384
Infolge der jetzigen, im Zusammenhange mit dieser Reuverlegung
auszuführenden Umlegungen durch die Nordsiidbckhn ersparen wir gegen
einen späteren Bau ungefähr 60 000 Mi.
Wir bitten zu beschließen:
Die Bersammkung ist niit der infolge der Uutergrundbahnarbeiten
in der Großen Frankfurter Straße erforderlichen Neuverlegung der
Druckrohrleitunq in der Girant- und Hvlzmarktstraße einverstanden nnd
bewilligt die Kosten hierfür, soweit sie nicht von der Rordsüdbahn A.-G.
getragen werden, mit 150 000 Mi, die aus den Einnahmen der Stadt-
entwässerung zu zahlen sind.
Berlin, den 16. März 1928.
Magistrat.
Böß. Wutzky.
8t. V. 28. B. XV. 4 a.—
1180. Vorlage (Tief I C) — zur Beschlußfassung —, betr. den Abschluß
eines Vertrages zwischen der Stadt, der Rordsüdbahn und der
Reichsbahn über de» Umbau der Unterführung der Berliner Straße
in Tempelhof unter der Ringbahn.
B e g r ü n d u n g : Die Weiterführung der Untergrundbahnlinie
über Station Flughafen hinaus in Richtung Mariendorf und die gleich
zeitige Errichtung eines Umsteigebahnhofes am Ringbahnhof Tempelhof
sowie die Durchführung der Berliner Straße als wichtige Ausfallstraße
in voller Straßenbreite erfordert nicht nur einen völligen Umbau der
Riitgbahu-Unterführung, sondern auch im Anschluß daran eine vollstän
dige Umgestaltung der Schalter- und Diensträume sowie der Zugänge zur
Reichsbahn. Ueber diese Neubauarbeiten haben >vir mit der Deutschen
Reichsbahngesellschafk und mit der Berliner Rordsüdbahn-Aktiengesell
schaft den anliegenden Vertrag vereinbart. Die gesamten Umbauarbeiten
sowie die zu erwerbenden Flächen werden durch die dem Vertrag beige
hefteten Zeichnungen, welche einen Bestandteil desselben bilden, er
läutert. Die Rordsüdbahn-A.-G. hat de'» Vertrag bereits unterzeichnet.
Der Entwurf der Unterführung der Berliner Straße in Tempelhof und
die Ausführung find bereits von den städtischen Körperschaften ge
nehmigt worden.
Wir bitten, zu beschließen:
Die Versammlung stimmt dem Abschluß eines Vertrages zwischen
der Stadt, der Rordsüdbahn und der Reichsbahn über den Umbau der
Unterführung der Berliner Straße in Tempelhof zu.
Berlin, den 1. Mai 1928.
Magistrat.
Böß. H a h ii.
St. V. 28. — B. III. 2. Bez. 13.
Zu 380.
Zwischen der Deutschen Reichsbahngesellschaft, vertreten durch die
Reichsbähndirektion Berlin, im Vertrage kurz Reichsbahn genannt, einer
seits nnd der Stadt Berlin, vertreten durch den Magistrat Berlin, im
Vertrage kurz Stadt genannt, und der Berliner Nordsüdbahn-Aktien
gesellschaft, im Vertrage kurz' Rordsüdbahn genannt, andererseits, wird
vorbehaltlich der Genehmigung der Hauptverwaltung der Deutschen
Reichsbahn-Gesellschaft nachstehender Vertrag geschlossen.
’ §1.
Gegen st a n d des V e r t r a g c s.
Gegenstand des Vertrages bildet
a) die Verbreiterung der Berliner Straße und ihrer Unterführung in
Berlin-Tcmpelhof unter der Ringbahn,
d) die Herstellung eines UntergrundbahnhvfeK am Ringbahnhof
Tempelhof
nach Maßgabe der diesem Vertrage beigehefteten Anlagen (Baube-
jchreibung, Lageplan sowie Ernzelzeichnnngen).
8 2.
Gelände» bereig n u n g.
Zur Verbreiterung der Berliner Straße benötigt die Stadt von deni
der Reichsbahn gehörenden Gelände folgende Geländeteile (siehe Lage-
Plan):