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Zu 505. Betrifft Errichtung eines Neubaues zwecks Unterbringung
der hiesigen Zentralküche.
Die Zentralküche des Verwaltungsbezirks Neukölln ist zur Zeit
in unzulänglichen Fabrikräumen auf dem Privatgrundstück in Neu
kölln, Bergstr. 55/56, untergebracht. Allein schon der Umstand, daß
lster die Küche 2 Treppen gelegen ist, hat sich für den Betrieb als
ein großer Uebelstand gezeigt. Sämtliche Materialien sowie die
fertigen Speisen und leeren Gesäße müssen mittels eines Fahr
stuhls vom Hos nach oben und umgekehrt befördert werden, wo
durch viel Zeit verloren geht. Hinzu tritt, daß der Lastenaufzug
infolge seiner schlechten Beschaffenl>eit oft außer Betrieb ist. So wurde
erst kürzlich die Anlage wegen Lebensgefahr polizeilich längere Zeit
für die Benutzung gesperrt. Sollte der Betrieb nicht unterbrochen
werden, so mußte die gesamte Beförderung durch Menschenkräfte
erfolgen, was erhebliche Mehrausgaben verursachte.
Die Küche selbst ist eine Kriegseinrichtung und mit unzureichen
der Ausstattung nur behelfsmäßig hergerichtet worden. Der Koch-
und der Abwaschraum ist schon für den augenblicklichen Betrieb zu klein
und besonders der Kochraum viel zu niedrig. Außerdem befindet
sich in diesem Raum keine Bvdenentwässerung, worunter die für
eine große Küche so notwendige Sauberkeit leidet. Ein Einbau der
Entwässerung ist tvegeu der darunter befindlichen Geschäftsräume
einer Krankenkasse nicht gut angängig. Umkleide- bzw. Aufenthalts-
räume für das Personal sind ebenfalls nicht vorhanden. Auch das
Fehlen von Kellerräumen wird für die Wirtschaftsführung als sehr
nachteilig empfunden.
Gegenwärtig werden in der Zentralküche gekocht bzw. zubereitet:
rund 4200 Portionen für die Schulkinderspeisung (Höchstzahl etwa
5500 Portionen);
rund 600 Portionen für die Bolksspcisung (Höchstzahl etwa 1000
Portionen);
rund 75 Portionen für die Jugendlichen (Höchstzahl 150 Portionen);
rund 200 Portionen für die Mütter und Kleinkinder (Höchstzahl
etwa 250 Portionen).
Später soll noch die Herstellung des Essens für die Horte und
Altersheime sowie für dach zu errichtende Obdach hinzutreten.
Der Koch-, Abwasch- und Lagerraum umfaßt 546 gm Boden
fläche. Die jährliche Miete beträgt je Quadratmeter — 10,75 .AM
Mithin jährlich (546x10,75) . ^ — 5720,— StA
Sodann noch für 2 Garagen — als Ersatz für die
fehlenden Kellerräume — mit jährlich 2x420 StA . -- 840,— ,H. 1/
zusammen 4560,— StA
Bon diesem Satz sind vertraglich dieselben Mietprozente zu zahlen,
die für Wohnungen behördlich festgesetzt sind, folglich sind zur Zeit
jährlich an Miete zu entrichten ^ — 5472 StA. Weiter
100
kommen noch hinzu die Kosten für entnommenes Wasser und die
nach dem Wasserverbrauch sich richtende Entwüsserungsgebühr. Die
Ausgaben für die Müllbeseitigung hat die Küche ebenfalls selbst
zu tragen.
Infolge der schlechten Beschaffenheit der Räume und des Aus
zuges find auch die Instandsetzungen sehr zahlreich. Allein für
bauliche Unterhaltung mußte aufgewendet werden:
Für
Räume
Aufzug
1926
1 525 StA
760 StA
1927
. 1 379 StA
950 StA
insgesamt 2904 StA 1690 .AM
mithin jährlich 1 452 .HA . 845 StA.
Die Gefamtaufwendung im Jahre beträgt (1452 845) -- 2 297 StA.
Die vorstehenden Ausführungen und Angaben zeigen, daß der
Küchenbetrieb durch Miete und Instandsetzungskosten (5472^-2297
'--7769 .AM) stark vorbelastet ist und dann immer noch eine be
helfsmäßige und demzufolge unzulängliche Einrichtung bleibt. Die
lür den größeren Küchenbetrieb besonders zu fordernde Sauberkeit
muß aber bei der mangelnden Aufmachung trotz aller Mühe und
westen Bestrebens leiden. Ganz besonders bleibt aber zu beachten,
daß wir als Mieter weitgehendst von dem Willen des Vermieters
abhängig sind. Im Hinblick auf die vertraglich begrenzte Mietzeit
besteht für uns stets die große Unsicherheit, ob der Hauswirt in