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Zu 442.
Alte Fassung.
§ 3.
Das Stammkapital der Gesellschaft ist auf 1509 .HM
umgestellt und zerfällt in zwei Stammeinlagen von je
700 :HM (früher je 29 500 -H) und zwei Anteile von je
50 .HM (früher je 500 M).
8 6.
Abschn. A, Ws. 2.
Ter Aufsichtsrat bestimmt die de» Geschäftsführern zu
gewährende Aufwandsentschädigung, ebenso kann der Auf-
sichtsrat bestimmen, daß den Geschäftsführern im Ein
zelfalle oder allgemein ein Anteil am Reingewinn ge
währt wird.
8 7.
Ter nach Vornahme der erforderlichen Abschreibungen
verbleibende Reingewinn wird wie folgt verwendet:
10o/b in Worten: „Zehn Prozent" fließen in den
Reservefonds; danach erhalten die Geschäftsführer den
ihnen vom Aufsichtsrat zugebilligten Anteil (8 <> A), aus
dem Rest erhalten die Gesellschafter eine Dividende von
5o/o der Stam meinlage: der verbleibende
Rest wird zur Verbesserung der Ein
richtungen verwendet.
8 8.
Das Geschäftsjahr läuft vom l. April bis 31. März.
Tie Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung ist
innerhalb dreier Monate nach Schluß des O^schästSjahre?
auszustellen; sie ist dem Magistrat und der
Stadtverordnetenversammlung derStadt
Berlin zur Genehmigung vorzulegen.
Alle Bekanntmachungen der (Gesellschaft, die etwa
vom Gesetz oder Registerrichter gefordert werden, erfolgen
im Reichsanzeiger.
8 9.
Bei Auflösung der Gesellschaft lvird die Liquidakions-
masse unter die Gesellschafter verteilt, indessen kann kein
Gesellschafter mehr erhaltet: als den Nenntvert seiner
Stammeinlage. Ter über den Ren »wert der
St am m ein! agen hinaus verbleibende Be
trag fällt, an die Stadtgemeinde Berlin.
Neue Fassung.
8 3.
Das Stammkapital der Gesellschaft wird von 1500 MJL
aus 25 000 .HM erhöht und zerfällt in 25 Stammein
lagen von je 1000 :HM.
8 6.
Abschn. A, Abs. 2.
Ter Aufsichsrat bestimmt die den Geschäftsführern
zu geivährende Aufwandsentschädigung.
8 ?.
Ter nach Vornahme der erforderlichn Abschreibungen
verbleibende Reingewinn wird wie folgt verwendet:
_ 10o/o in Worten: „Zehn Prozent" fließen in den
Reservefonds; der verbleibende Rest wird zur Ver
besserung der Einrichtungen verwendet.
8 8.
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April bis 31. März.
Für die Aufstellung und Vorlegung der Bilanz, so
wie der Gewinn- und Verlustrechnung nach Schluß des
Geschäftsjahres sind die von der Stadt gesetzten Fristen
maßgebend. Tic Genehmigung der Bilanz durch den
Magistrat als Gesellschafterversammlung schließt die Ent
lastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates
in sich
Tie Gesellschaft hat die von der Stadt den städt.
Gesellschaften allgeinein oder der Gesellschaft selbst be
sonders auferlegten bW. noch aufzuerlegenden Verpflich
tungen zu übernehnien und zu erfüllen.
Alle Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im
Reichsanzeiger, im Amtsblatt der Stadt Berlin oder in
beiden Zeitschriften.
8 9.
Bei Auflösung der Gesellschaft erhalten die Ge
sellschafter aus der Liquidationsmasse den Goldwert der
eingezahlten Kapitalien zur freien Verfügung zurück.
®tit etwaiger Ueberschuß hat den Zweck der Gesellschaft
selbst entsprechend wiederum zu gemeinnützigen Zwecken
Vertvendung zu finden.
443. Vorlage (Fin. VIII, 1. Grd.) — zur Beschlußfassung —, bctr. den
Ankauf eines Grundstücks am Spandaucr Weg in Reinickendorf.
Ans Anlaß der geplanten Verlängerung der Berliner Straße in
Reinickendorf über die Scharnweberstraße hinaus und der Durch
legung einer Straßenbahn über Bahnhof Fungfernheide nach Char
lottenburg wird von dem Grundstück Bd. 87 Bl. Nr. 2638 von
Reinickendorf des Kaufmanns Alfred Staainann die auf dem an
liegenden Plan rot angelegte, etwa 2400 gm große Fläche benötigt.
Auf diesem Grundstück ist zugunsten der Stadt Berlin eine Vor
merkung eingetragen zur Sicherung des Anspruchs auf lastenfreie und
unentgeltliche Auflassung des Straßenlandes für die verlängerte Ber-.
liner Straße, deren Mittelachse nach den früheren Projekten die west
liche, auf dem Plan mit a, b bezeichneten Grenzlinie sein sollte. Da
der Ausbau der Straße früher nur in einer Breite von 26 m geplant
war, wäre von dem Kaufmann Staainann, wenn die Linie a, b die
Mittelachse der Straße geblieben wäre, nur eine etwa 1200 gm große
Straßenlandfläche an die Stadt unentgeltlich und lastenfrei abzu
treten gewesen.
Durch die Verschiebung der Straße nach Osten und die im
Berkehrsinteresse geplante Verbreiterung auf 32,5 m wird, wie bereits
erwähnt, von dem Staamann'schen Grundstück eine etwa 2400 qm
große Fläche benötigt. St. hat sich bereit erklärt, der Stadt die
Mehrfläche in Größe von 1200 qm zu übereignen, wenn ihm die