M. Vorlage (Tief. I. A. 3) — zur Beschlußfassung — über Verkauf
einer Ttraßenlandparzelle in .Karlshorst.
Die Berliner Bau- und Siedlungsgesellschaft in. b. H. in
Merlin SW, Anhaltstraße l, hat das Eckgrundstück an der Franke-
Mraßc und Cöpenicker Allee in .Karlshorst bebaut. Das Grundstück
»egt nach dem förmlich festgestellten Bebauungsplan auch an der
I Straße 70.
Die Straße 70 soll nach dem neuen Fluchtlinien-Entwnrs kapiert
Herden. Das Bezirksamt Lichtenberg hat daher der Berliner Bau
md Siedlungsgesellschaft m. b. H. nur Erteilung der Baugenehmigung
sie Verpflichtung auferlegt, die vor dem Grundstück an der Straße 70
gelegene, im Grundbuche des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg von
Werlin-Friedrichsfelde unter Band 53, Blatt 1679 eingetragene, im
Mataster unter .Kartenblatt k, Parzelle 4345/167 verzeichnete, im Eigen-
Mnn der Stadt Berlin stehende Fläche von 107 gm Große zu erwerben.
Mn dem am 28. März 1927 abgegebenen Kaufangebot hat die Ber-
Muer Bau- und Siedlungsgesellschaft pro Quadratmeter 5,- MM, d. s.
■35,— MM für die ganze Fläche, geboten. Der Kaufpreis ist an
gemessen, da eine selbständige Bebauung der Parzelle nicht möglich
ist und sie größtenteils in den Vorgarten fällt.
Das Angebot nebst Lageplan fügen wir unter Rückerbittung bei;
in dem Lageplan ist die zu verkaufende Parzelle mit roter Farbe be
zeichnet. Die Bezirkskörperschaften und die Städtische Tiefbaudepu
tation haben dem Verkaufe zugestimmt.
Wir bitten zu beschließen:
Die Versammlung stimmt dem Verkauf einer rd. 107 gm großen
sStraßenlandparzelle an der Ecke der Cöpenicker Allee und Franke-
Ftraße in Karlshorst zum Preise von 5,— MM je Quadratmeter an die
Berliner Bau- und Siedlungsgenossenschaft m. b. H. zu.
Berlin, den 24. Dezember 1927.
Magistrat.
Böß. Hahn.
8t. V. 28. — B. HI. 2. Bez. 17.
24. Vorlage (Fin. VIII, 1, Grd.) — zur Beschlußfassung — über den
Ankauf des Grundstücks Richardstraßc 48 in Neukölln.
Das Schulgrundstück Richardstraße 13/14 in Neukölln hat einen
zweiten Zugang über das der Stadt gehörige unbebaute Grundstück
Richardstraße 47. Dieser Zugang, der für den Schulbetrieb unbe
dingt erforderlich ist, stört das Straßenbild der Richardstraße, da die
Grundstücke zu dessen beiden Seiten bebaut und daher unschön wirkende
Giebelwände vorhanden sind. Zur Beseitigung dieses Zustandes einp
fiehlt die Bauverwaltung des Bezirksamtes Neukölln in dem vor
liegenden Projekt, die Häuser Richardstraße 46 und 48 anzukaufen.
[ Es würde sich alsdann im Zusammenhang mit der künftigen Ge
staltung der Schulanlage die Möglichkeit bieten, den Ein- oder Aus-
igang zur Schule dem städtebaulichen Interesse sowie dem Verkehrs
interesse entsprechend auszugestalten. Die sich hierbei ergebenden Eck-
l grundstücke könnten nach Abriß der alten Baulichkeiten durch neue
j Wohnhäuser gut ausgenützt werden.
Wir sind aus diesem Grunde auf die uns von dem Vertreter des
Eigentümers angetragenen Kanfvcrhandlungen eingegangen, die zu
dem Angebor vom 5. September 1927 geführt haben. Danach beträgt
der Kaufpreis für das Grundstück mit sämtlichen Baulichkeiten
20 000 MM, welcher in der Weise belegt werden soll, daß die Stadt
die eingetragene Answertungshypothek von 7750 M.U übernimmt und
i der Restbetrag von 12 250 MM. unmittelbar nach der Auslassung in
bar gezahlt wird. Die Stadt hat ferner die Verpflichtung, die Kosten
für die zurzeit unbedingt notwendigen Instandsetzungsarbeiten, die
j nach dem vorgelegten Kostenanschlag rd. 2000 MM betragen, dem
s Verkäufer zu erstatten.
. Das Haus befindet sich in keinem guten baulichen Zustande, so
day zur Erhaltung der Bewohnbarkeit nach den Schätzungen der
Bezirksbauverwaltung rd. 5000 MM erforderlich sein werden. Den
heutigen Wert der Gebäude schätzt die Bauverwaltnng auf rd. 13 000
Reichsmark. Rechnet man demnach mit einem Gestehungspreis von
2;'000 MM, so ergibt sich als Preis für den Grund und Boden bei
einer Größe von 575 gm oder 40,53 R (25 —13 000) 12 000 MM, das
fiiiti für den Quadratmeter rd. 21 MM bzw. für die Quadratrute
290 MM. Da die Friedensmiete rd. 4000 MM beträgt, würde der
Gestehungspreis die 6> Fache Friedensmietc ausmachen. Diese Sätze
sind für Grundstücke in jener Lage als angemessen zu bezeichnen. Wir
bitten daher, im Einvernehmen mit den Bezirkskörperschafte» von
Neukölln und unserem GrundeigentumSausschuß, zu beschlichen: