492
anteiligen Kosten des 1. Bauabschnitts mit 33000 bewilligt
und bitten um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich grundsätzlich mit der Umwandlung
der elektrischen Stromversorgung des Krankenhauses Moabit (Be
zirksamt Tiergarten) von Gleichstrom auf hochgespannten Drehstrom
mit einem Gesamtkostenanteile der Stadt von 30»/° von 226 OO0
= 67 800 3tM einverstanden und bewilligt die anteiligen Kosten des
1. Bauabschnittes mit 33 000 Ml, die aus zentralen Borbehaltsmitteln
für 1928 zu entnehmen sind.
Berlin, den 13. Juni 1928.
Magistrat.
B ö ß. Dr. T r e i t e l.
81. V. 28. — B. III. 2. Bez. 2.
511. Vorlage (Tief II Vw. 4) — zur Beschlußfassung —, betr. Her
stellung eines Regenwasserkanals in der Berliner Allee zwischen
Linden-Allce und Lichtcnbcrgrr Straße im Bezirk Wcißensee.
Das Bezirksamt Weißensee beabsichtigt, die Berliner Allee auf
der Strecke zwischen Linden-Allee und Falkenberger Straße endgültig
auszubauen und die Decke mit Walzasphalt zu befestigen. Der Pflaster
ausschuß hat diesem Bauvorhaben zugestimmt. Auf der Strecke
zwischen Linden-Allee und Lichtenbcrger Straße muß vorher noch
der Regenwasserkanal eingebaut werden, um den Wiederaufbruch der
nenhergestellten Straßenbesestigung zu vermeiden.
Die Kosten für diesen Kanal betragen 45 000 Ml.
Wir bitten zu beschließen:
Die Versammlung bewilligt für die Herstellung eines Regen
wasserkanals in der Berliner Allee zwischen Linden-Allee und Lichten-
berger Straße 45000 Mi, die aus einem Sonderkonto zu zahlen sind.
Berlin, den 30. Mai 1928.
Magistrat
Bö ß. W u tz k h.
8t. V. 28. — B. III. 2. Bez. 18.
512. Vorlage (G. B. I.,4. B. 98/80.) — zur Beschlußfassung — über
die Aenderung der Grenzen zwischen den Verwaltungsbezirken
Schöncbcrg und Tempelhof.
Die Grenze zwischen den Verwaltungsbezirken Schöneberg und
Tempelhof verläuft von der Dreibundstraße ab in einem Abstand von
66 m östlich der Kasernen gradlinig in südlicher Richtung bis zur
Ringbahn. Auf dem Geländestreifen zwischen der Verwaltungsbezirks
grenze und den Kasernen sollen demnächst Häuser mit Ausgängen
nach der östlich davor anzulegenden Straße errichtet werden. Die
Häuser und etwa zwei Drittel der Straße würden zum Verwaltungs
bezirk Schöneberg gehören, obgleich sie mit der Siedlung auf dem
Tempelhofer Feld wirtschaftlich eng verbunden sind und in keiner
Beziehung zum Ortsteil Schöneberg stehen. Um die Schwierigkeiten,
die sich hieraus für die städtischen Verwaltungen und die Bevölkerung
ergeben, zu beseitigen, haben die beteiligten Bezirksversammlnngen
beschlossen, das in dem beiliegenden Lageplan kenntlich gemachte
Gebiet in einer Größe von etwa 92 000 gm dem Verwaltungsbezirk
Tempelhof zuzuteilen. Auch zwischen der Bessemerstraße, der Eres-
burgstraße und Albionstraße besteht eine unzweckmäßige Grenzführung.
Der fragliche Geländeteil, der etwa 96 000 gm Fläche umfaßt, greift
nach West in den Verwaltungsbezirk Schönebcrg hinein. Die be
teiligten Bezirksversammlungen haben daher beschlossen, dieses Gebiet
dem Verwaltungsbezirk Schöneberg zuzuteilen.
Wir haben den Beschlüssen der beiden Bezirksversammlungen zu
gestimmt und bitten um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß der auf dem
vorliegenden Lageplan kenntlich gemachte Geländestreifen zwischen
der Dreibundstraße, der General-Pape-Straße, dem Braunschweiger
Ring und der Ringbahn von etwa 92 000 qm dem Verwaltungsbezirk
Tempelhof und das Gelände zwischen der Bessemerstraße, Eresburg-
straße und der Albionstraße mit etwa 96 000 gm dem Verwaltungs
bezirk Schöneberg zugeteilt wird.
Den Lageplan bitten wir uns zurückzugeben.
Berlin, den 13. Juni 1928.
Magistrat.
B ö ß. Lange.
St. V. 28. — B. ffl. 2. Bez. 11.