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Volume No. 6 (140-166), 1928/02/10

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

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7. Die Kosten des Vertrages, der Vermessung, der Auflassung und der 
Eintragung in das Grundbuch trägt jede Partei für das Grundstück, welches 
ihr übereignet wird. 
8. Die Parteien sind sich darüber einig, daß der Austausch zum 
Zwecke der Grenzregelung und der besseren Gestaltung der Bauflächen 
erfolgt. Sie rechnen damit, daß dieser Austausch vom Kulturamt für 
zweckdienlich anerkannt wird, so daß gem. § 8 Ziff. 7 des Grunderwerbs- 
stcuergesetzes eine Befreiung von der Grunderwerbssteuer Platz greift. 
Für den Fall, daß wider Erwarten die Zweckdienlichkeit nicht anerkannt 
werden sollte, steht den vertragsschließenden Parteien ein Rücktrittsrecht 
zu, das binnen 2 Wochen nach Bekanntwerden des Bescheides ausgeübt 
werden muß. 
9. Sollte durch eine Aenderung der Wertzuwachssteuerordnung dieser 
Geländeaustausch, der z. Zt. wegen Altbesitzes wertzuwachssteuerfrei ist, 
wcrtzuwachssteuerpflichtig werden, so steht der Gesellschaft und der Stadt 
gemeinde aus diesem Grunde ein Rücktrittsrecht zu. 
Wir bitten, im Einvernehmen mit den .Bezirkskörperschaften von 
Neukölln und unserem Grundeigentumsausschuß zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich mit dem Austausch an den Straßen 
302/303 (Dieselstraße), 304 (Leo-Arons-Straße) und an der Kiefholzstraße 
in Neukölln zwischen der Stadt Berlin und der Norddeutschen Jmmobilien- 
A.-G. unter den in der Magistratsvorlage vom 3. Februar 1928 näher 
bezeichneten Bedingungen einverstanden. 
Berlin, den 3. Februar 1928. 
Magistrat. 
B ö ß. Busch. 
8t. V. 28. - B. III. 2. — Bez. 14. 
163. Vorlage (Schw. 3/XX) — zur Beschlußfassung —, betreffend den Er 
werb eines Grundstücks für den Volksschulneubau im Ortstcil Herms 
dorf, Bezirk Reinickendorf. 
Für den Ortsteil Hermsdorf, Bezirk Reinickendorf, wurde von den 
Gemeindebehörden die Errichtung einer Volksschule beschlossen. Das Ge 
bäude soll zu Beginn des Frühjahres fertiggestellt werden. Da der Schul 
hof aber nur 3600 gm groß ist, haben wir uns damit einverstanden erklärt, 
daß von dem ebenfalls im städtischen Besitz befindlichen Nebengrundstück 
zur Vergrößerung des Hofes ein Streifen von 3900 gm noch hinzuge 
nommen wird. Ter Schulhof ist dann rund 7000 qm groß und reicht für 
alle Bedürfnisse der Schule hin. Der Wert des Grundstücks beträgt 
7605 UM, die an den Gvundstückserwerbsfonds erstattet werden müssen. 
Wir bitten um folgende Beschlußfassung: 
Tie Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß für den in 
die Verwaltung der Schule übergegangenen Geländestreifen von 3900 qm 
bei der Volksschule im Ortsteil Hermsdorf, Bezirk Reinickendorf, der 
Betrag von 7605 Ml aus zentralen Vorbehaltsmittlen, Kap. XIX, 4 
Titel XIV, 2 entnommen und an den Grundstückserwerbsfonds erstattet 
wird. 
Berlin, den 7. Februar 1928. 
Magistrat. 
B ö ß. N h d a h l. 
8t. V. 28. - B. DI. 2. — Bez. 20. 
164. Dringlichkeitsantrag. 
Das Reichsministeriüm . v: .. ,.ä >rung und Landwirtschaft hat 
nach einer Meldung der uil avt Zeitschrift „Wirtschaftsdienst" 
(Nr. 5 vom 3. Februar 19t 2 i:. i;.„, etzten Januartagen die Herab 
setzung des Kontingents für ) ; - •l Einfuhr von Gefrierfleisch von 
monatlich 10 000 Tonnen ....... Tonnen mit der Begründung 
verfügt, daß durch die reichliche Versorgung mit Gefrierfleisch der 
Preis der heimischen Produkte gedrückt würde. 
Da diese Maßnahme zu einer schweren Schädigung der minder 
bemittelten Verbraucher führen muß, erhebt die Stadtverordneten 
versammlung gegen die Verfügung des Reichsministeriums für Er 
nährung und Landwirtschaft entschiedenen Protest. 
Die Städtverordnetenversammlung ersucht gleichzeitig den 
Magistrat, umgehend und mit allem Nachdruck auf Reichsregierung 
und Reichsernährungsministerium einzuwirken, um: 
1. eine sofortige Zurücknahme der Verfügung zu veranlassen, 
2. darüber hinaus die unbeschränkte Einfuhr von zollfreiem Ge 
frierfleisch zu erreichen und dadurch die dringend not-
	        
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