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Volume No. 8 (192), 1928/02/21

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

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Sämtliche Baumittel der ordentlichen Verwaltung haben wir in 
diesem Jahre in die Bezirkshaushalte eingesetzt und zugleich auf die ein 
zelnen Bauten verteilt. Die aus der außerordentlichen Verwaltung zu 
entnehmenden Baumittel sind im Zentraletat bei der Außerordentlichen 
Verwaltung im einzelnen vorgesehen. 
Der gesamte, in den Haushalt 1928 eingestellte Betrag beläuft sich 
bei der ordentlichen Verwaltung auf ... . 10 195 550 Mi, 
bei der außerordentlichen Verwaltung auf . 5 002 100 Mi, 
zusammen: 15 197 650 Ml. 
Von diesen Beträgen entfallen auf 
a) die höheren Schulen . . 4 898 400 Ml, 
b) Volksschulen 8 784 500 Ml, 
c) die Berufs- u. Fachschulen 1 514 750 Ml. 
Die Berufsschulen sollen außerdem mit einem Betrage von 5 700 000 Ml 
aus Mitteln der außerordentlichen Verwaltung, die im Jahre 1927 vor 
gesehen wurden, jetzt aber erst verteilt werden können, besonders bedacht 
werden. 
Wir bitten zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich grundsätzlich mit der Ausführung der 
in der Uebersicht II aufgeführten Schulneubauten, Um- und Erweiterungs 
bauten, sowie den größeren Instandsetzungen an Schulgebäuden und Schul 
grundstücken einverstanden. Die dafür benötigten Beträge sind, soweit 
sie nicht im Haushaltsplan 1928 Aufnahme gefunden haben, in die nächst 
jährigen Haushalte einzustellen. 
„Der Magistrat wird ermächtigt, die in den Haushaltsplänen 1927 und 
1928 für Schulneubauten und Umbauten vorgesehenen Beträge auf andere 
von den Gemeindebehörden bereits grundsätzlich genehmigte Bauvorhaben, 
auch anderex Bezirke, sofern dafür ein dringendes Bedürfnis vorliegt, zu 
übertragen. Von dieser Ermächtigung soll nur in dringenden Fällen durch 
besonderen Magistratsbeschluß Gebrauch gemacht werden." 
Berlin, den 20. Februar 1928. 
Magistrat. 
Böß. Nydahl. 
Berlin, den 21. Februar 1928. 
Der Stadtverordvetenvorstchcr. 
Haß. 
Druck von W. & 6 üocmentbal. «etlin c.19.
	        
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