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Bezirkskörperschaften von Eharlottenburg den Ankauf des Grundstücks be
schlossen.
Wir bitten um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich mit dem Ankauf des in Eharlottenburg
an der Straße 51, zwischen dem Siemens- und Nonncndamm belegenen,
5291 q»> großen Grundstücks zu den in der Magistratsvorläge vom
30. April 1928 bezeichneten Bedingungen aus Mitteln des Grunderwerbs
stocks einverstanden.
Berlin, den 30. April 1928.
Magistrat.
Büß. Busch.
8,. V. 28. - B. III. 2. - Bez. 7.
376. Vorlage (Fiu. VIII2. Grd.) — zur Beschlußfassung —, betr. Verkauf
einer Stratzcnlandmaske vor dem Grundstück Hauptstr. 21 in
Zehlendorf.
Der Eigentümer des Grundstücks Hauptstr. 19 und 21 in Zehlendorf
beabsichtigt, die alten Gebäude, die in die Gegend nicht mehr hinein
passen, abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen.
Wie aus anliegendem Lageplan ersichtlich, ist dem Grundstück eine
Straßcnlandmaske von ca. 6 qm Größe vorgelagert. Es liegt im Interesse
der Stadt diese Maske zu beseitigen, um die Bildung eines Winkels zu ver
hindern, der nur Schmutzansammlungen dienen und einen unschönen An
blick darbieten würde. Für diese Maske sind uns 100 Ml geboten worden.
Wir halten diesen Preis im Hinblick darauf, daß dadurch ein einwand
freies städtebauliches Bild geschaffen wird, für angemessen.
Im Einverständnis mit unserem Grundeiqentumsausschuß haben
wir dem Verkauf zugestimmt und bitten beschließen zu wollen:
Tie Versammlung erklärt sich mit dem Verkauf der Baumaske vor
dem Grundstück Hauptstr. 21 in Zehlendorf zum Preise von 100 Ml und
der Vereinnahmung dieses Kauferlöses beim Grunderwerbsstock einver
standen. Sämtliche Kosten des Kaufes trägt die Käuferin.
Berlin, den 1. Mai 1928.
Magistrat.
Böß. Busch.
8t. V. 28. — 8. lll. 2. — Bez. 10.
377. Vorlage (Fiu. VIII >. Grd.) — zur Beschlußfassung —, betr. Erwerb
von Stratzenland in Bln.-Rosenthal im Wege der Enteignung.
Die Anlieger der Straße 52 b in Bln.-Rosenthäl, die sich parallel zum
Rosenthaler Grenzweg von der Blankenfelder Straße bis zur Berlin-
Buchholzer Gemarkungsgrenze erstreckt, sind beim Bezirksamt Pankow
wegen Freilegung der Straße und Schaffung eines Zuganges zu ihren
Grundstücken vorstellig geworden. Ein großer Teil der Anlieger zwischen
der Charlottenstraße und der Berlin-Buchholzer Grenze haben sich auch
bereits in urkundlicher Form verpflichtet, das Straßenland vor ihren
Grundstücken unentgeltlich schulden-, lasten- und kostenfrei an die Stadt
Berlin aufzulassen und freizulegen.
Tie Eigentümer der Grundstücke Straße 52 b Nr. 19 und 20, Hein
rich Edelmann und Johann Gundel, haben es abgelehnt, das von ihren
Grundstücken zur Anlegung der Straße 52 b und der Charlottenstraßc
abzutretende Land an die Stadt Berlin aufzulassen. Von dem Grundstück
Nr. 19 werden etwa 476 gm, und von dem Grundstück Nr. 20 etwa
457 qm, zusammen 933 qm, benötigt. Sie sind auf dem anliegenden Plan
rot dargestellt.
Da mit Rücksicht auf die in der Charlottenstratze befindliche 10. Volks
schule auch ein öffentliches Interesse vorliegt, daß der Zugang der
Straße 52 b von der Charlottenstraße aus erschlossen wird, damit den in
der Straße 52 b wohnenden Schulkindern der Umweg über die Blanken
felder- und Schillerstraßc erspart wird, wollen wir die beiden Straßen
Parzellen enteignen.
Wir bitten, in Uebereinstimmung mit den Bezirkskörperschaften von
Pankow, unserem Grundeigentumsausschuß und der Tiefbaudeputation
zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die auf deni
vorliegenden Plan rot dargestellten Parzellen von zusamnien etwa 933 qm
Größe an der Straße 52 b in Bln.-Rosenthal im Wege der Enteignung
erworben werden.
Berlin, den 1. Mai 1928.
Magistrat.
Böß. Busch.
8t. V. 28. - 8. III. 2. - Bez. 19.