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Volume No. 21 (462-488), 1928/06/08

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

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Wenn das Institut nach Cnrpfang der Mitteilung einen dabin 
gebenden Wunsch äußert, werden die Anstalten dem Institut von erheb 
lichen Veränderungen im Befinden des betreffenden Kranken und von 
deflen Ableben ungesämt Nachricht geben. 
8 10. 
Das Institut stellt zur wissenschaftlichen Fortbildung für Aerzte oder 
andere wisienschastliche Beamte oder Angestellte der Berliner städtischen 
Anstalten etwa 5 Arbeitsplätze kostenlos zur Verfügung. 
Die Besetzung dieser Arbeitsplätze erfolgt im Einvernehmen mit 
dem Direktor des Instituts. 
8 11- 
Das Institut hält regelmäßig wisienschastliche Konferenzen ab, an 
denen alle Aerzte der städtischen Anstalten teilzunehmen berechtigt sind 
und in denen über ausgewählte Forschungsgebiete und Ergebnisse des 
Instituts durch desien Angehörige berichtet wird. 
8 12. 
Das Institut einschließlich der klinischen Sonderabteilung steht nach 
Möglichkeit den ärztlichen Leitern der Heil- und Pflegeanstalten zur 
Lösung besonders schwieriger oder dringlicher Fragen, die in sein 
Arbeitsgebiet fallen, zur Verfügung. 
8 13. 
Das Personal des Instituts ist berechtigt, unter den gleichen Bedin 
gungen an der Beköstigung in der nächstgelegenen Bücher Anstalt teil 
zunehmen, wie dies für Aerzte, Technische Assistenten usw. festgesetzt ist. 
8 14. 
Für die gemeinsamen Angelegenheiten (insbesondere die Benutzung 
des Grundstücks, der klinischen Abteilung usw.) wird ein Verwaltungs 
ausschuß von 4 Mitgliedern eingesetzt, der zur Hälfte von der Stadt 
Berlin, zur Hälfte von der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft beseht wird. Den 
Vorsitz führt der Stadtmedizinalrat. 
8 15. 
Der vorstehende Vertrag tritt bezüglich der 88 1 und 14 sofort nach 
Unterzeichnung in Kraft. 
Die §§ 7, 9, 13 treten frühestens nach Fertigstellung der genetischen 
Abteilung, die übrigen Paragraphen nach Fertigstellung und Inbetrieb 
nahme des ganzen Instituts in Kraft. 
8 16. 
Dieser Vertrag endet zugleich mit dem Erbbaurecht. 
Berlin, den 1928. Berlin, den 1928. 
Der Magistrat. Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur 
Förderung der Wisienschaften C. V. 
Zu St. V. 28. — B. XIV. 7. 
485. Vorlage (I Fuhr 3/28) — zur Beschlußfassung —, betr. Ankauf des 
Hoff schen Grundstücks an der Hamburger Straße in Spandau für 
die Zwecke der Müllbcscitigung und Straßcnreinigung in Spandau. 
Die Einrichtungen der Müllbeseitigung und Straßenreiniguug sind 
jetzt auf dem Grundstücke in Spandau, Moritzstr. 9, in einer ehemaligen 
Kaserne untergebracht. Die Büroräume und die Aufenthaltsräume für 
die Arbeiter sind unzulänglich. Eine Erweiterung auf diesem Grundstück 
ist nicht möglich, weil der Hof nur einen schmalen Streifen bis zum 
Mühlengraben bildet, auf dem höchstens einige Karren und einige Btüll 
kästen aufgestellt werden können. Der .Hauptteil der Fahrzeuge und Gerät 
schaften ist getrennt in der Wilhelmstadt und zwar ebenfalls in unzu 
reichenden Räumen untergebracht. Andere Betriebsfahrzeuge und Gerät 
schaften lagern verteilt in den übrigen Stadtteilen. Dieser Zustand hat 
sich als unhaltbar erwiesen. Es muß daher ein neuer Fuhrhof für die 
Müllbeseitigung und Straßenreinigung geschaffen werden, in dem neben 
ausreichenden Verwaltungsräumen auch die geeigneten Räume für die 
Arbeiter lind die Betriebsfahrzeuge eingerichtet werden können. Für die 
Einrichtung dieses Fuhrhofes sind geeignete städtische Grundstücke nicht 
vorhanden. In Aussicht genommen war der Ankauf des sogenannten 
kleinen Exerzierplatzes an der Hamburger Straße, der dem Reichsfiskus 
gehört. Die Verhandlungen haben sich jedoch zerschlagen, weil auf diesem 
Grundstücke vorailssichtlich ein neues Gerichtsgebäude errichtet werden 
soll. Wir haben uns daher ein in unmittelbarer Nähe des fiskalischen 
Geländes zwischen der Hamburger und der Altonaer Straße belegcncs 
Grundstück des Kaufmanns David Hoff zu Berlin-Wilmersdorf, Würt 
tembergische Str. 27/28, in Größe von 16 060 qm gesichert. 
Abschrift eines Angebotes fügen wir bei.
	        
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