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Volume No. 10 (225a), 1928/03/06

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

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Bon einem Mitglieds wurde bemängelt, daß nicht zu ersehen sei, welche 
Beträge, die im vorigen Jahre für Zwecke des Straßen- und Brücken 
baues ausgeworfen waren, von der Tiefbauverwaltung tatsächlich aus 
gegeben und welche Arbeiten dafür ausgeführt worden sind. 
Der Stadtbaurat erklärte, daß die Tiefbauverwaltuyg mit Rücksicht 
auf die gespannte Finanzlage der Stadt nicht allen Wünschen der Bezirks- 
Verwaltungen hätte entsprechen können. 
Zu dem Beschluß der Stadtverordnetenversainmlung gelegentlich der 
vorjährigen Etatsberatungen, betr. die Verschandelung des Straßenbildes 
durch die Anbringung von Reklameschildern bemerkte der Stadtbaurat, daß 
die Angelegenheit im Sinne des Antrages erledigt sei, und neue Berkehrs 
reklamen nicht mehr genehmigt werden. 
Es lag nun folgender Antrag vor: 
1. „In den Bezirken 1—20 sind für Straßenbenennungsschilder usw. 
einmalig eingesetzt 84 960 Ml, in den einzelnen Bezirken 
schwankend zwischen 410—10 000 Ml. Von dieser Summe sind 
50 000 Ml zu streichen. Der Rest von 34 960 Ml ist den Bezirken 
zur Durchführung der Verordnung des R.B.M. vom 8. Juli 1927 
zur Aufstelltmg von Warnungstafeln für den Kraftwagenverkehr 
und die sonstigen, unbedingt nötigen Arbeiten zu überweisen." 
Bei der Abstimmung wurde dieser Antrag (1.) abgelehnt und Kap. III, 
Abt. 2, unverändert angenommen. 
Berichterstatter: "Stadtv. B u n g e. 
Kap. XIII, Abt. 2 — Tiesbauverwaltung — (Zentrale). 
Der Stadtkämmerer bemerkte zunächst, daß der Ansatz unter Tit. II, 
Post 2 — für besondere sächliche Bedürfnisse — in Höhe von 25 000 Ml 
hier abzusetzen und nach Kap. XIII, Abt. 3, als neue Post unter Tit. II zu 
übernehmen ist. 
In seinem Bericht über dieses Kapitel erwähnte der Berichterstatter 
die Streitigkeiten wegen der Benutzung der Dampferanlegestellen. 
Der Stadtbaurat bemerkte hierzu, daß die Wasferbanpolizei als Auf 
sichtsbehörde den Dampfergesellschaften gewisse Bedingungen für die Be 
nutzung der Anlegestellen auferlegt hätte, die Veranlassung zu den 
Meinungsverschiedenheiten gegeben haben. Das allgemeine Bcrkehrs- 
interessc mache es allerdings notwendig, daß die privaten Tampfergcsell- 
schaften ihren bisherigen ablehnenden Standpunkt auf Benutzung der 
Anlegestellen durch die Stadt und durch andere private Fahrzeuge aufgeben. 
Des weiteren bemerkte der Stadtbaurat, daß die unter Tit. I ein 
gesetzten Beträge nicht reine Einnahmen seien, sondern Erstattungen der 
Nordsüdbahn-Gesellschaft und der Bchala darstellen. Diese Erstattungen 
ergeben sich dadurch, daß die Stadt gewisse tiefbautcchnische Arbeiten in: 
Interesse dieser Gesellschaften auszuführen hat. 
Im Laufe der Aussprache wurde dann weiter gewünscht, daß bei der 
Genehmigung zur Errichtung von Tankstellen seitens der Bauverwaltung 
entgegenkommender verfahren würde, wodurch dann dieser Verwaltung 
weitere Einnahmen zufließen werden. 
Eine bessere Bepflanzung der Eisenbahnböschungen ließe sich, so meinte 
der Stadtbaurat, nicht immer durchführen, da die Rcichseisenbahnver- 
waltung eine solche wegen der Gefahr der Behinderung der Signale 
nicht dulde. 
Bon einem Mitgliedc wurde dann noch bemängelt, daß in der Rack- 
Weisung über die Angestellten der Tiesbauverwaltung eine Stelle nach 
Gruppe 12 aufgeführt sei. Rach der Höhe der Bezahlung dieser Gruppe 
scheine es sich doch um einen leitenden Posten in Dauerstellung zu handeln, 
der mit einem Beamten zu besetzen sei. 
Zu diesem Kapitel lagen folgende Anträge vor: 
2. „Die für Umbenennung von rund 2240 Straßen, Plätzen und dergl. 
mit mehrfach vorkommenden Namen eingesetzte e i n m a l i g e 
Summe von 50 000 Ml (1. Rate) ist zu streichen." 
Der Antrag (2.) wurde abgelehnt. 
3. „In Kap. XIII, 2, Tit. V ist eine Post 4 mit der Bezeichnung: 
Straßenpflasterungen vor den Schulen und Krankenhäusern zu 
schaffen. Als 1. Baurate ist ein Betrag von 1 000 000 Mt einzusetzen. 
In die Spalte der Erläuterungen ist zu setzen: Zur Berteilung 
auf die Bezirke." 
Der Antrag (3.) wurde in seinem ersten Teile (bis: zu schaffen.) 
angenommen. 
4. „Der Magistrat ivird ersucht, bis zur 2. Lesung festzustellen, welche 
Summen für die notwendigsten Pflasterumarbeitungen vor den 
städtischen Schulen und Krankenhäusern erforderlich wären." 
Der Antrag (4.) wurde angenommen.
	        
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