot umrandete städtische Grundstück
nahe der Steinbergstraße in Tegel an der Tegeler Siedlung in Größe
von etwa 4486 qm zu erwerben, um es im Zusammenhang mit dem
ihr bereits gehörigen Grundstück in der Steinbergstraße einheitlich
zu bebauen. Da das Grundstück für städtische Zwecke nicht benötigt
wird und eine einheitliche Bebauung des Geländes im öffentlichen
Interesse liegt, wollen wir dem Antrage stattgeben. Die Roland
hat folgendes Angebot gemacht:
1. Der Kaufpreis beträgt 5 3tM je qm, das sind im ganzen
22 430 9tM.
2. Der Kaufpreis ist bei der Auflassung bar zu entrichten. Die
Anliegerbeiträge trägt die Erwerberin, ebenso den Stempel des
Vertrages, die Kosten der Auflassung und die Umschreibung im
Grundbuch. Die Kosten der Vermessung und des Auflassungs-
materials trügt die Stadtgemeinde.
3. Käuferin ist verpflichtet, das Gelände spätestens bis zum 1. Mai
1929 mit Kleinwohnungen zu bebauen. Für diese Verpflichtung
übernimmt die Berliner Stadtschaftsbank A.-G. die selbstfchuldne
rische Bürgschaft.
Der gebotene Kaufpreis erscheint angemessen, da es sich um
Hiutergelände handelt, für das die zur Bebauung erforderlichen
Straßen erst angelegt werden müssen. Für das Gelände besteht
Bauklasse III.
Wir bitten, im Einverständnis mit den Bezirkskörperschaften von
Reinickendorf und unserem Grundeigentumsausschuß zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit dem Verkauf des auf dem
vorliegenden Plan rot umrandeten Geländes nahe der Steinberg
straße in Tegel von etwa 4486 qm Größe zum Preise von 5 JtM
je qm und unter den Bedingungen der Magistratsvorlage vom 19. Juli
1928 einverstanden.
Berlin, den 19. Juli 1928.
Magistrat.
B ö tz. Bus ch.
8t. V. 28 — 8. III. 2 8er. 20.