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Die Versammlung stimmt dem sofortigen Erwerb von 5800 qm
Straßenland in der verlängerten Grunewaldallee in Zehlendorf-Nord zum
Preise von 3,50 Ml/qm zu mit der Maßgabe, daß die Zahlung erst am
1. Januar 1932 fällig wird und Zinsen bis dahin nicht erhoben werden.
Die Mittel sind in den Haushaltsplan für 1931 einzustellen.
Berlin, den 5. April 1928.
Magistrat.
B ö ß. H a h n.
8t. V. 28. - B. III. 2. — Bez. 10.
335. Vorlage (Tief. Vw. 3) — zur Beschlußfassung — wegen Bewilligung
von 31 000 Ml für die Umpflasterung des Fürstenbrunner Weges,
Bezirk Charlottenburg, aus Vorbchaltsmittcln 1927.
Ter in der Verlängerung der Königin-Elisabeth-Straße vom Span
dauer Berg nach Siemensstadt führende Fürstenbrunner Weg ist seit der
Sperrung der Schloßbrücke zu einem der Hauptvcrbindungswege zwischen
Charlottenburg und den Siemcnswerken geworden und wird auch nach
Fertigstellung der Schloßbrücke stark benutzt werden.
Der östliche Teil dieses Straßenzuges ist größtenteils mit zwar wenig
ebenen aber doch recht widerstandsfähigem Kopfsteinpflaster befestigt. Die
zwischen dem Eisenbahnübergang und dem Bahnhof Fürstenbrunn
liegende Wegstrecke dagegen hat eine sehr dürftige chausscemäßigc Be
festigung, die trotz der in den letzten Jahren aufgewendeten bedeutenden
Unterhaltungsarbeiten in der letzten Zeit so schadhaft geworden ist, daß
eine gründliche Instandsetzung vorgenommen werden muß. Die für die
Umpflasterung erforderlichen Mittel in Höhe von 31000 Mt haben wir
aus Vorbehaltsmitteln 1927 bewilligt.
Wir ersuchen zu beschließen:
Die Versammlung ist mit der Umpflasterung des Fürstcnbrunncr
Weges — ca. 5 cm Gußasphaltbelag auf der vorhandenen Chaussee
unterlage — Bezirk Charlottenburg einverstanden und bewilligt die er
forderlichen Kosten von 31000 Ml, die aus Vorbchaltsmittcln 1927
ungeachtet der Uebcrschreitung zu zahlen sind
Berlin, den 5. April 1928.
Magistrat.
Böß. Hahn.
8t. V. 28. — B. III. 2. — Bez. 7.
336. Vorlage (G. B. I, 4. B. 2/2.) — zur Kenntnisnahme — über die
Ernennung von Vertretern der Stadt Berlin zu Beisitzern im Vcr-
• waltungsausschuß des Landesarbeitsamts Brandenburg.
Der Herr Minister für Volkswohlfhart hat die von den Gemeinde-
körperschaften Berlins Vorgeschlagenen zu Beisitzern und zu Beisitzer-
Stellvertretern ernannt.
Zu dem Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 15. März
1928 — St. V. 28 B. Yl. 7 — hat der Herr Minister wie folgt Stellung
genommen:
„Nach & 7 Absatz 2 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Ar
beitslosenversicherung vom 16. Juli 1927 werden die Vertreter der öffent
lichen Körperschaften im Verwaltungsausschuß des Landcsarbeitsamtes
von der obersten Landesbehörde bestellt. Irgendein Vorschlagsrecht von
Gemeinden ist im Gesetz nicht vorgesehen. In außerordentlichem Ent
gegenkommen habe ich den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Landes
arbeitsamt Brandenburg von 9. Sitzen 7 überlassen und ihnen dazu Ge
legenheit zu Vorschlägen gegeben, an die ich jedoch in keiner Weise ge
bunden bin. Anch aus der Tatsache, daß die Vertreter der öffentlichen
Körperschaften nach § 19 Absatz 1 Satz 4 jederzeit abberufen werden
können, ergibt sich die völlige Freiheit der obersten Landesbehörde."
Berlin, den 11. April 1928.
Magistrat.
Böß. Lange.
8t. Y. 28. - B. VI. 7.
337. Vorlage (Schw. 5) — zur Kenntnisnahme —, betreffend die Er
höhung der städtischen Zuschüsse für Privatschulen.
Den unterstützten Privatschulcn sind mit Rücksicht auf die Neu
regelung der Beamtcnbesoldung vom 1. Oktober 1927 ab erhöhte Zuschüsse
von der Stadt und vom Staate geleistet worden. Unter Bezugnahme auf