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527. Vorlage Fin. VIII, 1 (Grd.) — zur Beschlußfassung — über die
Enteignung von 64 qm Vorgartenland Brcitestr. 26/21 in Pankow.
Der nördliche Fahrdamm der Breitestraße in Berlin-Pankow
verengt sich gegenüber der Mühlenstraße von 10 m auf 6,20 m.
Hierin liegt für den allgemeinen Fährverkehr eine sehr große Ge
fahr, da nicht immer die genügende Uebersicht für die Fahrzeugführer
vorhanden ist, weil sich die Fahrbahn neben der Straßenbahn auf
eine Fahrspur verengt. Es sind an dieser Stelle bereits wiederholt
Unfälle vorgekommen. Um in Zukunft derartige Unfälle zu vermeiden,
muß an dieser Stelle unter Heranziehung der vorhandenen Vor
gärten und Rückverlegung der Bordschwelle der Fahrdamm verbreitert
werden.
Während sich die Freilegung der Vorgartenfläche vor dem Palast
theater ohne weiteres erreichen läßt, weil der Grundstückseigentümer
seinerzeit aus Anlaß des Umbaues des Hauses zur unentgeltlichen
und kostenfreien Abtretung verpflichtet worden ist, stößt die Ab
tretung des Straßenlandes, jetzt noch Vorgarten, vor den Grund
stücken Breiteste. 20 und 21 auf Schwierigkeiten. Von diesen, den
Gause'schen Erben gehörigen Grundstücken muß die im anliegenden
Plan braun gestrichelte und mit den Buchstaben a, b, c, a umschriebene
S täche von etwa 64 qm in Anspruch genommen werden. Eine gütliche
inigung mit den Gause'schen Erben ist an der hohen Kaufpreis-
sorderung (90 3Lä je Quadratmeter) gescheitert. Wir halten die
ttaufpreisforderung für viel zu hoch und wollen die Parzelle im
Wege der Enteignung erwerben.
Wir bitten, im Einverständnis mit den Bezirkskörperschaften von
Pankow und unserem Grundeigentumsausschuß zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die auf
dem vorliegenden Plan braun gestrichelte und mit den Buchstaben
a, b, c, a umschriebene Parzelle von etwa 64 qm des Grundstücks
Breitestr. 20/21 in Berlin-Pankow im Wege der Enteignung er
worben wird.
Berlin, den 19. Juni 1928.
Magistrat
Böß. Busch.
8t. V. 28. — B. III. 2. Bez. 19.
528. Vorlage Fin. VIII, 1 (Grd.) — zur Beschlußfassung — über den
Verkauf von 3 Baustellen an der Busch-Allee in Weißens«^
Die Gemeinnützige Spar- und Bau-A.-G. (Gehag) beabsichtigt,
an der Busch-Allee in Berlin-Weißensee im Anschluß an die bereits
fertiggestellten Wohnblöcke weitere Wohnhäuser mit insgesamt 270
Wohnungen zu errichten. Es handelt sich um die drei auf dem an
liegenden Plan rot umrandeten Grundstücke in einer ungefähren Größe
von insgesamt 18 966 qm, auf die die Gehag uns folgendes Angebot
gemacht hat:
1. Der Kaufpreis beträgt 5 :ftM je Quadratmeter, im ganzen
94 830 MM.
2. Hierauf ist V» des Kaufpreises spätestens 1 Dag vor der Auf
lassung in bar zu zahlen, die restlichen */g sind auf den erkauften,
Grundstücken hypothekarisch sicherzustellen und vom Tage der Auf
lassung ab mit 6°/o jährlich zu verzinsen. Das zweite Drittel ist bei
Rohbauabnahme der auf den erkauften Grundstücken zu errichtenden
Bauten, das letzte Drittel bei der Gebrauchsabnahme dieser Bauten
in bar zu zahlen.
Die Restkaufgeldhypothek muß den Rang an erster Stelle haben.
Die Stadt Berlin ist der'Gehag gegenüber verpflichtet, einer bei der
Wohnungsfürsorgegesellschaft weiter aufzunehmenden Darlehnshypothek
bis zu einem Höchstbetrage von 1200000 MM mit der Restkaufgeld-
bypvthek den Vorrang mit der Maßgabe einzuräumen, daß die
Gehag der Stadt Berlin gegenüber verpflichtet ist, die Hypothek
>on 1200 000.’RM löschen zu lassen, wenn und soweit die Hypothek
nicht zur Entstehung gelangt oder sich nicht mit dem Eigentum in
iner Person vereinigt. Die Höhe des Zinsfußes und die anderen
Bedingungen der vorher genannten Hypothek der Wohnungsfürsorge-
esellschaft bedürfen der Genehmigung der Stadt. Die Vorrangs-
nräumung hat erst zu erfolgen, wenn die Wohnungsfürsorgegesell
hast dem Bezirksamt Weißensee gegenüber bindend erklärt hat, daß
e die Hypothek nur in Raten entsprechend dem Fortschreiten der
on der Gehag zu errichtenden Bauten an diese zur Auszahlung
ingt. Die Gehag ist verpflichtet, zugunsten der Stadt Berlin als
Gläubigerin der Restkaufgeldhypothek im Grundbuche eine Vormerkung