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Volume No. 18 (370-319), 1928/05/04

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

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Tie endgültige Ermittelung der Ablösungssumme erfolgt, sobald die 
wirklich aufgewendeten Bau- und Verwaltungskosten nach Beendigung 
aller Bauarbeilen für das gesamte Brückenbauwerk in, Benehmen mit 
der Reichsbahndirektion Berlin festgestellt sind, also- in der Weife, daß 
diese Baukosten mit 0,13 multipliziert werden. Der errechnete Betrag 
ist dann binnen vier Wochen nach Aufforderung kostenfrei zu zahlen. 
8 7. 
Z a h l u n g S st e l l e. 
sämtliche Zahlungen an die Reichsbahn haben kostenfrei bei der 
Reichsbahn-Hauptkaste Berlin S® 35, Schöneberger Ufer 1/4, z» erfolgen. 
8 8. 
Haftn« g. 
Stadt und Rordfüdbahtt verpflichten sich, sämtliche von ihnen aus 
zuführenden baulichen Anlagen nach den technischen Vorschriften für 
Bauleistungen unter Verwendung von nur einwandfreien Baustoffen und 
unter ständiger Beaufsichtigung durch in der Statik und in der Bau 
ausführung erprobte und zuverlässige Beamte ausführen zu lasten. Sie 
haben für jeden Schaden aufzukommen, welcher der Reichsbahn unmittel 
bar oder mittelbar durch den Gesamtbau während feiner Ausführung und 
durch die Anlage und den Betrieb der Untergrundbahn erwachst. Sie 
verzichten in allen Fällen auf die Einrede des Zufalls oder der höheren 
Gewalt. 
8 9- 
A c n d c r u n g d e r A «läge u. 
Tie Reichsbahn gestattet die Benutzung des neuen Zuganges zum 
Ringbahnhof als Uebergang zwischen Ring- und Untergrundbahn unter 
Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs für den Fall der Inanspruchnahme 
des Geländes zu bahnseiligen Zwecken. Tie Anlagen der Untergrund 
bahn sind in diesem Falle auf ihre Mosten nach den Forderungen der 
Reichsbahn zu beseitigen oder zu ändern, vorbehaltlich allgemeiner Rege 
lung der für den Ucbergangsverkehr zu treffenden Einrichtungen. 
Beseitigt die Rordfüdbahn ihre Anlagen, gleichgültig aus welchem 
Anlaß, so hat sie auch alle Kosten zu tragen für die infolge der Beseitigung 
auf dem bahneigenen Gelände sowie au den bahneigenen Anlagen not 
wendigen Arbeiten. Tie Reichsbahn entscheidet über Umfang und Art 
dieser Arbeiten sowie über deren Ausführung, sie kann auch nach ihrem 
Ermessen, insbesondere bei Säuinigkeit der Nordsüdbahn, die Arbeiten 
auf deren Kosten ausführen. Tic Berechnung der Kosten erfolgt nach 
den jeweiligen Beftimmuugcn der Reichsbahn. 
8 10. 
Eigent umSwechfe l. 
Tie Nordsüdbahn verpflichtet sich, bei einem EigentumStvechsel ihren 
Rechtsnachfolger zuin Eintritt in diesen Vertrag zu veranlassen. 
' - 8 11. 
Gesamthaftun g. 
Stadt und Nordsüdbahn haften für die in diesem Vertrage gemcin- 
schaftlich übernommenen Verpflichtungen als Gesamtschuldner. 
8 12. 
V c r t r a g s st e in p e l. 
Ter Vertrag ist in drei gleichlautenden Ausfertigungen ausgefertigt 
und zum Zwecke der Anerkennung von allen Parteien unterschrieben. Tie 
Kosten für den Vertragsstempel trägt Stadt und Nordsüdbahn. 
Berlin, den 192 . . . 
Deutsche Reichsbahngesellschaft. 
Reichsbahndirektion Berlin. 
Berlin, den 192 . . . Berlin, den 11. April 1928. 
Magistrat Berlin. Berliner Nvrdfüdbahn-A.-G. 
B o u s s e r. H o n r o t h. 
Zu 380. 
Baubeschreibung 
üir die Aenderung der Reichsbahnanlagcn anläßlich der Verbreiterung 
der Unterführung der Berliner Straße und des Baues der Untergrund 
bahn am Ringbahnhof Tempelhof. 
Tie vorhandene Unterführung der Berliner Straße unter der Ring 
bahn in Tempelhof mit einer Breite von 20,00 m soll durch eine solche 
von 38,40 m ersetzt werden, in deren tvestliche Hälfte die Untergrundbahn 
zu liegen kommt. Tie Seitenwände und die Mittelwand der letzteren 
bilden innerhalb der Unterführung gleichzeitig die Fundamente für drei
	        
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