Path:
Volume No. 23 (508-563), 1928/06/22

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

492 
anteiligen Kosten des 1. Bauabschnitts mit 33000 bewilligt 
und bitten um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich grundsätzlich mit der Umwandlung 
der elektrischen Stromversorgung des Krankenhauses Moabit (Be 
zirksamt Tiergarten) von Gleichstrom auf hochgespannten Drehstrom 
mit einem Gesamtkostenanteile der Stadt von 30»/° von 226 OO0 
= 67 800 3tM einverstanden und bewilligt die anteiligen Kosten des 
1. Bauabschnittes mit 33 000 Ml, die aus zentralen Borbehaltsmitteln 
für 1928 zu entnehmen sind. 
Berlin, den 13. Juni 1928. 
Magistrat. 
B ö ß. Dr. T r e i t e l. 
81. V. 28. — B. III. 2. Bez. 2. 
511. Vorlage (Tief II Vw. 4) — zur Beschlußfassung —, betr. Her 
stellung eines Regenwasserkanals in der Berliner Allee zwischen 
Linden-Allce und Lichtcnbcrgrr Straße im Bezirk Wcißensee. 
Das Bezirksamt Weißensee beabsichtigt, die Berliner Allee auf 
der Strecke zwischen Linden-Allee und Falkenberger Straße endgültig 
auszubauen und die Decke mit Walzasphalt zu befestigen. Der Pflaster 
ausschuß hat diesem Bauvorhaben zugestimmt. Auf der Strecke 
zwischen Linden-Allee und Lichtenbcrger Straße muß vorher noch 
der Regenwasserkanal eingebaut werden, um den Wiederaufbruch der 
nenhergestellten Straßenbesestigung zu vermeiden. 
Die Kosten für diesen Kanal betragen 45 000 Ml. 
Wir bitten zu beschließen: 
Die Versammlung bewilligt für die Herstellung eines Regen 
wasserkanals in der Berliner Allee zwischen Linden-Allee und Lichten- 
berger Straße 45000 Mi, die aus einem Sonderkonto zu zahlen sind. 
Berlin, den 30. Mai 1928. 
Magistrat 
Bö ß. W u tz k h. 
8t. V. 28. — B. III. 2. Bez. 18. 
512. Vorlage (G. B. I.,4. B. 98/80.) — zur Beschlußfassung — über 
die Aenderung der Grenzen zwischen den Verwaltungsbezirken 
Schöncbcrg und Tempelhof. 
Die Grenze zwischen den Verwaltungsbezirken Schöneberg und 
Tempelhof verläuft von der Dreibundstraße ab in einem Abstand von 
66 m östlich der Kasernen gradlinig in südlicher Richtung bis zur 
Ringbahn. Auf dem Geländestreifen zwischen der Verwaltungsbezirks 
grenze und den Kasernen sollen demnächst Häuser mit Ausgängen 
nach der östlich davor anzulegenden Straße errichtet werden. Die 
Häuser und etwa zwei Drittel der Straße würden zum Verwaltungs 
bezirk Schöneberg gehören, obgleich sie mit der Siedlung auf dem 
Tempelhofer Feld wirtschaftlich eng verbunden sind und in keiner 
Beziehung zum Ortsteil Schöneberg stehen. Um die Schwierigkeiten, 
die sich hieraus für die städtischen Verwaltungen und die Bevölkerung 
ergeben, zu beseitigen, haben die beteiligten Bezirksversammlnngen 
beschlossen, das in dem beiliegenden Lageplan kenntlich gemachte 
Gebiet in einer Größe von etwa 92 000 gm dem Verwaltungsbezirk 
Tempelhof zuzuteilen. Auch zwischen der Bessemerstraße, der Eres- 
burgstraße und Albionstraße besteht eine unzweckmäßige Grenzführung. 
Der fragliche Geländeteil, der etwa 96 000 gm Fläche umfaßt, greift 
nach West in den Verwaltungsbezirk Schönebcrg hinein. Die be 
teiligten Bezirksversammlungen haben daher beschlossen, dieses Gebiet 
dem Verwaltungsbezirk Schöneberg zuzuteilen. 
Wir haben den Beschlüssen der beiden Bezirksversammlungen zu 
gestimmt und bitten um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß der auf dem 
vorliegenden Lageplan kenntlich gemachte Geländestreifen zwischen 
der Dreibundstraße, der General-Pape-Straße, dem Braunschweiger 
Ring und der Ringbahn von etwa 92 000 qm dem Verwaltungsbezirk 
Tempelhof und das Gelände zwischen der Bessemerstraße, Eresburg- 
straße und der Albionstraße mit etwa 96 000 gm dem Verwaltungs 
bezirk Schöneberg zugeteilt wird. 
Den Lageplan bitten wir uns zurückzugeben. 
Berlin, den 13. Juni 1928. 
Magistrat. 
B ö ß. Lange. 
St. V. 28. — B. ffl. 2. Bez. 11.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.