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Bon einem Mitglieds wurde bemängelt, daß nicht zu ersehen sei, welche
Beträge, die im vorigen Jahre für Zwecke des Straßen- und Brücken
baues ausgeworfen waren, von der Tiefbauverwaltung tatsächlich aus
gegeben und welche Arbeiten dafür ausgeführt worden sind.
Der Stadtbaurat erklärte, daß die Tiefbauverwaltuyg mit Rücksicht
auf die gespannte Finanzlage der Stadt nicht allen Wünschen der Bezirks-
Verwaltungen hätte entsprechen können.
Zu dem Beschluß der Stadtverordnetenversainmlung gelegentlich der
vorjährigen Etatsberatungen, betr. die Verschandelung des Straßenbildes
durch die Anbringung von Reklameschildern bemerkte der Stadtbaurat, daß
die Angelegenheit im Sinne des Antrages erledigt sei, und neue Berkehrs
reklamen nicht mehr genehmigt werden.
Es lag nun folgender Antrag vor:
1. „In den Bezirken 1—20 sind für Straßenbenennungsschilder usw.
einmalig eingesetzt 84 960 Ml, in den einzelnen Bezirken
schwankend zwischen 410—10 000 Ml. Von dieser Summe sind
50 000 Ml zu streichen. Der Rest von 34 960 Ml ist den Bezirken
zur Durchführung der Verordnung des R.B.M. vom 8. Juli 1927
zur Aufstelltmg von Warnungstafeln für den Kraftwagenverkehr
und die sonstigen, unbedingt nötigen Arbeiten zu überweisen."
Bei der Abstimmung wurde dieser Antrag (1.) abgelehnt und Kap. III,
Abt. 2, unverändert angenommen.
Berichterstatter: "Stadtv. B u n g e.
Kap. XIII, Abt. 2 — Tiesbauverwaltung — (Zentrale).
Der Stadtkämmerer bemerkte zunächst, daß der Ansatz unter Tit. II,
Post 2 — für besondere sächliche Bedürfnisse — in Höhe von 25 000 Ml
hier abzusetzen und nach Kap. XIII, Abt. 3, als neue Post unter Tit. II zu
übernehmen ist.
In seinem Bericht über dieses Kapitel erwähnte der Berichterstatter
die Streitigkeiten wegen der Benutzung der Dampferanlegestellen.
Der Stadtbaurat bemerkte hierzu, daß die Wasferbanpolizei als Auf
sichtsbehörde den Dampfergesellschaften gewisse Bedingungen für die Be
nutzung der Anlegestellen auferlegt hätte, die Veranlassung zu den
Meinungsverschiedenheiten gegeben haben. Das allgemeine Bcrkehrs-
interessc mache es allerdings notwendig, daß die privaten Tampfergcsell-
schaften ihren bisherigen ablehnenden Standpunkt auf Benutzung der
Anlegestellen durch die Stadt und durch andere private Fahrzeuge aufgeben.
Des weiteren bemerkte der Stadtbaurat, daß die unter Tit. I ein
gesetzten Beträge nicht reine Einnahmen seien, sondern Erstattungen der
Nordsüdbahn-Gesellschaft und der Bchala darstellen. Diese Erstattungen
ergeben sich dadurch, daß die Stadt gewisse tiefbautcchnische Arbeiten in:
Interesse dieser Gesellschaften auszuführen hat.
Im Laufe der Aussprache wurde dann weiter gewünscht, daß bei der
Genehmigung zur Errichtung von Tankstellen seitens der Bauverwaltung
entgegenkommender verfahren würde, wodurch dann dieser Verwaltung
weitere Einnahmen zufließen werden.
Eine bessere Bepflanzung der Eisenbahnböschungen ließe sich, so meinte
der Stadtbaurat, nicht immer durchführen, da die Rcichseisenbahnver-
waltung eine solche wegen der Gefahr der Behinderung der Signale
nicht dulde.
Bon einem Mitgliedc wurde dann noch bemängelt, daß in der Rack-
Weisung über die Angestellten der Tiesbauverwaltung eine Stelle nach
Gruppe 12 aufgeführt sei. Rach der Höhe der Bezahlung dieser Gruppe
scheine es sich doch um einen leitenden Posten in Dauerstellung zu handeln,
der mit einem Beamten zu besetzen sei.
Zu diesem Kapitel lagen folgende Anträge vor:
2. „Die für Umbenennung von rund 2240 Straßen, Plätzen und dergl.
mit mehrfach vorkommenden Namen eingesetzte e i n m a l i g e
Summe von 50 000 Ml (1. Rate) ist zu streichen."
Der Antrag (2.) wurde abgelehnt.
3. „In Kap. XIII, 2, Tit. V ist eine Post 4 mit der Bezeichnung:
Straßenpflasterungen vor den Schulen und Krankenhäusern zu
schaffen. Als 1. Baurate ist ein Betrag von 1 000 000 Mt einzusetzen.
In die Spalte der Erläuterungen ist zu setzen: Zur Berteilung
auf die Bezirke."
Der Antrag (3.) wurde in seinem ersten Teile (bis: zu schaffen.)
angenommen.
4. „Der Magistrat ivird ersucht, bis zur 2. Lesung festzustellen, welche
Summen für die notwendigsten Pflasterumarbeitungen vor den
städtischen Schulen und Krankenhäusern erforderlich wären."
Der Antrag (4.) wurde angenommen.