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§ 15
Alle aus diesem Vertrage entstehenden Kosten, Stempel und
sonstigen Abgaben trägt die Gesellschaft.
Berlin, den 11. Februar 1928.
Magistrat.
gez. Büß. gez. Hahn.
Berlin, den 2. Februar 1928.
Elektrowerke-Aktiengeseltschaft.
gez. Unterschriften.
245. Borlage (Fi». VIII, 1. ürd.) — zur Beschlußfassung —. betr
den Ankauf des Grundstücks Hauptstraße 58 a/b in Berlin
Buchholz.
Es ist beabsichtigt, bei dem bereits begonnenen Ausbau der
Hauptstraße in Berlin-Buchholz als Ausfallstraße die hinter der
Kirche daselbst vorhandenen alten Baulichkeiten zu beseitigen, um hier
durch eine wesentliche Verbreiterung der Straße herbeizuführen.
Der Holzwarenfabrikant Otto Liebenhagen aus Schön
waldc i. M., welcher Eigentümer des Grundstücks Hauptstraße 53 a/b
ist, will jetzt sein Grundstück verkaufen und hat es dem Bezirksamt
Pankow zum Kauf angeboten, und zwar zu einem Preise von 15000
Reichsmark. Im Laufe der Verhandlungen ist es gelungen, von
Lieben Hagen eine Herabsetzung des Preises auf 9000 3UI zu er
reichen Die Auflassung des Grundstücks an die Stadt erfolgt
schulden- und lastenfrei. Das Kaufgeld soll bar gezahlt werden;
Kosten und Steuern mit Ausnahme der Wertzuwachssteuer, welche
der Verkäufer trägt, gehen zu Lasten der Stadt.
Auf dem Grundstück befinden sich 2 kleinere Wohnhäuser sowie
ein Stallgebäude, deren Wert vom Bezirkshochbauamt Pankow nach
heutigem Stande auf 6500 3tM geschätzt worden ist, so daß auf den
581 qm großen Grund und Boden 2500 ffiM, d. s. etwa 4,30 SlM je
Quadratmeter, entfallen.
Wir bitten, im Einverständnis mit den Bezirkskörperschaften
von Pankow und unserem Grundeigentumsausschuß, zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit dem Ankauf des Grundstücks
Hauptstraße 53 a/b in Berlin-Buchholz zum Preise von 9000
aus Mitteln des Grunderwerbsstocks einverstanden.
Berlin, den 7. März 1928.
Magistrat.
Scholtz. Busch.
Si. V, 28. — B, III. 2. Bez. 19.
246. Vorlage (Fin. VIII, 1. Grd.) — zur Beschlußfassung — über
den Erwerb einer Parzelle in Rosenthal im Wege der
Enteignung.
Rach dem Vertrage vom 5. Juli/10. Oktober 1919 ist die Stadt
Berlin als Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Rosenthal verpflichtet,
„alles in ihren Kräften stehende zu tun, um der Reinickendorf-
Liebenwalder Eisenbahn-Aktien-Gesellschaft, jetzt Niederbarnimer
Eisenbahn-Aktiengesellschaft, unverzüglich die Einweisung in
den Besitz des zum Bau des Güterbahnhofs nach Maßgabe des
aufzustellenden Plans erforderlichen Geländes zu verschaffen
und dieses Gelände spätestens bis zum 1. Juli 1920 der Gesell
schaft kostenfrei zu überlassen."
In den Jahren 1919 und 1920 hat die damalige Gemeinde Rosen
thal nach und nach fast das gesamte zum Bau des Güterbahnhofs
erforderliche Gelände käuflich erworben und der Eisenbahn-Aktien
gesellschaft übereignet. An diesem Gelände fehlen nur noch etwa
4 Morgen. Zur Höherlegung des Güterbahnhofs der Liebenwalder
Eisenbahn in Rosenthal wird jetzt die auf dem anliegenden Plane rot
gestrichelte und mit den Buchstaben m, n, o, p, k umschriebene Par
zelle von etwa 6920 qm gebraucht. Die Eigentümerin dieses Geländes,
die offene Handelsgesellschaft Krügelstein & Rohwedder i. Liqu., haben
den Verkauf dieses Trennstücks abgelehnt. Sie sind nur bereit, das
ganze ihr gehörende, auf dem Plan rot angelegte Gelände von
37 959 qm zu verkaufen. Wir waren auch nicht abgeneigt, das ganze
Grundstück zu erwerben, jedoch erscheint uns cher von ihr geforderte
Preis von 4,10 SLH je Quadratmeter viel zu hoch.