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Tie endgültige Ermittelung der Ablösungssumme erfolgt, sobald die
wirklich aufgewendeten Bau- und Verwaltungskosten nach Beendigung
aller Bauarbeilen für das gesamte Brückenbauwerk in, Benehmen mit
der Reichsbahndirektion Berlin festgestellt sind, also- in der Weife, daß
diese Baukosten mit 0,13 multipliziert werden. Der errechnete Betrag
ist dann binnen vier Wochen nach Aufforderung kostenfrei zu zahlen.
8 7.
Z a h l u n g S st e l l e.
sämtliche Zahlungen an die Reichsbahn haben kostenfrei bei der
Reichsbahn-Hauptkaste Berlin S® 35, Schöneberger Ufer 1/4, z» erfolgen.
8 8.
Haftn« g.
Stadt und Rordfüdbahtt verpflichten sich, sämtliche von ihnen aus
zuführenden baulichen Anlagen nach den technischen Vorschriften für
Bauleistungen unter Verwendung von nur einwandfreien Baustoffen und
unter ständiger Beaufsichtigung durch in der Statik und in der Bau
ausführung erprobte und zuverlässige Beamte ausführen zu lasten. Sie
haben für jeden Schaden aufzukommen, welcher der Reichsbahn unmittel
bar oder mittelbar durch den Gesamtbau während feiner Ausführung und
durch die Anlage und den Betrieb der Untergrundbahn erwachst. Sie
verzichten in allen Fällen auf die Einrede des Zufalls oder der höheren
Gewalt.
8 9-
A c n d c r u n g d e r A «läge u.
Tie Reichsbahn gestattet die Benutzung des neuen Zuganges zum
Ringbahnhof als Uebergang zwischen Ring- und Untergrundbahn unter
Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs für den Fall der Inanspruchnahme
des Geländes zu bahnseiligen Zwecken. Tie Anlagen der Untergrund
bahn sind in diesem Falle auf ihre Mosten nach den Forderungen der
Reichsbahn zu beseitigen oder zu ändern, vorbehaltlich allgemeiner Rege
lung der für den Ucbergangsverkehr zu treffenden Einrichtungen.
Beseitigt die Rordfüdbahn ihre Anlagen, gleichgültig aus welchem
Anlaß, so hat sie auch alle Kosten zu tragen für die infolge der Beseitigung
auf dem bahneigenen Gelände sowie au den bahneigenen Anlagen not
wendigen Arbeiten. Tie Reichsbahn entscheidet über Umfang und Art
dieser Arbeiten sowie über deren Ausführung, sie kann auch nach ihrem
Ermessen, insbesondere bei Säuinigkeit der Nordsüdbahn, die Arbeiten
auf deren Kosten ausführen. Tic Berechnung der Kosten erfolgt nach
den jeweiligen Beftimmuugcn der Reichsbahn.
8 10.
Eigent umSwechfe l.
Tie Nordsüdbahn verpflichtet sich, bei einem EigentumStvechsel ihren
Rechtsnachfolger zuin Eintritt in diesen Vertrag zu veranlassen.
' - 8 11.
Gesamthaftun g.
Stadt und Nordsüdbahn haften für die in diesem Vertrage gemcin-
schaftlich übernommenen Verpflichtungen als Gesamtschuldner.
8 12.
V c r t r a g s st e in p e l.
Ter Vertrag ist in drei gleichlautenden Ausfertigungen ausgefertigt
und zum Zwecke der Anerkennung von allen Parteien unterschrieben. Tie
Kosten für den Vertragsstempel trägt Stadt und Nordsüdbahn.
Berlin, den 192 . . .
Deutsche Reichsbahngesellschaft.
Reichsbahndirektion Berlin.
Berlin, den 192 . . . Berlin, den 11. April 1928.
Magistrat Berlin. Berliner Nvrdfüdbahn-A.-G.
B o u s s e r. H o n r o t h.
Zu 380.
Baubeschreibung
üir die Aenderung der Reichsbahnanlagcn anläßlich der Verbreiterung
der Unterführung der Berliner Straße und des Baues der Untergrund
bahn am Ringbahnhof Tempelhof.
Tie vorhandene Unterführung der Berliner Straße unter der Ring
bahn in Tempelhof mit einer Breite von 20,00 m soll durch eine solche
von 38,40 m ersetzt werden, in deren tvestliche Hälfte die Untergrundbahn
zu liegen kommt. Tie Seitenwände und die Mittelwand der letzteren
bilden innerhalb der Unterführung gleichzeitig die Fundamente für drei