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Volume No. 13 (266 a u b), 1928/03/19

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

b) bic endgültige» Zahlen des „Nachträglichen der Bezirke und der 
Zentrale" mit einem Minderbedarf von 362 930 Ml gegenüber 
deni ursprünglichen Entwurf. 
Ter Haushaltsausschuß einigte sich nun dahin, die Beschlußfassung 
auf Montag, den 26. März 1928, vorm. 40)4 Uhr, zu vertagen, da der 
Ltadtkämmerer erklärt hatte, daß der Magistrat über die Deckung des 
Fehlbetrages Vorschläge zu machen gedenke, wenn die Entscheidung des 
Landtages über den Finanzausgleich gefallen sei. 
Der Vorsitzende: 
Haß. 
Anlage I 
Die Industrie- und Handelskammer zu Berlin und die Hand 
Werkskammer zu Berlin haben beschlossen, auch in diesem Jabr die von 
ihnen gemäß 8 54 Ziffer 3 Kommunalabgabengesetz und § 45 der 
Gewerbesteuerverordnung zu erstattende Aeußerung zu dem vom 
Magistrat beantragten Umlageverteilungsbeschluß für 1928 in Gemein 
schalt abzugeben. Demgemäß erklären wir: 
Wir halten Zuschläge zur Gewerbeertragstener in Höhe von 
425 v.H. und zur Lohnsummensteuer in Höhe von XXX) v.H. nur 
dann für tragbar, wenn auch für 1928/29 von der Erhebung beson 
derer Berufsschulbeiträge in Form eines Zuschlages zur Gewerbe 
ertragsteuer abgesehen ivird. Zollte der Landtag eine Aenderung 
des Preußischen Finanzausgleichs zu Gunsten Berlins beschließen, 
so würde ein entsprechender Teilbetrag der Mehrüberweisungen zur 
Tenkuiig der Gewerbesteuer zu verwenden sein. 
Der Magistrat selbst liat in seiner Denkschrift an den Landtag 
in überzeugender Weise dargelan, daß die im Haiishnltjahr >927 28 
geltenden Zuschläge zur Gewerbesteuer das Höchstmaß an Belastung 
der Berliner Wirtschaft darstellen. Wir legen Wert darauf, keinen 
Zweifel darüber auskommen zu lassen, daß >vir im Falle eines Fehl 
fchlagens der Bemühungen um Aenderung des Finanzausgleichs nun 
inehr etiva eine Höherbelastnng der Berliner Wirtschaft für erträglich 
halten würden. Fm Gegenteil sind ivir der Ansicht, daß die jetzigen 
Zuschläge nur für den Fall eines FehlschlagenS der Antrüge im Land 
tag beibehalten iverden dürfen, während etwaige Ueberweifnngen unbe 
dingt zur Senkung der Gelverbesteuer Mitverwendung finden müssen. 
In unserer gemeinsamen Eingabe vom 9. April >927 an die städti 
schen Körperschaften Berlin haben wir nachgewiesen, daß die vom 
Magistrat vorgenommene Schätzung des Gewerbesteuergrnndbetrages 
zu niedrig war. Die Entwicklung hat uns in vollem llmfange Rechi 
gegeben. Wir haben den Grnndbetrag an Gewerbeertragstener für 4927 
auf 14,6 Millionen Reichsmark geschätzt, während der Magistrat da 
malS nur auf 42,2 Millionen Reichsmark kam. Jetzt beziffert der 
Magistrat selbst in Erläuterung «in zu Titel VI des Kapitels XXl 
des Haushaltsplans den Ertragsteuergrundbetrag für 4927 auf 13,6 
Millionen Mart. Die Annahme, daß darin etwa Nachvernnlngnngen 
aus 1925 stecken, trifft nicht zu. Außerdem gibt der Magistrat an, daß 
auch diese Ziffer von 43,6 Millionen Reichsmark für 4927 nur aus 
einer Schätzung beruht, die anscheinend auf Grund der Beranlagnngs 
ergebnisse vom 40. Dezember 4927 vorgenoinmcn worden ist Wir 
können aus den uns zugegangenen Berichten der einzelnen Finanz 
ämter feststellen, daß der von uns in der Eingabe vom 9. April 
4927 genannte Betrag von 14,6 Millionen Reichsmark als Ertrag 
steuergrundbetrag für 1927 nicht nur erreicht, sondern mit Bestimmt 
heit überschritten werden wird. Es hat sich also unsere Voraussage 
verwirklicht. Der Magistrat scheint in der Haushaltsvorlage auch 
für 1928 von seiner Schätzung des Gewerbesteuergrundbetrages 1927 
ausgegangen zci sein. Ob er inzwischen seine Schätzung für 1928 
erhöht hat, ist uns nicht bekannt geworden. Wir haben jedoch folgendes 
zu bemerten. 
Die GefchäftSergebnifse des Jahres 4927, die der Gewerbesteuer 
Veranlagung >928 zugrunde gelegt werden, sind, bezogen aus die 
Allgemeinheit der Gewerbetreibenden, gegenüber deneit des Jahres 
1926 erheblich bessere gewesen. Wir verweisen aus den Jahresbericht 
der Industrie- und Handelskammer, aus die jetzt herauskommenden 
Geschäftsberichte der Großbanken und aus die Berichte der großen 
industriellen Aktiengesellschaften. Mag auch diese Besserung der Ge- 
schästsergebuisse bistoeilen nur eine scheinbare und ucag auch in 
einzelnen Gewerbezweigen seit einigen Monaten ein gewisser Rückschlag 
nicht zu bestreiten sein, so ändert das doch nichts an der Tatsache,
	        
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