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Volume No. 20 (420-459), 1928/06/04

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

431 
Zu 442. 
Alte Fassung. 
§ 3. 
Das Stammkapital der Gesellschaft ist auf 1509 .HM 
umgestellt und zerfällt in zwei Stammeinlagen von je 
700 :HM (früher je 29 500 -H) und zwei Anteile von je 
50 .HM (früher je 500 M). 
8 6. 
Abschn. A, Ws. 2. 
Ter Aufsichtsrat bestimmt die de» Geschäftsführern zu 
gewährende Aufwandsentschädigung, ebenso kann der Auf- 
sichtsrat bestimmen, daß den Geschäftsführern im Ein 
zelfalle oder allgemein ein Anteil am Reingewinn ge 
währt wird. 
8 7. 
Ter nach Vornahme der erforderlichen Abschreibungen 
verbleibende Reingewinn wird wie folgt verwendet: 
10o/b in Worten: „Zehn Prozent" fließen in den 
Reservefonds; danach erhalten die Geschäftsführer den 
ihnen vom Aufsichtsrat zugebilligten Anteil (8 <> A), aus 
dem Rest erhalten die Gesellschafter eine Dividende von 
5o/o der Stam meinlage: der verbleibende 
Rest wird zur Verbesserung der Ein 
richtungen verwendet. 
8 8. 
Das Geschäftsjahr läuft vom l. April bis 31. März. 
Tie Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung ist 
innerhalb dreier Monate nach Schluß des O^schästSjahre? 
auszustellen; sie ist dem Magistrat und der 
Stadtverordnetenversammlung derStadt 
Berlin zur Genehmigung vorzulegen. 
Alle Bekanntmachungen der (Gesellschaft, die etwa 
vom Gesetz oder Registerrichter gefordert werden, erfolgen 
im Reichsanzeiger. 
8 9. 
Bei Auflösung der Gesellschaft lvird die Liquidakions- 
masse unter die Gesellschafter verteilt, indessen kann kein 
Gesellschafter mehr erhaltet: als den Nenntvert seiner 
Stammeinlage. Ter über den Ren »wert der 
St am m ein! agen hinaus verbleibende Be 
trag fällt, an die Stadtgemeinde Berlin. 
Neue Fassung. 
8 3. 
Das Stammkapital der Gesellschaft wird von 1500 MJL 
aus 25 000 .HM erhöht und zerfällt in 25 Stammein 
lagen von je 1000 :HM. 
8 6. 
Abschn. A, Abs. 2. 
Ter Aufsichsrat bestimmt die den Geschäftsführern 
zu geivährende Aufwandsentschädigung. 
8 ?. 
Ter nach Vornahme der erforderlichn Abschreibungen 
verbleibende Reingewinn wird wie folgt verwendet: 
_ 10o/o in Worten: „Zehn Prozent" fließen in den 
Reservefonds; der verbleibende Rest wird zur Ver 
besserung der Einrichtungen verwendet. 
8 8. 
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April bis 31. März. 
Für die Aufstellung und Vorlegung der Bilanz, so 
wie der Gewinn- und Verlustrechnung nach Schluß des 
Geschäftsjahres sind die von der Stadt gesetzten Fristen 
maßgebend. Tic Genehmigung der Bilanz durch den 
Magistrat als Gesellschafterversammlung schließt die Ent 
lastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates 
in sich 
Tie Gesellschaft hat die von der Stadt den städt. 
Gesellschaften allgeinein oder der Gesellschaft selbst be 
sonders auferlegten bW. noch aufzuerlegenden Verpflich 
tungen zu übernehnien und zu erfüllen. 
Alle Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im 
Reichsanzeiger, im Amtsblatt der Stadt Berlin oder in 
beiden Zeitschriften. 
8 9. 
Bei Auflösung der Gesellschaft erhalten die Ge 
sellschafter aus der Liquidationsmasse den Goldwert der 
eingezahlten Kapitalien zur freien Verfügung zurück. 
®tit etwaiger Ueberschuß hat den Zweck der Gesellschaft 
selbst entsprechend wiederum zu gemeinnützigen Zwecken 
Vertvendung zu finden. 
443. Vorlage (Fin. VIII, 1. Grd.) — zur Beschlußfassung —, bctr. den 
Ankauf eines Grundstücks am Spandaucr Weg in Reinickendorf. 
Ans Anlaß der geplanten Verlängerung der Berliner Straße in 
Reinickendorf über die Scharnweberstraße hinaus und der Durch 
legung einer Straßenbahn über Bahnhof Fungfernheide nach Char 
lottenburg wird von dem Grundstück Bd. 87 Bl. Nr. 2638 von 
Reinickendorf des Kaufmanns Alfred Staainann die auf dem an 
liegenden Plan rot angelegte, etwa 2400 gm große Fläche benötigt. 
Auf diesem Grundstück ist zugunsten der Stadt Berlin eine Vor 
merkung eingetragen zur Sicherung des Anspruchs auf lastenfreie und 
unentgeltliche Auflassung des Straßenlandes für die verlängerte Ber-. 
liner Straße, deren Mittelachse nach den früheren Projekten die west 
liche, auf dem Plan mit a, b bezeichneten Grenzlinie sein sollte. Da 
der Ausbau der Straße früher nur in einer Breite von 26 m geplant 
war, wäre von dem Kaufmann Staainann, wenn die Linie a, b die 
Mittelachse der Straße geblieben wäre, nur eine etwa 1200 gm große 
Straßenlandfläche an die Stadt unentgeltlich und lastenfrei abzu 
treten gewesen. 
Durch die Verschiebung der Straße nach Osten und die im 
Berkehrsinteresse geplante Verbreiterung auf 32,5 m wird, wie bereits 
erwähnt, von dem Staamann'schen Grundstück eine etwa 2400 qm 
große Fläche benötigt. St. hat sich bereit erklärt, der Stadt die 
Mehrfläche in Größe von 1200 qm zu übereignen, wenn ihm die
	        
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