b) bic endgültige» Zahlen des „Nachträglichen der Bezirke und der
Zentrale" mit einem Minderbedarf von 362 930 Ml gegenüber
deni ursprünglichen Entwurf.
Ter Haushaltsausschuß einigte sich nun dahin, die Beschlußfassung
auf Montag, den 26. März 1928, vorm. 40)4 Uhr, zu vertagen, da der
Ltadtkämmerer erklärt hatte, daß der Magistrat über die Deckung des
Fehlbetrages Vorschläge zu machen gedenke, wenn die Entscheidung des
Landtages über den Finanzausgleich gefallen sei.
Der Vorsitzende:
Haß.
Anlage I
Die Industrie- und Handelskammer zu Berlin und die Hand
Werkskammer zu Berlin haben beschlossen, auch in diesem Jabr die von
ihnen gemäß 8 54 Ziffer 3 Kommunalabgabengesetz und § 45 der
Gewerbesteuerverordnung zu erstattende Aeußerung zu dem vom
Magistrat beantragten Umlageverteilungsbeschluß für 1928 in Gemein
schalt abzugeben. Demgemäß erklären wir:
Wir halten Zuschläge zur Gewerbeertragstener in Höhe von
425 v.H. und zur Lohnsummensteuer in Höhe von XXX) v.H. nur
dann für tragbar, wenn auch für 1928/29 von der Erhebung beson
derer Berufsschulbeiträge in Form eines Zuschlages zur Gewerbe
ertragsteuer abgesehen ivird. Zollte der Landtag eine Aenderung
des Preußischen Finanzausgleichs zu Gunsten Berlins beschließen,
so würde ein entsprechender Teilbetrag der Mehrüberweisungen zur
Tenkuiig der Gewerbesteuer zu verwenden sein.
Der Magistrat selbst liat in seiner Denkschrift an den Landtag
in überzeugender Weise dargelan, daß die im Haiishnltjahr >927 28
geltenden Zuschläge zur Gewerbesteuer das Höchstmaß an Belastung
der Berliner Wirtschaft darstellen. Wir legen Wert darauf, keinen
Zweifel darüber auskommen zu lassen, daß >vir im Falle eines Fehl
fchlagens der Bemühungen um Aenderung des Finanzausgleichs nun
inehr etiva eine Höherbelastnng der Berliner Wirtschaft für erträglich
halten würden. Fm Gegenteil sind ivir der Ansicht, daß die jetzigen
Zuschläge nur für den Fall eines FehlschlagenS der Antrüge im Land
tag beibehalten iverden dürfen, während etwaige Ueberweifnngen unbe
dingt zur Senkung der Gelverbesteuer Mitverwendung finden müssen.
In unserer gemeinsamen Eingabe vom 9. April >927 an die städti
schen Körperschaften Berlin haben wir nachgewiesen, daß die vom
Magistrat vorgenommene Schätzung des Gewerbesteuergrnndbetrages
zu niedrig war. Die Entwicklung hat uns in vollem llmfange Rechi
gegeben. Wir haben den Grnndbetrag an Gewerbeertragstener für 4927
auf 14,6 Millionen Reichsmark geschätzt, während der Magistrat da
malS nur auf 42,2 Millionen Reichsmark kam. Jetzt beziffert der
Magistrat selbst in Erläuterung «in zu Titel VI des Kapitels XXl
des Haushaltsplans den Ertragsteuergrundbetrag für 4927 auf 13,6
Millionen Mart. Die Annahme, daß darin etwa Nachvernnlngnngen
aus 1925 stecken, trifft nicht zu. Außerdem gibt der Magistrat an, daß
auch diese Ziffer von 43,6 Millionen Reichsmark für 4927 nur aus
einer Schätzung beruht, die anscheinend auf Grund der Beranlagnngs
ergebnisse vom 40. Dezember 4927 vorgenoinmcn worden ist Wir
können aus den uns zugegangenen Berichten der einzelnen Finanz
ämter feststellen, daß der von uns in der Eingabe vom 9. April
4927 genannte Betrag von 14,6 Millionen Reichsmark als Ertrag
steuergrundbetrag für 1927 nicht nur erreicht, sondern mit Bestimmt
heit überschritten werden wird. Es hat sich also unsere Voraussage
verwirklicht. Der Magistrat scheint in der Haushaltsvorlage auch
für 1928 von seiner Schätzung des Gewerbesteuergrundbetrages 1927
ausgegangen zci sein. Ob er inzwischen seine Schätzung für 1928
erhöht hat, ist uns nicht bekannt geworden. Wir haben jedoch folgendes
zu bemerten.
Die GefchäftSergebnifse des Jahres 4927, die der Gewerbesteuer
Veranlagung >928 zugrunde gelegt werden, sind, bezogen aus die
Allgemeinheit der Gewerbetreibenden, gegenüber deneit des Jahres
1926 erheblich bessere gewesen. Wir verweisen aus den Jahresbericht
der Industrie- und Handelskammer, aus die jetzt herauskommenden
Geschäftsberichte der Großbanken und aus die Berichte der großen
industriellen Aktiengesellschaften. Mag auch diese Besserung der Ge-
schästsergebuisse bistoeilen nur eine scheinbare und ucag auch in
einzelnen Gewerbezweigen seit einigen Monaten ein gewisser Rückschlag
nicht zu bestreiten sein, so ändert das doch nichts an der Tatsache,