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Wenn das Institut nach Cnrpfang der Mitteilung einen dabin
gebenden Wunsch äußert, werden die Anstalten dem Institut von erheb
lichen Veränderungen im Befinden des betreffenden Kranken und von
deflen Ableben ungesämt Nachricht geben.
8 10.
Das Institut stellt zur wissenschaftlichen Fortbildung für Aerzte oder
andere wisienschastliche Beamte oder Angestellte der Berliner städtischen
Anstalten etwa 5 Arbeitsplätze kostenlos zur Verfügung.
Die Besetzung dieser Arbeitsplätze erfolgt im Einvernehmen mit
dem Direktor des Instituts.
8 11-
Das Institut hält regelmäßig wisienschastliche Konferenzen ab, an
denen alle Aerzte der städtischen Anstalten teilzunehmen berechtigt sind
und in denen über ausgewählte Forschungsgebiete und Ergebnisse des
Instituts durch desien Angehörige berichtet wird.
8 12.
Das Institut einschließlich der klinischen Sonderabteilung steht nach
Möglichkeit den ärztlichen Leitern der Heil- und Pflegeanstalten zur
Lösung besonders schwieriger oder dringlicher Fragen, die in sein
Arbeitsgebiet fallen, zur Verfügung.
8 13.
Das Personal des Instituts ist berechtigt, unter den gleichen Bedin
gungen an der Beköstigung in der nächstgelegenen Bücher Anstalt teil
zunehmen, wie dies für Aerzte, Technische Assistenten usw. festgesetzt ist.
8 14.
Für die gemeinsamen Angelegenheiten (insbesondere die Benutzung
des Grundstücks, der klinischen Abteilung usw.) wird ein Verwaltungs
ausschuß von 4 Mitgliedern eingesetzt, der zur Hälfte von der Stadt
Berlin, zur Hälfte von der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft beseht wird. Den
Vorsitz führt der Stadtmedizinalrat.
8 15.
Der vorstehende Vertrag tritt bezüglich der 88 1 und 14 sofort nach
Unterzeichnung in Kraft.
Die §§ 7, 9, 13 treten frühestens nach Fertigstellung der genetischen
Abteilung, die übrigen Paragraphen nach Fertigstellung und Inbetrieb
nahme des ganzen Instituts in Kraft.
8 16.
Dieser Vertrag endet zugleich mit dem Erbbaurecht.
Berlin, den 1928. Berlin, den 1928.
Der Magistrat. Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur
Förderung der Wisienschaften C. V.
Zu St. V. 28. — B. XIV. 7.
485. Vorlage (I Fuhr 3/28) — zur Beschlußfassung —, betr. Ankauf des
Hoff schen Grundstücks an der Hamburger Straße in Spandau für
die Zwecke der Müllbcscitigung und Straßcnreinigung in Spandau.
Die Einrichtungen der Müllbeseitigung und Straßenreiniguug sind
jetzt auf dem Grundstücke in Spandau, Moritzstr. 9, in einer ehemaligen
Kaserne untergebracht. Die Büroräume und die Aufenthaltsräume für
die Arbeiter sind unzulänglich. Eine Erweiterung auf diesem Grundstück
ist nicht möglich, weil der Hof nur einen schmalen Streifen bis zum
Mühlengraben bildet, auf dem höchstens einige Karren und einige Btüll
kästen aufgestellt werden können. Der .Hauptteil der Fahrzeuge und Gerät
schaften ist getrennt in der Wilhelmstadt und zwar ebenfalls in unzu
reichenden Räumen untergebracht. Andere Betriebsfahrzeuge und Gerät
schaften lagern verteilt in den übrigen Stadtteilen. Dieser Zustand hat
sich als unhaltbar erwiesen. Es muß daher ein neuer Fuhrhof für die
Müllbeseitigung und Straßenreinigung geschaffen werden, in dem neben
ausreichenden Verwaltungsräumen auch die geeigneten Räume für die
Arbeiter lind die Betriebsfahrzeuge eingerichtet werden können. Für die
Einrichtung dieses Fuhrhofes sind geeignete städtische Grundstücke nicht
vorhanden. In Aussicht genommen war der Ankauf des sogenannten
kleinen Exerzierplatzes an der Hamburger Straße, der dem Reichsfiskus
gehört. Die Verhandlungen haben sich jedoch zerschlagen, weil auf diesem
Grundstücke vorailssichtlich ein neues Gerichtsgebäude errichtet werden
soll. Wir haben uns daher ein in unmittelbarer Nähe des fiskalischen
Geländes zwischen der Hamburger und der Altonaer Straße belegcncs
Grundstück des Kaufmanns David Hoff zu Berlin-Wilmersdorf, Würt
tembergische Str. 27/28, in Größe von 16 060 qm gesichert.
Abschrift eines Angebotes fügen wir bei.