Path:
Volume No. 12 (142-265), 1928/03/13

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

267 
§ 15 
Alle aus diesem Vertrage entstehenden Kosten, Stempel und 
sonstigen Abgaben trägt die Gesellschaft. 
Berlin, den 11. Februar 1928. 
Magistrat. 
gez. Büß. gez. Hahn. 
Berlin, den 2. Februar 1928. 
Elektrowerke-Aktiengeseltschaft. 
gez. Unterschriften. 
245. Borlage (Fi». VIII, 1. ürd.) — zur Beschlußfassung —. betr 
den Ankauf des Grundstücks Hauptstraße 58 a/b in Berlin 
Buchholz. 
Es ist beabsichtigt, bei dem bereits begonnenen Ausbau der 
Hauptstraße in Berlin-Buchholz als Ausfallstraße die hinter der 
Kirche daselbst vorhandenen alten Baulichkeiten zu beseitigen, um hier 
durch eine wesentliche Verbreiterung der Straße herbeizuführen. 
Der Holzwarenfabrikant Otto Liebenhagen aus Schön 
waldc i. M., welcher Eigentümer des Grundstücks Hauptstraße 53 a/b 
ist, will jetzt sein Grundstück verkaufen und hat es dem Bezirksamt 
Pankow zum Kauf angeboten, und zwar zu einem Preise von 15000 
Reichsmark. Im Laufe der Verhandlungen ist es gelungen, von 
Lieben Hagen eine Herabsetzung des Preises auf 9000 3UI zu er 
reichen Die Auflassung des Grundstücks an die Stadt erfolgt 
schulden- und lastenfrei. Das Kaufgeld soll bar gezahlt werden; 
Kosten und Steuern mit Ausnahme der Wertzuwachssteuer, welche 
der Verkäufer trägt, gehen zu Lasten der Stadt. 
Auf dem Grundstück befinden sich 2 kleinere Wohnhäuser sowie 
ein Stallgebäude, deren Wert vom Bezirkshochbauamt Pankow nach 
heutigem Stande auf 6500 3tM geschätzt worden ist, so daß auf den 
581 qm großen Grund und Boden 2500 ffiM, d. s. etwa 4,30 SlM je 
Quadratmeter, entfallen. 
Wir bitten, im Einverständnis mit den Bezirkskörperschaften 
von Pankow und unserem Grundeigentumsausschuß, zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich mit dem Ankauf des Grundstücks 
Hauptstraße 53 a/b in Berlin-Buchholz zum Preise von 9000 
aus Mitteln des Grunderwerbsstocks einverstanden. 
Berlin, den 7. März 1928. 
Magistrat. 
Scholtz. Busch. 
Si. V, 28. — B, III. 2. Bez. 19. 
246. Vorlage (Fin. VIII, 1. Grd.) — zur Beschlußfassung — über 
den Erwerb einer Parzelle in Rosenthal im Wege der 
Enteignung. 
Rach dem Vertrage vom 5. Juli/10. Oktober 1919 ist die Stadt 
Berlin als Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Rosenthal verpflichtet, 
„alles in ihren Kräften stehende zu tun, um der Reinickendorf- 
Liebenwalder Eisenbahn-Aktien-Gesellschaft, jetzt Niederbarnimer 
Eisenbahn-Aktiengesellschaft, unverzüglich die Einweisung in 
den Besitz des zum Bau des Güterbahnhofs nach Maßgabe des 
aufzustellenden Plans erforderlichen Geländes zu verschaffen 
und dieses Gelände spätestens bis zum 1. Juli 1920 der Gesell 
schaft kostenfrei zu überlassen." 
In den Jahren 1919 und 1920 hat die damalige Gemeinde Rosen 
thal nach und nach fast das gesamte zum Bau des Güterbahnhofs 
erforderliche Gelände käuflich erworben und der Eisenbahn-Aktien 
gesellschaft übereignet. An diesem Gelände fehlen nur noch etwa 
4 Morgen. Zur Höherlegung des Güterbahnhofs der Liebenwalder 
Eisenbahn in Rosenthal wird jetzt die auf dem anliegenden Plane rot 
gestrichelte und mit den Buchstaben m, n, o, p, k umschriebene Par 
zelle von etwa 6920 qm gebraucht. Die Eigentümerin dieses Geländes, 
die offene Handelsgesellschaft Krügelstein & Rohwedder i. Liqu., haben 
den Verkauf dieses Trennstücks abgelehnt. Sie sind nur bereit, das 
ganze ihr gehörende, auf dem Plan rot angelegte Gelände von 
37 959 qm zu verkaufen. Wir waren auch nicht abgeneigt, das ganze 
Grundstück zu erwerben, jedoch erscheint uns cher von ihr geforderte 
Preis von 4,10 SLH je Quadratmeter viel zu hoch.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.