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Volume No. 24 (567-702), 1928/09/07

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

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wird und an allen Waschbecken Seifensparer angebracht und 
Servietten zur Verfügung gestellt werden. Auf Wunsch ist 
jedem Benutzer eine Papierbrille auszuhändigen. Wo es räum 
lich möglich ist, sollen Automaten mit Schutzmitteln gegen Ge 
schlechtskrankheiten angebracht werden. Zur Wartung und Be 
dienung sind in allen Anstalten, auch in den in Parkanlagen 
belegenen, Wärterinnen anzunehmen. — Drucksache 687 —", 
haben wir wie folgt Rechnung getragen: 
Zu 2) Die Verpachtung der Anstalten ist nach den Richtlinien auf 
Ausnahmefälle beschränkt, grundsätzlich werden sie von der 
Stadt im Eigenbetriebe verwaltet. Bei Anstalten mit Ver- 
kaufsständen für Zeitungen oder Waren ist aber der Eigenbetrieb 
nicht angebracht. 
Zu b> Wir haben die Wünsche auf Verwendung von Kastenpapier statt 
Rollenpapier und von Servietten statt Handtüchern, auf An- 
bringung von Seifensparern und auf Vorhaltung von Papier 
sitzauflagen den Bezirksämtern mitgeteilt. 
Automaten mit den von der Gesundheitsdeputation empfohle 
nen Schutzmitteln gegen Geschlechtskrankheiten werden überall 
ausgestellt werden, wo es räumlich möglich ist. 
Grundsätzlich erfolgt auch in den in den Parkanlagen be 
legenen Anstalten die Wartung und Bedienung durch Wärte 
rinnen. Nicht für ständige Bedienung eingerichtete Anstalten 
sind nur in geringer Zahl vorhanden. 
Die Versammlung bitten wir, von den getroffenen Maßnahmen 
Kenntnis zu nehmen. 
Berlin, den 2. Juli 1928. 
Magistrat 
S ch 0 l tz. Dr. A d l c r. > 
8t. V. 28 - 6. XV. 12 
604. Vorlage (Schw. 5 — A. I. 1.) — zur Kenntnisnahme —, betr. 
die Regelung des Schulgeldes an den höheren Lehranstalten 
und Mittelschulen. 
In Abänderung unserer Vorlage vom 2. Februar 1928 — Drucks. 
Nr. 187 — hat die Stadtvervrdneten-Versammlung am 8. März 1928 — 
Prot. Nr. 8 — beschlossen, bei der Erhebung des Schulgeldes an 
höheren Lehranstalten und Mittelschulen die Differenzierung zwischen 
auswärtigen und einheimischen Schülern fallen zu lassen und aus die 
Leistungsklausel zu verzichten. Ferner hat die Versammlung eine Ent 
schließung angenommen, daß bei der Anwendung der Schulgeldstafse- 
lung bei den Einkommen zwischen 2500 3tM bis 3000 .RM möglichste 
Rücksicht walten soll. Wir haben den Abänderungen und der Ent 
schließung zugestimmt und bitten die Versammlung, hiervon Kennt 
nis zu nehmen. 
Berlin, den 4. Juli 1928. 
Magistrat. 
B ö h. N h d a h l. 
8t. V. 28 - 6. IX. 4 
1,0.1. Vorlage (La. Wohl. Dep. 4) — zur Kenntnisnahme —, betreffend 
die Unterstützungen, die aus Anlas; der Ueber schwemmn »gen im 
Stadtkreise Berlin, Sommer 1027, an Hochwassergeschädigte ge 
zahlt worden sind. 
In Ergänzung unserer Vorlage vom 8. 6. 28 — La. Wohl. Dep. 4 
— und mit Bezug auf den Stadtverordnetenbeschluß vom 21. 6. 28 — 
Prot. Nr. 7 — teilen wir ergebenst mit, daß der Herr Oberpräsident 
mit Erlaß vom 23. 6. 28 — O. P. 3663 — sich endgültig außerstande 
erklärt hat, staatliche Mittel für die von der Stadt durchgeführte Not 
standsaktion für Hochwasserschäden im Sommer 1927 zuzuschießen. 
Der Herr Oberpräsident begründet seine Ablehnung u. a. wie folgt: 
„Ich habe bereits durch meine Erlasse vom 13. August 1927 — 
O. P. 10 278, vom 30. September 1927 — O. P, 11695 und vom 
' .20. Oktober 1927 — O. P. 12158, den Magistrat davon in Kenntnis 
gesetzt, daß eine Hilfeleistung im Wege einer einzuleitenden staat 
lichen Notstandsaktivn nicht in Frage konimen könne, da die Vor 
aussetzungen deS Rnnderlasses vom 1. August 1922 (Min. f. d. i. 
B. S. 770 71) nicht gegeben seien. Dieser Standpunkt, der auch 
von dem Innenministerium gebilligt worden ist (vgl. die mit meinem 
Erlaß vom 9. November 1927 — O. P. 12 445, mitgeteilten An 
lagen, in denen cs heißt: „daß die Einleitung einer staatlichen Not
	        
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