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Volume No. 18 (370-319), 1928/05/04

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

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Bezirkskörperschaften von Eharlottenburg den Ankauf des Grundstücks be 
schlossen. 
Wir bitten um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich mit dem Ankauf des in Eharlottenburg 
an der Straße 51, zwischen dem Siemens- und Nonncndamm belegenen, 
5291 q»> großen Grundstücks zu den in der Magistratsvorläge vom 
30. April 1928 bezeichneten Bedingungen aus Mitteln des Grunderwerbs 
stocks einverstanden. 
Berlin, den 30. April 1928. 
Magistrat. 
Büß. Busch. 
8,. V. 28. - B. III. 2. - Bez. 7. 
376. Vorlage (Fiu. VIII2. Grd.) — zur Beschlußfassung —, betr. Verkauf 
einer Stratzcnlandmaske vor dem Grundstück Hauptstr. 21 in 
Zehlendorf. 
Der Eigentümer des Grundstücks Hauptstr. 19 und 21 in Zehlendorf 
beabsichtigt, die alten Gebäude, die in die Gegend nicht mehr hinein 
passen, abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. 
Wie aus anliegendem Lageplan ersichtlich, ist dem Grundstück eine 
Straßcnlandmaske von ca. 6 qm Größe vorgelagert. Es liegt im Interesse 
der Stadt diese Maske zu beseitigen, um die Bildung eines Winkels zu ver 
hindern, der nur Schmutzansammlungen dienen und einen unschönen An 
blick darbieten würde. Für diese Maske sind uns 100 Ml geboten worden. 
Wir halten diesen Preis im Hinblick darauf, daß dadurch ein einwand 
freies städtebauliches Bild geschaffen wird, für angemessen. 
Im Einverständnis mit unserem Grundeiqentumsausschuß haben 
wir dem Verkauf zugestimmt und bitten beschließen zu wollen: 
Tie Versammlung erklärt sich mit dem Verkauf der Baumaske vor 
dem Grundstück Hauptstr. 21 in Zehlendorf zum Preise von 100 Ml und 
der Vereinnahmung dieses Kauferlöses beim Grunderwerbsstock einver 
standen. Sämtliche Kosten des Kaufes trägt die Käuferin. 
Berlin, den 1. Mai 1928. 
Magistrat. 
Böß. Busch. 
8t. V. 28. — 8. lll. 2. — Bez. 10. 
377. Vorlage (Fiu. VIII >. Grd.) — zur Beschlußfassung —, betr. Erwerb 
von Stratzenland in Bln.-Rosenthal im Wege der Enteignung. 
Die Anlieger der Straße 52 b in Bln.-Rosenthäl, die sich parallel zum 
Rosenthaler Grenzweg von der Blankenfelder Straße bis zur Berlin- 
Buchholzer Gemarkungsgrenze erstreckt, sind beim Bezirksamt Pankow 
wegen Freilegung der Straße und Schaffung eines Zuganges zu ihren 
Grundstücken vorstellig geworden. Ein großer Teil der Anlieger zwischen 
der Charlottenstraße und der Berlin-Buchholzer Grenze haben sich auch 
bereits in urkundlicher Form verpflichtet, das Straßenland vor ihren 
Grundstücken unentgeltlich schulden-, lasten- und kostenfrei an die Stadt 
Berlin aufzulassen und freizulegen. 
Tie Eigentümer der Grundstücke Straße 52 b Nr. 19 und 20, Hein 
rich Edelmann und Johann Gundel, haben es abgelehnt, das von ihren 
Grundstücken zur Anlegung der Straße 52 b und der Charlottenstraßc 
abzutretende Land an die Stadt Berlin aufzulassen. Von dem Grundstück 
Nr. 19 werden etwa 476 gm, und von dem Grundstück Nr. 20 etwa 
457 qm, zusammen 933 qm, benötigt. Sie sind auf dem anliegenden Plan 
rot dargestellt. 
Da mit Rücksicht auf die in der Charlottenstratze befindliche 10. Volks 
schule auch ein öffentliches Interesse vorliegt, daß der Zugang der 
Straße 52 b von der Charlottenstraße aus erschlossen wird, damit den in 
der Straße 52 b wohnenden Schulkindern der Umweg über die Blanken 
felder- und Schillerstraßc erspart wird, wollen wir die beiden Straßen 
Parzellen enteignen. 
Wir bitten, in Uebereinstimmung mit den Bezirkskörperschaften von 
Pankow, unserem Grundeigentumsausschuß und der Tiefbaudeputation 
zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die auf deni 
vorliegenden Plan rot dargestellten Parzellen von zusamnien etwa 933 qm 
Größe an der Straße 52 b in Bln.-Rosenthal im Wege der Enteignung 
erworben werden. 
Berlin, den 1. Mai 1928. 
Magistrat. 
Böß. Busch. 
8t. V. 28. - 8. III. 2. - Bez. 19.
	        
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