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nach den staatlichen Vorschriften für die Anlage von Krankenanstalten
für größere Anstalten vorgeschrieben ist, erst für den zweiten Bauabschnitt
vorgesehen, da angenommen wurde, daß provisorisch eine Unterbringung
der Leichen in den hierfür einzurichtenden Kellerräumen genügen würde.
Dies war um so mehr anzunehmen, als diese Leichen dort nur kurze Zeit
aufbewahrt werden und dann sofort zur Bestattung kommen, oder zwecks
Sektion in das Leichenhaus der benachbarten Kinderheilanstalt überführt
werden konnten. Der Herr Polizeipräsident als staatliche Medizinal
behörde hat aber diese Art der Unterbringung beanstandet und sich auch
durch Vorstellungen des Hauptgesundheitsamtes und des Bauamtes der
städtischen Hochbaudeputation nicht bereit finden lassen, den nötigen Dis
pens zu erteilen. Es ist daher notwendig, auch dieses Leichenhaus im Zu
sammenhang mit dem in der Ausführung befindlichen Bauabschnitt zu
errichten.
Nach den jetzt vorliegenden speziellen Entwürfen und Kostenanschlägen
der Hochbaudeputation, des Heiz- und Maschinenamts des Magistrats und
des Hauptgesundhcitsamts stellen sich nun die Gesamtkosten für das
Projekt wie folgt:
1. Bisher veranschlagte Kosten 2 740000 Mt
2. Mobiliar . 411200 „
3. Einrichtung der Kochküche 272 000 „
4. Desinfcktionsanlage 10 000 „
5. Innenausstattung (Wäsche, Geschirr, Instru
mente usw.) 327 500 „
6. Für sonstige im Laufe der Bauausführung
notwendig gewordene bzw. von der Medizi
nalbehörde geforderte Arbeiten und Bauten 395 000 „
4155 700 Ml
oder rund . . 4 156 000 „
Hiervon sind bereits bewilligt 3 240 000 „
so daß noch weitere 916 000 Ml
zur betriebsfertigen Herstellung erforderlich sind.
Da aber die Fertigstellung der Anstalt wegen der allgemeinen Betten
not spätestens bis 1. Dezember erfolgen soll, haben wir uns mit dem vor
liegenden speziellen Projekt einverstanden erklärt und den Restbetrag bis
zu 916 000 Ml aus zentralen Vorbchaltsmittcln für 1928 bewilligt. Eine
Nachprüfung der letzten Kostenanschläge für das Mobiliar und die Innen
ausstattung behalten wir uns hierbei noch vor.
Wir bitten zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit dem vorgelegten speziellen Projekt
für den Ausbau der unvollendeten Anstalt in Buch zu einem Hospital mit
einem Gesamtkostenbetrage von 4 156 000 Ml vorbehaltlich einer noch
maligen Prüfung der Kostenanschläge — einverstanden, bewilligt die
hierfür noch erforderlichen 916 000 Ml aus zentralen Vorbehaltsmitteln
für 1928 und gibt aus den bei der außerordentlichen Verwaltung 1927
bereitgestellten 1 000 000 Ml die restlichen 500 000 Ml sofort, die bei der
außerordentlichen Verwaltung 1928 vorgesehenen 740 000 Ml zum 1. Juli
1928, sowie die obigen 916 000 Ml mit 710 000 Ml zum 1. September
1928 und 206 000 Ml zum 1. Dezember 1928 zur Verwendung frei.
Berlin, den 19. Juni 1928.
Magistrat
Boß. v. Drigalski.
539. Vorlage — zur Beschlußfassung —, bctr. Ankauf deS Grundstücks
Fürstenwaldcr Straße 1 in Rahnsdorf.
Die Fürstenwaldcr Straße in Rahnsdorf, die als Durchgangsstraßc
Berlin—Erkner—Fürstenwalde einen starken Ailto- und Wagenverkchr
aufzuweisen hat, bildet wegen der am Eingang des Ortsteiles Rahns-
dorfer Mühle gegenüber dem Lokal Paradiesgartcn befindlichen scharfen
unübersichtlichen Kurve eine ständige Gefahr für den Fuhrwerk-, Auto-,
Radfahr- und Fußgängerverkehr. Der Polizeipräsident hat schon des
öfteren auf den gefahrdrohenden Zustand aufmerksam gemacht und ersucht,
durch Verbreiterung der Straße schnellstens Abhilfe zu schaffen.
Nach dem nunmehr zur Verbreiterung der Straße an dieser Stelle
aufgestellten Fluchtlinienplan wird das Grundstück Fürstenwaldcr Str. 1
in Rahnsdorf, wie auf dem beigefügten Lageplan in rot dargestellt ist,
von der Straßcnfluchtlinie geschnitten. Der Eigentümer dieses 4424 am
großen Grundstücks hat uns dasselbe für 39 000 Ml zum Kauf angeboten.
Der Betrag ist bei Vertragsabschluß bar zu zahlen. Sämtliche Kosten,
Gebühren, Stempel und Steuern gehen zu unseren Lasten. Wir halten