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Volume No. 18 (370-319), 1928/05/04

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

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Infolge der jetzigen, im Zusammenhange mit dieser Reuverlegung 
auszuführenden Umlegungen durch die Nordsiidbckhn ersparen wir gegen 
einen späteren Bau ungefähr 60 000 Mi. 
Wir bitten zu beschließen: 
Die Bersammkung ist niit der infolge der Uutergrundbahnarbeiten 
in der Großen Frankfurter Straße erforderlichen Neuverlegung der 
Druckrohrleitunq in der Girant- und Hvlzmarktstraße einverstanden nnd 
bewilligt die Kosten hierfür, soweit sie nicht von der Rordsüdbahn A.-G. 
getragen werden, mit 150 000 Mi, die aus den Einnahmen der Stadt- 
entwässerung zu zahlen sind. 
Berlin, den 16. März 1928. 
Magistrat. 
Böß. Wutzky. 
8t. V. 28. B. XV. 4 a.— 
1180. Vorlage (Tief I C) — zur Beschlußfassung —, betr. den Abschluß 
eines Vertrages zwischen der Stadt, der Rordsüdbahn und der 
Reichsbahn über de» Umbau der Unterführung der Berliner Straße 
in Tempelhof unter der Ringbahn. 
B e g r ü n d u n g : Die Weiterführung der Untergrundbahnlinie 
über Station Flughafen hinaus in Richtung Mariendorf und die gleich 
zeitige Errichtung eines Umsteigebahnhofes am Ringbahnhof Tempelhof 
sowie die Durchführung der Berliner Straße als wichtige Ausfallstraße 
in voller Straßenbreite erfordert nicht nur einen völligen Umbau der 
Riitgbahu-Unterführung, sondern auch im Anschluß daran eine vollstän 
dige Umgestaltung der Schalter- und Diensträume sowie der Zugänge zur 
Reichsbahn. Ueber diese Neubauarbeiten haben >vir mit der Deutschen 
Reichsbahngesellschafk und mit der Berliner Rordsüdbahn-Aktiengesell 
schaft den anliegenden Vertrag vereinbart. Die gesamten Umbauarbeiten 
sowie die zu erwerbenden Flächen werden durch die dem Vertrag beige 
hefteten Zeichnungen, welche einen Bestandteil desselben bilden, er 
läutert. Die Rordsüdbahn-A.-G. hat de'» Vertrag bereits unterzeichnet. 
Der Entwurf der Unterführung der Berliner Straße in Tempelhof und 
die Ausführung find bereits von den städtischen Körperschaften ge 
nehmigt worden. 
Wir bitten, zu beschließen: 
Die Versammlung stimmt dem Abschluß eines Vertrages zwischen 
der Stadt, der Rordsüdbahn und der Reichsbahn über den Umbau der 
Unterführung der Berliner Straße in Tempelhof zu. 
Berlin, den 1. Mai 1928. 
Magistrat. 
Böß. H a h ii. 
St. V. 28. — B. III. 2. Bez. 13. 
Zu 380. 
Zwischen der Deutschen Reichsbahngesellschaft, vertreten durch die 
Reichsbähndirektion Berlin, im Vertrage kurz Reichsbahn genannt, einer 
seits nnd der Stadt Berlin, vertreten durch den Magistrat Berlin, im 
Vertrage kurz Stadt genannt, und der Berliner Nordsüdbahn-Aktien 
gesellschaft, im Vertrage kurz' Rordsüdbahn genannt, andererseits, wird 
vorbehaltlich der Genehmigung der Hauptverwaltung der Deutschen 
Reichsbahn-Gesellschaft nachstehender Vertrag geschlossen. 
’ §1. 
Gegen st a n d des V e r t r a g c s. 
Gegenstand des Vertrages bildet 
a) die Verbreiterung der Berliner Straße und ihrer Unterführung in 
Berlin-Tcmpelhof unter der Ringbahn, 
d) die Herstellung eines UntergrundbahnhvfeK am Ringbahnhof 
Tempelhof 
nach Maßgabe der diesem Vertrage beigehefteten Anlagen (Baube- 
jchreibung, Lageplan sowie Ernzelzeichnnngen). 
8 2. 
Gelände» bereig n u n g. 
Zur Verbreiterung der Berliner Straße benötigt die Stadt von deni 
der Reichsbahn gehörenden Gelände folgende Geländeteile (siehe Lage- 
Plan):
	        
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