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Wir bitten zu beschließen:
Die Versammlung bewilligt für den Erwerb und für die Frei
legung der Vorgärten in der Hasenheide Nordseite 100 000 3t.M, die aus
Borbeyaltsmitteln 1927 Kap. XIX,4, Tit, XIV, Post 2 ungeachtet der
Ueberschreitung zu zahlen sind.
Berlin, den 13. März 1928.
Magistrat.
Böß. S ch o l tz.
8t. V. 28. — kl. III. 2. Bez. 6.
279. Vorlage (Fin. III, 15) — zur Beschlußfassung — wegen Be
willigung von 45 000 JtM für Gcländccrwerb in der Berliner
Chaussee Bezirk Spandau aus VorbchaltSmittcln 1927.
Mit dem Bau der Abzugsgrabenbrücke im Zuge der Berliner
Chaussee im Bezirk Spandau ist bereits begonnen worden. Im An
schluß an den Bau der Brücke müssen die Straßenbahngleise verlegt
werden. Zu diesem Zweck ist der Ausbau eines Dammes der Berliner
Chaussee vorgesehen worden, damit der Straßenbahnkörper alsbald
endgültig die richtige Lage erhalten kann. Für den Ausbau der
Straße ist der Erwerb von Straßenland erforderlich, wofür 45 000
Reichsmark vorgesehen sind. Um den Straßenbau möglichst gleich
zeitig mit dem Brückenbau beenden zu tonnen, damit eine nochmalige
Sperrung der Straße vermieden wird, wollen wir den Erwerb des
Straßenlandes sofort betreiben. Wir haben daher die Kosten von
45 000 JtM aus Vorbehaltsmitteln 1927 bewilligt und bitten zu be
schließen:
Die Versammlung ist mit dem Erwerb des für den Ausbau der
Berliner Chaussee erforderlichen Straßenlandes einverstanden und
bewilligt die Kosten von 45 000 .AM, die aus Vorbehaltsmitteln 1927
ungeachtet der Ueberschreitung bei Kap. XIX,4, Tit. XIV, Post 2 zu
zahlen sind.
Berlin, den 15. März 1928.
Magistrat.
Büß. S ch oltz.
8t. V. 28. — B, III. 2, Bez. 8.
280. Vorlage (Fin. 111,15) — zur Beschlußfassung — wegen Be
willigung von 271800 JtM für den Erwerb von Stratzenland
zum Ausbau der Lichtenradcr Chaussee zwischen Buckowcr
Chaussee und Umgehungsstraße und für die Umgehungsstraße
(Bezirk Tempelhof).
Mit dem Bau der obengenannten Straße soll demnächst begonnen
werden. Es ist jedoch noch der Erwerb und die Freilegung des
Straßenlandes notwendig. Die Kosten des gesamten Grunderwerbs, wo
für die Enteignung durch Stadtverordnetenbeschluß vom 6. Oktober 1927
— Prot. Nr. 16— bereits genehmigt worden ist, betragen 293 800 MM
Hierauf sind bereits 22 000 JtM für den Grunderwerb, für den
günstige Angebote der Anlieger abgegeben sind, durch Stadtv.-Beschluß
vom 16. Februar 1928 — Prot. 21 — genehmigt worden.
Da weitere günstige Angebote zu erwarten sind und für das
übrige Gelände die Enteignung durchgeführt werden soll, haben wir
aus Vorbehaltsmitteln 1927 noch 271800 JtM bewilligt.
Wir bitten zu beschließen:
Die Versammlung bewilligt für den Erwerb des Geländes zum
Ausbau der Lichtenrade Chaussee zwischen Buckower Chauisee und
Umgehungsstraße und für die Umgehungsstraße Bezirk Tempclhof
271800 JtM, die aus Vorbehaltsmitteln 1927 Kap. XIX,4, Tit. XIV,
Post 2 ungeachtet der Ueberschreitung zu zahlen sind.
Berlin, den 14. März 1928.
Magistrat.
Böß. Scholtz.
8t. V. 28. —.6. III. 2. Bez. 13.
281. Vorlage (Fin. VIII, 1. Orck.) — zur Beschlußfassung — über
den Ankauf des Grundstücks Hauptstr. 02 63 in Bcrlin-Buchholz
Das Bezirkswohlfahrtsamt beabsichtigt die Einrichtung eines
Altersheims für den Bezirk Pankolv. Auf Antrag des Bezirksamts
wollen wir zu diesem Zwecke das dem Preußischen Landesverein vom
Roten Kreuz gehörige Grundstück Hauptstr. 62/63 in Berlin-Buchholz