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Mehrkosten in Höhe von 8 Millionen Mark, die noch nachträglich in den
Haushalt 1928 einzusetzen und durch eine städtische Anleihe zu
beschaffen sind.
Berlin, den 19. Juni 1928.
Magistrat.
Böß. H a h n.
8t. V. 28 - B. XV. 9c.
592. Vorlage (Tief. I. D) — zur Beschlußfassung — über Bewilligung der
Mehrkosten für die Verlängerung der Nordsüdbahn nach Tempclhos
vom Bahnhof Krcuzberg bis zur Borussiastraßc in Tempelhof.
Durch die Borlage Nr. 977 von, 2. Dezember 1926 und den Beschluß
der Stadtverordnetenversammlung vom 7. Dezember 1926 — Prot. Nr. 11
— waren für die Verlängerung der Nordsüdbahn nach Tempelhof vom
Bahnhof Krcuzberg bis zur Borussiastraße in Tempelhof 7 Millionen
Reichsmark bewilligt worden. Bei dem damaligen Entwurf der Nord
südbahn A.-G. war die Schnellbahn ohne Umbau der jetzt bestehenden
Ringbahnübcrführung an der Berliner Straße nach Tempelhof hinein
geführt. Ta die vorhandene Ueberführung von nur 20 m lichter Weite
eine starke Einschnürung der 48 m breiten Berliner Straße bedingt, wird
von der Tiefbauverwaltung mit Rücksicht auf den starken Verkehr der Ber
liner Straße als Hauptausfallstraße eine Verbreiterung der Ueberführung
auf etwa 38 m l. W. für unerläßlich gehalten, um die vorgenommene Neu
einteilung der Berliner Straße auch unter der Bahnüberführung durch
führen zu können. Von den Kosten für den Umbau der Ringbahnüber
führung (2 150 000 Ml) entfallen 600 000 Ml auf den Bau der Schnell
bahn, so daß die Baukosten für die Verlängerung der Bahn sich um diesen
Anteil auf 7 600 000 Ml erhöhen. Haushaltsmäßig ist der vorstehende
Betrag wie folgt nachgewiesen:
AoB. 1927 Titel XX Post 2 - ... . 7000000 Ml
AoV. 1928 Q. III 6 c = 600 000 Mi
zus. 7 600 000 Ml.
Wir bitten zu beschließen:
Die Versammlung stimmt der Verbreiterung der Ringbahnüber
führung in Tempelhof an der Berliner Straße zu und bewilligt die für
die Verlängerung der Nordsüdbahn nach Tempclhos entstehenden und auf
die Nordsüdbahn entfallenden Mehrkosten in Höhe von 600 000 Ml, die,
soweit nicht Zuschüsse von Reich und Staat zur Verfügung gestellt werden,
aus einer städtischen Anleihe zu decken sind.
Ter Magistrat wird ermächtigt, die erforderlichen Beträge als In
lands- oder Ausländsanleihe aufzunehmen und die Anleihebedingungen
im Benehmen mit der Finanz- und Steuerdeputation festzusetzen. Der
Magistrat wird ferner ermächtigt, an Stelle der Aufnahme einer städtischen
Anleihe die Zustimmung zur Aufnahme einer entsprechenden Jnlands-
oder Ausländsanleihe für den ganzen oder einen Teilbetrag durch eine
städtische Gesellschaft zu erteilen.
Berlin, den 20. Juni 1928.
Magistrat.
Böß. Hahn.
8t. V. 28. — B. XV. 9 b.
593. Vorlage (Tief. I. D.) — zur Beschlußfassung — wegen Bewilligung
der Ueberschreitung von 500 000 Ml für die Verlängerung der Nord-
südbahn in Neukölln von der Ionasstraßc bis zur Grcnzallcc und
über die Verlängerung dieser Bahn bis zum Teltowkanal.
1. Durch die Vorlage Nr. 923 vom 15. November 1926 und den
Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 7. Dezember 1926 —
Prot. Nr. 8 — waren für die Verlängerung der Nordsüdbahn in Neukölln
irn Zuge der Berg- und Walterstraße, von der Jonassträße bis zur
Grenzällce 6 100 000 Ml bewilligt worden. Durch die in der Zwischenzeit
eingetretenen Lohnerhöhungen und Materialpreissteigerungen ist eine
Ueberschreitung dieser Summe von 500 000 Ml eingetreten.
2. Bei dem damaligen Entwurf tvar an dem Endpunkt der geplanten
Verlängerung an der Grenzallee kein eigentlicher Bahnhof vorgesehen: es
sollte lediglich in dem Tnnnelstück vor der Grcnzallee ein provisorischer
nngleisigcr Bahnsteig angelegt werden. Desgleichen sollte für Abstellung
der Züge auf einem Teil des städtischen Geländes an der Grenzallee nur
eine provisorische hölzerne Wagenhalle errichtet werden. Ta sich jedoch
euerseits die Aufsichtsbehörden gegen die Inbetriebnahme des geplanten
provisorische» Bahnsteiges ausgesprochen haben, andererseits die Ent-