Hierzu:
u) Lohnerhöhungen 456 250 Mi
b) Erhöhung der Personalausgaben für Beamte 105 600 „
o) Kontokorrentzinsen 69 000 „
(I) Für außerordentliche Schnccbescitignng
(Kap. XX. 3, Tit. VI. 3) . . . . . . 250 000
Summe der Kosten: 15 501 920 Mi
Auf die fünf Reinignngsklassen (S 8 des Drtsgesetzes) verteilen sich die
zu veranlagenden Grnndstücksstraßcnfrvnllängen wie folgt:
Klaffe
Klaffe ll
Klaffe III
Klaffe l\
Klaffe >
Dazu kommen auf Wege außerhalb
der geschloffenen Ortslagc, deren
Grundstücke nicht beitragspflichtig
sind
126 837 >n
501 847 m
1300 368 m
721 395 m
729 077 m
121 622 in
zusammen: 3 501 146 m
Zu den einzelnen Reinigungsklaffen und außerhalb der geschloffenen
Drtslage ist die Durchschnittsleistung der städtischen Veranstaltung nach
dem Verhältnis
3214 :15 ; 8 : 3H : 1: -/-
zu bewerten.
Hiernach sind von de» Kosten von 15 501920 Mi
für die Reinigung der Wege außerhalb der geschlossenen
Ortslage, welche von der Stadl allein zu tragen sind,
in Abzug zu bringen rd. 37 160 Mi
Die Kosten der von der Siadi innerhalb der ge
schlossenen Ortslage auszuführenden Straßenreinignng
(^ 7 des Ortsgesetzes) betragen mithin 15 464 760 .'/?;/
Die zulässige Gesamtsumme der Beiträge mit 95%
der Kosten beträgt 14 691 520 Mt
Der auf jedes Meter Grundstücksstraßenfrontlänge entfallende Bei
trag (§ 9 des Ortsgesetzes) für das Jahr 1928 wird wie folgt festgesetzt:
Reinigungsklasse
II
.. Hl
IV
V
Zur Erhebung gelangen demnach monatlich in
Reinigungsklaffe 1
II
Hl
„ IV
V
Daraus ergibt sich unter Berücksichtigung der
längen das Gesamtsoll in
Klasse 1 mit .
.. 11 .. .
18,84 Mt
8,64 „
4.56 „
2,04 „
0,60 „
1.57 Mi
0,72 „
0,38 „
0,17 „
0,05 „
ermittelte»
Front-
111
TV
V
2 389 609
4 335 958
5 929 678
1 471645
437 446
Mi
14 564 336 Ml
zuzammen:
oder 94,18% der Kosten.
Die Verteilung der Straßen auf die fünf Reinigungsklassen ergibt
sich aus den beiliegenden Verzeichnissen.
Berlin, den 13. März 1928.
Magistrat.
Böß. Adler.
Zu 253.
Plan
der Veranstaltung, bctr. die Erhebung von Beiträge» zu den Kosten der
Straßenreinigung auf Grund des Ortsgesetzes über die Straßenreinigung
in Berlin vom 25. März 1926 im Rechnungsjahr 1928.
Die Straßenreinigung umfaßt folgende Arbeiten:
1. Die Reinigung mit Maschinen.
Steinpflasterstratzen werden mit Kehrmaschinen gekehrt. Vor dem
Kehren werden die Straßen bei passender Witterung besprengt. Asphalt-