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Sämtliche Baumittel der ordentlichen Verwaltung haben wir in
diesem Jahre in die Bezirkshaushalte eingesetzt und zugleich auf die ein
zelnen Bauten verteilt. Die aus der außerordentlichen Verwaltung zu
entnehmenden Baumittel sind im Zentraletat bei der Außerordentlichen
Verwaltung im einzelnen vorgesehen.
Der gesamte, in den Haushalt 1928 eingestellte Betrag beläuft sich
bei der ordentlichen Verwaltung auf ... . 10 195 550 Mi,
bei der außerordentlichen Verwaltung auf . 5 002 100 Mi,
zusammen: 15 197 650 Ml.
Von diesen Beträgen entfallen auf
a) die höheren Schulen . . 4 898 400 Ml,
b) Volksschulen 8 784 500 Ml,
c) die Berufs- u. Fachschulen 1 514 750 Ml.
Die Berufsschulen sollen außerdem mit einem Betrage von 5 700 000 Ml
aus Mitteln der außerordentlichen Verwaltung, die im Jahre 1927 vor
gesehen wurden, jetzt aber erst verteilt werden können, besonders bedacht
werden.
Wir bitten zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich grundsätzlich mit der Ausführung der
in der Uebersicht II aufgeführten Schulneubauten, Um- und Erweiterungs
bauten, sowie den größeren Instandsetzungen an Schulgebäuden und Schul
grundstücken einverstanden. Die dafür benötigten Beträge sind, soweit
sie nicht im Haushaltsplan 1928 Aufnahme gefunden haben, in die nächst
jährigen Haushalte einzustellen.
„Der Magistrat wird ermächtigt, die in den Haushaltsplänen 1927 und
1928 für Schulneubauten und Umbauten vorgesehenen Beträge auf andere
von den Gemeindebehörden bereits grundsätzlich genehmigte Bauvorhaben,
auch anderex Bezirke, sofern dafür ein dringendes Bedürfnis vorliegt, zu
übertragen. Von dieser Ermächtigung soll nur in dringenden Fällen durch
besonderen Magistratsbeschluß Gebrauch gemacht werden."
Berlin, den 20. Februar 1928.
Magistrat.
Böß. Nydahl.
Berlin, den 21. Februar 1928.
Der Stadtverordvetenvorstchcr.
Haß.
Druck von W. & 6 üocmentbal. «etlin c.19.