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tsSt Vorlagen —
für die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin.
420. Vorlage (Fi«. VIII, 1. Ord.) — zur Beschlußfassung —, betr. de»
Ankauf des Grundstücks Hauptstraße 38 3!» in Schöneberg
Zwecks Erhaltung eines alten prachtvollen Parkes zwischen der
Hauptstraße und der Belziger Straße in Schöneberg haben mir im *
Jahre 1924 das Grundstück Hauptstr. 45 in Schöneberg, an
liegendem Plan mit den Buchstaben F, F, G, H, I, K, E umschrieben,
für den Preis von 400 000 MM erworben (s. Stadtv. Beschl. v. 4. Sept.
1924, Prot. Nr. 50).
In Fortsetzung dieses Bestrebens haben die städtischen Körper
schäften 1927 beschlossen, das gesamte Hinterland der Grundstücke
Hauptstr. 38/39 bis zur Belziger Straße und auch den angrenzenden
alten Schöneberger Friedhof als Freifläche für einen Erholungspark
auszuweisen, um hier im dichtbevölkerten Teile Schönebergs eine Er
holungsstätte für die werktätige Bevölkerung zu schassen.
Gegen den Fluchtlinienplan haben die sämtlichen Eigentümer
Einspruch erhoben. Zurzeit schweben die diesbezüglichen Verfahren.
Anßerdeni schwebt wegen der Vorgärtenenteignung in der Hauptstraße
das Entschädigungsfestsetzungsverfahren beim Enteignungskommiffar.
In diesem Verfahren haben die Betroffenen sehr weitgehende Ent
schädigungsansprüche wegen Entwertung ihrer Villengrundstücke durch
die Fortnähme der Vorgärten gestellt. Die von uns allerdings der
Höhe nach nicht anerkannten Ansprüche belaufen sich ans mehrere
Hunderttausend Reichsmark.
Um alle diese, erfahrungsgemäß viele Jahre sich hinziehenden
Streitsachen aus der Wett zu schaffen, hat das Bezirksamt Schöneberg
mit den Eigentümern der in Frage stehenden Grundstücke Ankaufs-
Verhandlungen eingeleitet.
Zunächst bietet sich Gelegenheit, die Grundstücke Hauptstr. 38 39,
auf anliegendem Plan mit A, B, C, D, A umschrieben, zu erwerben.
Die Eigentümerin dieser Grundstücke, die Grundstücksgesellschaft Steg
litzer Str. 30/31 m. b. H. in Berlin, hat uns das Grundstück unter
folgenden Bedingungen zum Kauf angeboten:
1. Der Kaufpreis für das 0354 g«i große Grundstück beträgt
400000 MM, d. f. 03 M.it je Quadratmeter.
2. Bei Annahme des Kaufantrages sind nach erfolgter Auflassung
75 000 MM bar zu zahlen.
3. An Hypotheken hat die Stadt in Anrechnung auf das Kaufgeld
die in Abteilung III unter Nr. 10 eingetragenen Hypotheken von
00 000 FGM., jährlich verzinslich zu 8 l /s°/o, rückzahlbar nicht
vor dem 31. Juli 1933, und die unter Nr. 11 und 12 ein
getragenen Hypotheken von 00 000 MM und 30000 MM, jähr
lich verzinslich mit 8«/», vom Schuldner jederzeit rückzahlbar,
aber erst am 1. April 1931 fällig, zu übernehmen.
4. Der Rest des Kaufgeldes im Betrage von 175 000 MM wird der
Stadt gestundet. Das Restkaufgeld soll vom Tage der An
nahme des Angebots an mit jährlich 7»/o verzinst werden. Es
wird am 1. Juli 1933 fällig. Die Stadt ist jedoch berechtigt,
jederzeit nach vorheriger dreimonatlicher Kündigung das Rest
kaufgeld auch vor dem Fälligkeitstage zu zahlen.
5. Die Uebergabe und Auflassung des Grundstücks soll unver
züglich nach Annahme des Angebots durch die Käuferin erfolgen.
0. Die Verkäuferin ist verpflichtet, für den Fall der Annahme
ihres Angebots den von ihr eingelegten Einspruch gegen den
Fluchtlinienplan zur ' Ausweisung eines Erholungsparkes
zwischen Haupt- und Belziger Straße zurückzunehmen, auch
ist sie mit einer etwaigen Bebauung einverstanden.
7. Verkäuferin ist verpflichtet, bei Annahme des Angebots unver
züglich die wegen der Vorgärtenenteignung in der Haupt
straße 38/39 angemeldeten Entschädigungsansprüche beim Ent
eignungskommissar zurückzunehmen.