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Volume No. 12 (142-265), 1928/03/13

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

Hierzu: 
u) Lohnerhöhungen 456 250 Mi 
b) Erhöhung der Personalausgaben für Beamte 105 600 „ 
o) Kontokorrentzinsen 69 000 „ 
(I) Für außerordentliche Schnccbescitignng 
(Kap. XX. 3, Tit. VI. 3) . . . . . . 250 000 
Summe der Kosten: 15 501 920 Mi 
Auf die fünf Reinignngsklassen (S 8 des Drtsgesetzes) verteilen sich die 
zu veranlagenden Grnndstücksstraßcnfrvnllängen wie folgt: 
Klaffe 
Klaffe ll 
Klaffe III 
Klaffe l\ 
Klaffe > 
Dazu kommen auf Wege außerhalb 
der geschloffenen Ortslagc, deren 
Grundstücke nicht beitragspflichtig 
sind 
126 837 >n 
501 847 m 
1300 368 m 
721 395 m 
729 077 m 
121 622 in 
zusammen: 3 501 146 m 
Zu den einzelnen Reinigungsklaffen und außerhalb der geschloffenen 
Drtslage ist die Durchschnittsleistung der städtischen Veranstaltung nach 
dem Verhältnis 
3214 :15 ; 8 : 3H : 1: -/- 
zu bewerten. 
Hiernach sind von de» Kosten von 15 501920 Mi 
für die Reinigung der Wege außerhalb der geschlossenen 
Ortslage, welche von der Stadl allein zu tragen sind, 
in Abzug zu bringen rd. 37 160 Mi 
Die Kosten der von der Siadi innerhalb der ge 
schlossenen Ortslage auszuführenden Straßenreinignng 
(^ 7 des Ortsgesetzes) betragen mithin 15 464 760 .'/?;/ 
Die zulässige Gesamtsumme der Beiträge mit 95% 
der Kosten beträgt 14 691 520 Mt 
Der auf jedes Meter Grundstücksstraßenfrontlänge entfallende Bei 
trag (§ 9 des Ortsgesetzes) für das Jahr 1928 wird wie folgt festgesetzt: 
Reinigungsklasse 
II 
.. Hl 
IV 
V 
Zur Erhebung gelangen demnach monatlich in 
Reinigungsklaffe 1 
II 
Hl 
„ IV 
V 
Daraus ergibt sich unter Berücksichtigung der 
längen das Gesamtsoll in 
Klasse 1 mit . 
.. 11 .. . 
18,84 Mt 
8,64 „ 
4.56 „ 
2,04 „ 
0,60 „ 
1.57 Mi 
0,72 „ 
0,38 „ 
0,17 „ 
0,05 „ 
ermittelte» 
Front- 
111 
TV 
V 
2 389 609 
4 335 958 
5 929 678 
1 471645 
437 446 
Mi 
14 564 336 Ml 
zuzammen: 
oder 94,18% der Kosten. 
Die Verteilung der Straßen auf die fünf Reinigungsklassen ergibt 
sich aus den beiliegenden Verzeichnissen. 
Berlin, den 13. März 1928. 
Magistrat. 
Böß. Adler. 
Zu 253. 
Plan 
der Veranstaltung, bctr. die Erhebung von Beiträge» zu den Kosten der 
Straßenreinigung auf Grund des Ortsgesetzes über die Straßenreinigung 
in Berlin vom 25. März 1926 im Rechnungsjahr 1928. 
Die Straßenreinigung umfaßt folgende Arbeiten: 
1. Die Reinigung mit Maschinen. 
Steinpflasterstratzen werden mit Kehrmaschinen gekehrt. Vor dem 
Kehren werden die Straßen bei passender Witterung besprengt. Asphalt-
	        
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