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Plätze — ist am Schlüsse hinzuzufügen: „mit Ausnahme der
nur von einem Bezirk belegten Heime.",
unter k) — Wiedereinziehung der K o st e n — ist der
zweite Satz zu streichen, so daß nur der erste Satz bleibt:
zu II: ---Aufgaben des Landesjugendamtes —
unter a) — Aufstellung eines Heimverzeich-
n i s s e 8 — bleibt nur der erste Satz stehen. Alle übrigen von
„Hierbei" ab werden gestrichen,
unter b) — Bereitstellung der Plätze — ist hinzu
zufügen: „Die eigenen Heime der Bezirke werden von dieser Be
stimmung nicht getroffen."
Der Abschnitt: e) — A brechnung — in den „Grundsätzen für
die Verschickung von Kindern und Jugendlichen in Erholungs
fürsorge erhält folgende Fassung:
„Die den einzelnen Bezirksjugendämtern zugewiesenen Be
träge für die Erholungsfürsorge verbleiben in den Bezirks
haushalten. Tie erscheinen zusammengefaßt im Zentralhaus
halt."
Ter letzte Absatz des Antrages (50.) wurde angenommen, die
übrigen Absätze wurden nach den Erklärungen des Magistratsvcr-
treters für erledigt erachtet.
51. Der Magistrat wird ersucht, dafür Sorge zu trägen, daß das
Landesjugendamt sich der Aufgabe annimmt, Gelegenheit zu haus-
wirtschaftlicher Ausbildung in Berbindung mit Erholungsfür-
sorge zu schaffen für solche zur Schulentlassung kommenden
Jugendlichen, die körperlich zu schwach sind, um in einen Berus
einzutreten.
Der Antrag (51.) wurde angenommen.
52. Ter Magistrat wird ersucht, im Interesse der Kostenersparnis
alle Heime, Erziehungsanstalten usw. nach und nach als Heime
mit freier Wirtschaftsführung einzurichten.
Der Antrag (52.) wurde angenommen.
58. Es ist eine neue Post:
a) in Höhe von 15 000 Ml für Durchführung der Aufgaben des
Jugendamtes auf dem Gebiete des Films (Lehrgänge für
Jugendführer, Bereitstellung von Material usw.),
b) 50 000 Ml für Bekämpfung von Schmutz und Schund (die
Aufgabe ist durch Reichsgesetz überwiesen) einzustellen.
Der Antrag (53.) wurde angenommen.
54. Ter Magistrat wird ersucht, sich bei der Reichsregierung darum zu
bemühen, daß vom Reich wie bisher 5 Millionen Ml für Kinder
speisung weiter bewilligt werden.
Der Antrag (54.) wurde angenommen.
Tic in der ersten Beratung gestellten und abgelehnten Anträge Nr.
37% 37-, 37-. 37', 37-, 37°, 37-, 37-°, 37-°, 37 17 d, 37-% 37»t, 37 17 i, 37 17 k,
37--I, 37--m, 37-% 37'°, 37-°, 37--, 37-°, 37-' (Seite 215, 216, 217 u. 218,
Trucks.'225a) wurden wiederholt; die Anträge Nr. 37-°, 37 17 d, 37-% 37 l7 f,
37 ,7 m und 37-° sind durch anderweitige Beschlußfassung bereits erledigt,
die übrigen Anträge wurden abermals abgelehnt.
Mit diesen Aenderungen wurde Kap. XVH.2 genehmigt.
Berichter st atter: Frau Stadtv. R o s e n t h a l.
Kap. XVII. Abt. 3 — Obdach Fröbelstratze —.
Ter Antrag Nr. 38 (Seite 220, Drucks. 225 a), der nach der Nieder
schrift vom 2. März 1928 (Prot. XIX) als angenommen bezeichnet ist,
wurde nach den neuerlichen Feststellungen in der 1. Beratung abgelehnt
und ist daher in der Zusammenstellung zu streichen.
Die in der l. Beratung gestellten und abgelehnten Anträge dir. 39,
43 und 44 (Seite 220, Drucks. 225a) wurden wiederholt und abermals
abgelehnt.
Mit der vorher angegebenen Aenderung wurde Kap. XVII, 3 ge
nehmigt.
B e r i ch t e r st a t t e r : Stadtv. v. I e ck l i n tind Frau
Todenhagen.
Kap. XVII, Abt. 4 — Arbeitshaus Rummelsburg —.
Nach den Beschlüssen in der 2. Beratung, wonach eine Erhöhung des
Taschengeldes für die Hospitaliten in den übrigen Hospitälern abgelehnt
worden ist, muß auch die Beschlußfassung über den Antrag Nr. 46
(Seite 220, Drucks. 225a) abgeändert werden. Der entsprechende Ver
merk in der Zusammenstellung unter Kap. XVII, 4 ist daher zu streichen.