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Kenntnis zu geben, womöglich noch bis zur 2. Beratung dieses Haus
haltsplanes.
Es lagen dann folgende Anträge vor:
26. Ter Magistrat wird ersucht, bei der Stadleutwässerung
29 Maschinenführcr und 75 Handwerker in das Angestelltenver
hältnis zu überführen.
Ter Antrag (26.) wurde abgelehnt.
27. Ter Magistrai wird ersucht, die Ueberarbeit der Beamten, Ange
stellten und Arbeiter zu verbieten.
Der Antrag (27.) wurde abgelehnt.
28. Der Magistrat wird ersucht, für die Gemeindearbeiter die wöchent-
liche Lohnabrechnung einzuführen.
Ter Antrag (28.)-wurde abgelehnt.
29. Der Magistrat wird ersucht, die Zahl der Sträßenreinigungs-
arbeiter für alle Bezirke insgesamt um 100 weitere Arbeiter zu
erhöhen.
Tie erforderlichen Mittel sind bis zur 2. Lesung zu errechnen und
in den Etat einzusetzen.
Ter Antrag (29.) wurde abgelehnt.
30. Der Magistrat wird ersucht, den Kanalaxbeitern ilnd Bassinarbei
tern der Stadtentwässerung eine Schmutzzulage von 25% ihres
jeweiligen Stundenlohnes für dauernd zu bewilligen.
Tic entsprechenden Mittel sind bis zur 2. Lesung zu errechnen.
Der Antrag (30.) wurde abgelehnt.
31. Der Magistrat wird ersucht, die Heizer der Stadtentwässerung,
soweit sie im Arbeilsverhältnis stehen, nach abgelegter Heizer
prüfung nach Lohngruppe 1 zu übernehmen.
Desgleichen alle Werkarbeiter nach Lohngruppe 3.
Der Antrag (31.) wurde abgelehnt.
32. T i t. I, P o st 3.
Der angesetzte Betrag wird um 150 000 Ml ermäßigt.
Ter Antrag (32.) wurde abgelehnt.
33. T i t. 1l.
Ter Ansatz wird gestrichen.
Der Antrag (33.) wurde zurückgezogen.
34. Der Magistrat wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß
») in den Heimen mit freier Wirtschaftsführung das gewerbliche
und Hauspersonal ebenfalls wie in allen anderen städlischen
Anstalten durch das Tarifvertragsamt angestellt wird,
b) als Arbeitsvertrag für diese Angestellten und Arbeiter die
Tarifverträge der zuständigen gewerkschaftlichen Organi
sationen gelten.
Der Antrag (34.) wurde angenommen.
35. Der Magistrat wird ersucht, zu prüfen, ob in der Zentrale und
in den Bezirksverwaltungen ein einheitlicher Aufbau der ein
zelnen Verwaltungszwcigc möglich ist.
Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversamm
lung vorzulegen.
Der Antrag (35.) wurde angenommen.
36. Der Magistrat wird ersucht, die Bestimmungen über die Gewäh
rung von Schutzkleidung für städtische Bedienstete einer Revision,
mit dem Ziele einer Verbesserung dieser Bestimmungen, zu unter
ziehen.
Der Antrag (36.) wurde angenommen.
Mit diesen Aenderungen wurde Kap. XI, Abt. 1, genehmigt.
Berichterstatter: Stadtv. W e n d t;
Kap. XI, Abt. 2 — Sondcrverwaltungcn der allgemeinen Berwaltnug —
wurde unverändert angenommen.
Berichterstatter: Stadtv. W e n d t.
Kap. XI, Abt. 3 — Handel, Gewerbe, Verkehr und Landwirtschaft —.
Es lag folgender Antrag vor:
37. Der Ansatz in T i t. II, P o st 3 — Unterstützung hilfsbedürftiger
Lehrlinge — ist auf 200 000 Ml zu erhöhen.
Der Antrag (37.) wurde angenommen.
Mit dieser Aenderung lvurde Kap. X I, Abt. 3, genehmigt.
Berichter st atter: Stadtv. F l a t a u.
Kap. XI, Abt. 4 — Wahlen — ivurde unverändert genehmigt.
Berichter st atter: Stadtv. W e n d t.