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Baustelle befindlichen Bau-Behilss- und Betriebsstoffe, sowie die
ebenda befindlichen beweglichen Gegenstände, soweit sie nicht i»>
Eigentum der beim Bau beschäftigten Personen stehen. Aus
genommen sind Originalzeichnungen, Entwürfe, sowie Bau- und Be
triebsstoffe während ihrer Beförderung zum Bau. Die Versicherung
läuft bis zur gebrauchsfertigen Abnahme, in welchem Augenblick die
Versicherung des Baues nach den Allgemeinen Bedingungen der
Sozietät beginnt; greift der Umlagebeitrag in die Dauer der Rohbau-
Versicherung zurück, fo wird der anteilige Betrag der Rohbau-Prämie
auf den endgültigen durch die Umlage ermitteltes Jahresbeitrag
verrechnet.
Berlin, den 31. März 1928.
Magistrat.
Böß. Dr. R i ch t e r.
8t. V. 28. — B. XIII. i.
318. Vorlage (Bin. VIII, 2, Grd.) — zur Beschlußfassung —, bctr. Ankauf
des Grundstücks Alte Jakobstr. 25.
Das Grundstück Alte Jakobstr. 25 erstreckt sich um 6,40 m über die
neue Stratzenbaufluchtlinie in die Straße hinein. Eine baldige Frei
legung dieses Straßenlandes ist im Interesse des Verkehrs dringend
erforderlich.
Das auf dem anliegenden Lageplan gelb umrandete und mit den
Buchstaben a, b, c, d, e, k, g, a umschriebene Grundstück Alte Jakobstr. 25
ist uns für 65 000 Ml rechtsverbindlich zum Kauf angeboten worden.
Auf diesen Kaufpreis sind 19 000 GM. in Aufwertungshypotheken zu
übernehmen, 13 000 Mi werden zu 6% Zinsen auf 3 Jahre gestundet und
der Restbetrag von 33 000 Ml ist bei der Auflassung bar zu zahlen. Tie
aus Anlaß des Eigentumsüberganges entstehenden Kosten mit Ausnahme
der Wertzuwachssteuer, die Verkäufer zahlt, hat die Stadt Berlin zu
übernehmen. Dos Grundstück hat eine Größe von 508 qm; der Quadrat-
meter stellt sich somit auf 128 Mi. Die Friedensmieten betragen 10 800
Reichsmark, so daß also rd. das 6sachc derselben gefordert werden. Wir
halten den Kaufpreis für angemessen.
Im Einvernehmen mit den Bczirkskörperschaften von Kreuzberg und
unserem Grundeigentumsausschuß haben wir dem Ankauf zugestimmt
und bitten um folgende Beschlußfassung:
Tie Versanimlung erklärt sich mit dem Ankauf des Grundstiicks Alte
Jakobstr. 25 zu den in der Magistratsvorlage vom 28. März 1928 be
zeichneten Bedingungen ans Mitteln des Grundcrwcrbsstocks ein
verstanden.
Berlin, den 28. März 1928.
Magistrat.
B ö ß. Z a n g c m c i st e r.
8t. V. 28. — 6. III. 2. — Bez. 6.
319. Vorlage (Fin. VIII.2. Grd.) — zur Beschlußfassung —, betr. Ankauf
von ca. 133 311 qm Parkgelände zwischen der Teltowcr Chaussee und
dem Tahlemer Wege in Zehlendorf.
Im südlichen Ortsteile von Zehlendorf ist zwischen der Teltowcr
Chaussee und dem Tahlemer Wege der sogenannte Schweizerhofpark
belegen, der städtischer Besitz ist. An diesen öffentlichen Park schließt sich
eine Parkfläche an, die sich im Privatbesitz befindet. Der Eigentümer
dieses Privatparks hat der Stadt Berlin das 133 311 qm große Terrain
— aus dem anliegende» Plan rot limrandet — für je 2 Ml pro qm
zum Kauf angeboten. Der Gesamtkaufpreis würde somit 266 622 Ml
betragen. Auf diesen Kaufpreis ist eine Baranzahlung von 26 662 Ml
zu leisten, während der hypothekarisch einzutragende Restbetrag von
239 960 GM., bei einer Verzinsung ab 1. April d. Js. von 3% jährlich,
bis zum 1. April 1933 gestundet wird.
Die durch den Eigentumswechsel entstehenden Kosten und Steuern,
ausschließlich der Wertzuwachssteuer, die der Verkäufer trägt, hat die
Stadt Berlin zu übernehmen.
Wir halten den geforderten Kaufpreis siir angemessen.
Da es sich um einen alten Park mit einem guten, etwa 50—60 Jahre
alten Baumbestand in unmittelbarer Nähe der Teltowcr Chaussee handelt,
die Zahlungsbedingungen auch günstig sind, haben wir im Einvernehmen
mit den Bezirkskörperschaften von Zehlendorf und unserem Grundeigen-
tumsausschuß dem Ankauf zugestimmt.