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gegebenen Krediten in Höhe von 1800 000 ,7t.M sind dem Gartenbau
1,750, Millionen zugeflossen, und zwar: rund 1 Million 3Ul
für Blumenzucht unter Glas, und 750 00t) .9tM für Gemüsezucht unter
Glas und im Freilande. Diese Mittel sind in enger Verbindung mit
dem Reichsverband des Deutschen Gartenbaues Betrieben und Sied
lungen zur Anlage von Gewächshäusern und Frühbeeten zugeführt
worden, und wir glauben damit der volkswirtschaftlich so bedeutsamen
Förderung des heimischen Gartenbaus und der Stärkung unserer
Handelsbilanz gut gedient zu haben. Es ist daher beabsichtigt, auch
weiterhin neben den landwirtschaftlichen Meliorationen, hauptsächlich
der Kultivierung der Oedländereien und den Ackerdrainagen, auch
den Gartenbau zu fördern.
Im Haushaltsplan 1928 A. v.V. haben wir 4 Millionen .AR
für diese Förderung vorgesehen. Hiervon sind 3 Millionen dtM von
der Stadtverordnetenversammlung durch Beschluß vom 31. März 1927
— Prot. Nr. 8 Drucks. 229 — bewilligt und bereits im Rechnungs
jahre 1927 vergeben worden, während 2 Millionen 3tM für das Rech
nungsjahr 1928 benötigt werden. Es liegen bereits eine größere
Anzahl dringlicher Anträge sowohl auf dem Gebiet des Gartenbaus
wie auch der Oedlandkultivierungen vor, so daß auf schnellstem
Wege die Mittel beschafft werden müssen, um die Durchführung der
Arbeiten sicherzustellen und sie sofort in Angriff nehmen zu können.
Für die den Darlehensnehmern zu gewährenden Summen ist
eine jährliche Verzinsung von 5®/o und vom 1. Oktober 1929 ab
eine Tilgung von jährlich 7«o unter Zuwachs der ersparten Zinsen
vorgesehen.
Wir bitten zu beschließen:
Die Versammlung bewilligt die zur weiteren Förderung land
wirtschaftlicher Meliorationen und des Gartenbaus in und um Berlin
benötigten Mittel in Höhe von 2 Millionen MM. Die hieraus zu
begebenden Darlehen sind mit 5°'° jährlich zu verzinsen und vom
1. Oktober 1929 ab mit 7»,» jährlich zu tilgen. Die Mittel, die in der
A. o. V. 1928 unter HI 4 vorgeselM sind, werden freigegeben.
Berlin, den 21. Juni 1928.
Magistrat.
B ö tz. W u tz k y.
8t. V. 28. — 8. XIV. 1.
545. Vorlage (Ges. 19) — zur Beschlußfassung —, betr. Neubau des
Röntgeninstitutes im Krankenhaus Westend.
Bereits im Jahre 1914 hatte die damalige Stadtgemeinde Charlotten
burg den Bau eines Pavillons für spezialärztliche Behandlung mit einer
Röntgenabteilung im Krankenhause Westend beschlossen. Nachdem dieser
Plan infolge des Krieges und der Verhältnisse der Nachkriegszeit zurück
gestellt werden mutzte, wurde er im Jahre 1925 vom Bezirksamt Char
lottenburg wieder aufgenommen, da die vorhandenen Einrichtungen nicht
mehr den gesteigerten Bedürfnissen genügten und auch den notwendiger
weise an ein modernes Krankenhaus zu stellenden Anforderungen in ärzt
licher und hygienischer Hinsicht keineswegs mehr entsprachen. Vor allem
sind die räumlichen Verhältnisse der zur Zeit in einem Anbau des
Pavillons X untergebrachten Röntgenabteilung schon jetzt derart unzu
länglich, dah sie eine Gefahr für die Aerzte und technischen Assistenten
bilden und den billigen Ansprüchen der Kranken in keiner Weise gerecht
werden. Die Beanspruchung ist aber im Steigen begriffen. Das Bezirks
amt Charlottenburg hat nun, nachdem die ersten Entwürfe, die zirka
1 000 000 Jtn Kosten erfordert haben würden, aufs äußerste eingeschränkt
und umgearbeitet worden waren, zunächst den besonders notwendigen
Neubau des Röntgenhauses vorgesehen. Nach den von der städtischen
Hochbaudeputation und dem Hauvtgesundheitsamt geprüften Kosten
anschlägen werden durch dieses Projekt 200 000 Ml Baukosten und
00 000 Ml Kosten für die innere Einrichtung, mithin 260 000 Ml Ge
samtkosten entstehen.
Von diesem Betrage will das Bezirksamt Charlottenburg 40 000 Ml
aus Mitteln des Bezirkes decken, so daß noch 220 000 Ml aus zentralen
Mitteln erforderlich sind. Im Haushaltsplan für 1927 sind hiervon bei
der Außerordentlichen Verwaltung bereits 120 000 M vorgesehen, wäh
rend die restlichen 100 000 Ml noch zu bewilligen sind.
Nach nochmaliger Prüfung haben wir uns mit dem neuen Projekt
einverstanden erklärt und beschlossen, die restlichen 100 000 Ml aus zen
tralen Borbehaltsmitteln für 1928 zu bewilligen sowie die gesamten
Mittel in Raten zur Verwendung freizugeben.