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Volume No. 10 (225a), 1928/03/06

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

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Damit war der Antrag 3. in seinem zweiten Teile erledigt. 
Mit diesen Aenderungen wurde vom Ausschuß Kap. XIII, Abt. 2, 
genehmigt. 
Berichter st alter: Stadtv. F e d I e r. 
Kap. 111, Abt. 3 — Straßenbeleuchtung — (Bezirke). 
Bon dem Berichterstatter wurde ausgeführt, daß die Straßen 
beleuchtung in den Außenbezirken und )>en Siedlungen auch weiterhin 
verbessert werden müßte und möglichst elektrische Beleuchtung zur An 
wendung kommen sollte. Auch eine Beleuchtung der Straßenschilder sei 
im allgemeinen Interesse äußerst wünschenswert. 
In der Aussprache wies der Stadtbaurat den Einwurf zurück, daß 
die östlichen Bezirke gegen die westlichen benachteiligt würden. An der 
Hand einer Statistik stellte er fest, daß z. B. Eharlotteuburg zu der Be 
leuchtung vor der Kriegszeit nur eine Steigerung der Beleuchtung von 
1,3%, Spandau eine solche von 74%, Neukölln eine solche von 45% und 
Treptow sogar eine Belenchtungssteigerung um >60% erfahren habe. 
Immerhin liege das Gebot vor, die Straßenzüge in den Stadtteilen be 
sonders zu berücksichtigen, in denen ein größerer Nachtverkehr sich abspiele. 
Im übrigen bestände bei der Tiesbanvcrlvolning die Absicht, binnen 
kurzem eine Nachprüfung des der Beleuchtung zugrunde liegenden Schlüssels 
vorzunehmen und einen ganz neuen Beleuchtnugsplau aufzustellen. 
Tie Beanstandungen über die Minderabgaben der Teutschen Gas- 
gesellschaft lvurdeu von dem Stadtkämmerer in befriedigender Weise 
beantwortet. 
Kap. III, Abt. 3, wurde unverändert angenommen. 
Berichter st alter: Stadtv. B u n g e. 
Kap. XIII, Abt. 3 — StadterwcitcrungSamt — (Zentrale). 
Mit der Einfügung der neuen Post in Höhe von 25 000 Ml unter 
Tit. II für besondere sächliche Bedürfnisse erklärte sich der Ausschuß ein 
verstanden. 
Kap. XIII, Abt. 3, wurde unverändert genehmigt. 
Berichter st alter: Stadtv. F c d l e r. 
Kap. III, Abt. 4 — Hochbauverwaltung — (Bezirke). 
Kap. XIII, Abt. 4 — Hochbauvcrwaltung — (Zentrale). 
Nach dem Referat der Berichterstatter, in dem der Wunsch auf ein 
besseres Zusammenarbeiten der Bezirks- und der Zentral-Bauverwaltung 
besonders zum Ausdruck kam, wurde die Besprechung dieses Kapitels aus 
den 14. Februar 1928 vertagt. 
Der stellvertretende Vorsitzende: 
Dethleffsen. 
VI. 
Sitzung vom 14. Februar 1928. 
Kap. XIII, Abt. 4 — Hochbauverwaltung — (Zentrale). 
Kap. in, Abt. 4 — Hochbauverwaltung — (Bezirke). 
In der weiteren Besprechung dieser 5tapitel wurde von den ver 
schiedenen Ausschußmitgliedern ausgeführt, daß eine anderweitige Organi 
sation und eine Vereinheitlichung des Bauwesens dringend geboten 
erscheine. 
Man hielt die Hinzuziehung der Privatarchitekten bei besonders wich 
tigen Bauentwürfen für wünschenswert, meinte aber, daß diese Maßnahme 
nicht Regel werden und zu außergewöhnlichen Sonderausgaben führen 
dürfte. Eine solche Maßnahme hätte außerdem den Nachteil, daß die bei 
der Stadt angestellten Architekten in der Entfaltung ihrer Leistungen be 
hindert würden. Im Gegenteil sollte man den städtischen Baubeamten die 
Möglichkeit geben, durch Inaugenscheinnahme von städtischen Bauten in 
anderen Ländern ihr Wissen und Können zu bereichern. Dies würde auch 
ermöglichen, hervorragende Spezialisten für städtische Bauten wie Kranken 
häuser, Schulen usw. sich heranzubilden. 
Es wurde dann von einzelnen Ausschußmitgliedern bemängelt, daß 
Beamte der städtischen Bauverwaltung in der Zentrale und in den Be 
zirken zur Ausübung bezahlter privater Tätigkeit die generelle Genehmi 
gung der städtischen oder Bezirkskörperschaften besitzen. 
Der Vertreter der Hochbauverwaltung machte in seinen eingehenden 
Darlegungen zunächst bekannt, daß die Heranziehung von Privatarchitekten 
nur in verhältnismäßig wenigen Fällen stattgefunden habe. Er bemerkte 
weiter, daß der Stadtbaurat ebenfalls eine Vereinheitlichung bei der 
städtischen Bauverwaltung schon aus finanziellen Gründen für geboten 
halte. An der Hand statistischen Materials verglich er das Verhältnis der 
Bauausführungskosten zu den Verwaltungskosten in den einzelnen Be-
	        
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