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Aufschließnngsvertrag und Geländeaustausch zwischen der Stadt und der
Gesellschaft an der Zelter- und Grellstraße im Verwaltungsbezirk Prenz
lauer Berg zu.
Die Urkundsverhandlung vom 6. März 1928 nebst Lageplan ist mit
der Bitte um Rückgabe beigefügt.
Berlin, den 23. 'Mai 1928.
Magistrat
Büß. Hahn.
8t. V. 28 — L. III 2 Bez. 4.
454. Vorlage (Fin. VIII, 2 (Grd.) — zur Beschlußfassung —, bett. Ankauf
des Grundstücks Tegeler Weg 89/90 in Charlottenburg.
Ter Stadt Berlin ist das in Charlottenburg, Tegeler Weg 89/90
belegcne, auf dem anliegenden Plan rot angelegte, 19 432 qm große Grund
stück zum Preise von 10 Ml je qm = für 194 320 ML zum Kauf angestellt
worden. Von dem Kaufpreise sollen 59 320 ML innerhalb von 10 Tagen
nach der Auflassung bar gezahlt, 15 000 Ml als Aufwertungshypothek über
nommen werden. Das verbleibende, hypothekarisch einzutragende Restkauf
geld von 120 000 ML wird bei einer Verzinsung von 6% jährlich bis zum
31. Dezember gestundet.
Die Stadt hat ferner die durch den Eigentumswechsel entstehenden
/»losten und Steuern, ausschließlich der Werlzuwachssteuer, die Verkäufer
trägt, zu übernehmen.
Das Grundstück liegt auf der Westseite des Tegler Weges und grenzt
im Süden an den städtischen Grundbesitz — auf dem Plan gelb dargestellt —
nördlich des Nonnendamm, wodurch dieses Terrain vorteilhaft abgerundet
wird. Mit der Vergrößerung unserer Liegenschaften in dieser Gegend wird
die Umlegung, die zur Durchführung der Regulierung Nord-Charlotten-
burgS, aber auch zur Durchführung des Nvrdtänals, notwendig sein wird,
erleichtert. Das Terrain ist ferner, nachdem das städtische Grundstück
zwischen Herschel- und Osnabrücker Straße für Wohnungsbauten bean
sprucht worden ist, als Bauplatz für 2 Doppelschulen vorgesehen.
Wir halten den geforderten Kaufpreis für angemessen und haben im
Einvernehmen mit den Bezirkskörperschaften von Chärlottenburg und
unserem Grundeigcntumsausschuß dem Ankauf zugestimmt.
Wir bitten, beschließen zu wollen:
Die Versammlung erklärt sich mit dem Ankauf des Grundstücks
Tegeler Weg 89/90 zu den in der Vorlage vom 26. Mai 1928 bezeichneten
Bedingungen aus Mitteln des Grunderwerbsstocks einverstanden.
Berlin, den 26. Mai 1928.
'Magistrat
Böb. Busch.
8t. V. 28 — B. 111 2 Bez. 7.
455. Vorlage (Fin. VIII, 2 (Grd.) — zur Beschlußfassung —, betr. Verkauf
von 3 638 qm stöbt. Gelände an der Detmolder-, Koblenzer- und
Saalfelder Straße, unter Aufhebung des z. Zt. bestehenden Erbbau
vertrages, an die Heimstättensicdlung Wilmersdorf.
Ter Heimstättensiedlung Berlin-Wilmersdorf, Gemeinnütz. Akt.-Ges.,
war das auf dem anliegenden Pläne dargestellte städtische Gelände an der
Detmolder-, Koblenzer- und Saalfelder Straße im Erbbaurecht zur Be
bauung überlassen worden. Anstelle des zuerst beabsichtigten Flachbaues
hat die Gesellschaft dann im Einvernehmen mit dem Magistrat die der
Umgebung sich anpassenden Hochbauten an der Saatfelder und an der
Detmolder Straße im letzten Jahre in Angriff genommen bezw. durch
geführt. Der Häuserblock an der Saalselder Ecke Koblenzer Straße ist mit
Wohnungen fertiggestellt und unserem Wohnungsamt zwecks Belegung
der Wohnungen zur Verfügung gestellt worden. Die Wohnungen sind be-
h its sänitlich bezogen. Der Häuserblock an der Detmolder Straße befindet
sich im Ausbau. Von den s. Zt. errichteten Flachbauten ist nur das kleine
Tappelhaus an der Koblenzer Straße stehen geblieben. Es soll in späterer
Z it abgerissen und die Baulücke dann ebenfalls durch Hochbau ausgefüllt
werden.
Da für Grundstücke mit Erbbaurecht ausreichende Hypotheken zu
Müßigen Zinssätzen nicht zu erlangen sind, hat nunmehr die Gesellschaft
der Antrag gestellt, den Erbbäuvertrag aufzuheben und ihr das Gelände
käestich zu überlassen. Die bisherigen Baumittcl sind als Zwischenkredit
von der Wohnungsfürsorgegesellschaft und den Bauunternehmern her
gegeben worden.
Als Kaufpreis hat die Gesellfchaft 20 ML für das qm geboten. Dieser
Preis ist so errechnet worden, daß sich noch tragbare Mieten ergeben. Das