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Volume No. 15 (292-338), 1928/04/13

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

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Die Versammlung stimmt dem sofortigen Erwerb von 5800 qm 
Straßenland in der verlängerten Grunewaldallee in Zehlendorf-Nord zum 
Preise von 3,50 Ml/qm zu mit der Maßgabe, daß die Zahlung erst am 
1. Januar 1932 fällig wird und Zinsen bis dahin nicht erhoben werden. 
Die Mittel sind in den Haushaltsplan für 1931 einzustellen. 
Berlin, den 5. April 1928. 
Magistrat. 
B ö ß. H a h n. 
8t. V. 28. - B. III. 2. — Bez. 10. 
335. Vorlage (Tief. Vw. 3) — zur Beschlußfassung — wegen Bewilligung 
von 31 000 Ml für die Umpflasterung des Fürstenbrunner Weges, 
Bezirk Charlottenburg, aus Vorbchaltsmittcln 1927. 
Ter in der Verlängerung der Königin-Elisabeth-Straße vom Span 
dauer Berg nach Siemensstadt führende Fürstenbrunner Weg ist seit der 
Sperrung der Schloßbrücke zu einem der Hauptvcrbindungswege zwischen 
Charlottenburg und den Siemcnswerken geworden und wird auch nach 
Fertigstellung der Schloßbrücke stark benutzt werden. 
Der östliche Teil dieses Straßenzuges ist größtenteils mit zwar wenig 
ebenen aber doch recht widerstandsfähigem Kopfsteinpflaster befestigt. Die 
zwischen dem Eisenbahnübergang und dem Bahnhof Fürstenbrunn 
liegende Wegstrecke dagegen hat eine sehr dürftige chausscemäßigc Be 
festigung, die trotz der in den letzten Jahren aufgewendeten bedeutenden 
Unterhaltungsarbeiten in der letzten Zeit so schadhaft geworden ist, daß 
eine gründliche Instandsetzung vorgenommen werden muß. Die für die 
Umpflasterung erforderlichen Mittel in Höhe von 31000 Mt haben wir 
aus Vorbehaltsmitteln 1927 bewilligt. 
Wir ersuchen zu beschließen: 
Die Versammlung ist mit der Umpflasterung des Fürstcnbrunncr 
Weges — ca. 5 cm Gußasphaltbelag auf der vorhandenen Chaussee 
unterlage — Bezirk Charlottenburg einverstanden und bewilligt die er 
forderlichen Kosten von 31000 Ml, die aus Vorbchaltsmittcln 1927 
ungeachtet der Uebcrschreitung zu zahlen sind 
Berlin, den 5. April 1928. 
Magistrat. 
Böß. Hahn. 
8t. V. 28. — B. III. 2. — Bez. 7. 
336. Vorlage (G. B. I, 4. B. 2/2.) — zur Kenntnisnahme — über die 
Ernennung von Vertretern der Stadt Berlin zu Beisitzern im Vcr- 
• waltungsausschuß des Landesarbeitsamts Brandenburg. 
Der Herr Minister für Volkswohlfhart hat die von den Gemeinde- 
körperschaften Berlins Vorgeschlagenen zu Beisitzern und zu Beisitzer- 
Stellvertretern ernannt. 
Zu dem Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 15. März 
1928 — St. V. 28 B. Yl. 7 — hat der Herr Minister wie folgt Stellung 
genommen: 
„Nach & 7 Absatz 2 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Ar 
beitslosenversicherung vom 16. Juli 1927 werden die Vertreter der öffent 
lichen Körperschaften im Verwaltungsausschuß des Landcsarbeitsamtes 
von der obersten Landesbehörde bestellt. Irgendein Vorschlagsrecht von 
Gemeinden ist im Gesetz nicht vorgesehen. In außerordentlichem Ent 
gegenkommen habe ich den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Landes 
arbeitsamt Brandenburg von 9. Sitzen 7 überlassen und ihnen dazu Ge 
legenheit zu Vorschlägen gegeben, an die ich jedoch in keiner Weise ge 
bunden bin. Anch aus der Tatsache, daß die Vertreter der öffentlichen 
Körperschaften nach § 19 Absatz 1 Satz 4 jederzeit abberufen werden 
können, ergibt sich die völlige Freiheit der obersten Landesbehörde." 
Berlin, den 11. April 1928. 
Magistrat. 
Böß. Lange. 
8t. Y. 28. - B. VI. 7. 
337. Vorlage (Schw. 5) — zur Kenntnisnahme —, betreffend die Er 
höhung der städtischen Zuschüsse für Privatschulen. 
Den unterstützten Privatschulcn sind mit Rücksicht auf die Neu 
regelung der Beamtcnbesoldung vom 1. Oktober 1927 ab erhöhte Zuschüsse 
von der Stadt und vom Staate geleistet worden. Unter Bezugnahme auf
	        
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