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7. Die Kosten des Vertrages, der Vermessung, der Auflassung und der
Eintragung in das Grundbuch trägt jede Partei für das Grundstück, welches
ihr übereignet wird.
8. Die Parteien sind sich darüber einig, daß der Austausch zum
Zwecke der Grenzregelung und der besseren Gestaltung der Bauflächen
erfolgt. Sie rechnen damit, daß dieser Austausch vom Kulturamt für
zweckdienlich anerkannt wird, so daß gem. § 8 Ziff. 7 des Grunderwerbs-
stcuergesetzes eine Befreiung von der Grunderwerbssteuer Platz greift.
Für den Fall, daß wider Erwarten die Zweckdienlichkeit nicht anerkannt
werden sollte, steht den vertragsschließenden Parteien ein Rücktrittsrecht
zu, das binnen 2 Wochen nach Bekanntwerden des Bescheides ausgeübt
werden muß.
9. Sollte durch eine Aenderung der Wertzuwachssteuerordnung dieser
Geländeaustausch, der z. Zt. wegen Altbesitzes wertzuwachssteuerfrei ist,
wcrtzuwachssteuerpflichtig werden, so steht der Gesellschaft und der Stadt
gemeinde aus diesem Grunde ein Rücktrittsrecht zu.
Wir bitten, im Einvernehmen mit den .Bezirkskörperschaften von
Neukölln und unserem Grundeigentumsausschuß zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit dem Austausch an den Straßen
302/303 (Dieselstraße), 304 (Leo-Arons-Straße) und an der Kiefholzstraße
in Neukölln zwischen der Stadt Berlin und der Norddeutschen Jmmobilien-
A.-G. unter den in der Magistratsvorlage vom 3. Februar 1928 näher
bezeichneten Bedingungen einverstanden.
Berlin, den 3. Februar 1928.
Magistrat.
B ö ß. Busch.
8t. V. 28. - B. III. 2. — Bez. 14.
163. Vorlage (Schw. 3/XX) — zur Beschlußfassung —, betreffend den Er
werb eines Grundstücks für den Volksschulneubau im Ortstcil Herms
dorf, Bezirk Reinickendorf.
Für den Ortsteil Hermsdorf, Bezirk Reinickendorf, wurde von den
Gemeindebehörden die Errichtung einer Volksschule beschlossen. Das Ge
bäude soll zu Beginn des Frühjahres fertiggestellt werden. Da der Schul
hof aber nur 3600 gm groß ist, haben wir uns damit einverstanden erklärt,
daß von dem ebenfalls im städtischen Besitz befindlichen Nebengrundstück
zur Vergrößerung des Hofes ein Streifen von 3900 gm noch hinzuge
nommen wird. Ter Schulhof ist dann rund 7000 qm groß und reicht für
alle Bedürfnisse der Schule hin. Der Wert des Grundstücks beträgt
7605 UM, die an den Gvundstückserwerbsfonds erstattet werden müssen.
Wir bitten um folgende Beschlußfassung:
Tie Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß für den in
die Verwaltung der Schule übergegangenen Geländestreifen von 3900 qm
bei der Volksschule im Ortsteil Hermsdorf, Bezirk Reinickendorf, der
Betrag von 7605 Ml aus zentralen Vorbehaltsmittlen, Kap. XIX, 4
Titel XIV, 2 entnommen und an den Grundstückserwerbsfonds erstattet
wird.
Berlin, den 7. Februar 1928.
Magistrat.
B ö ß. N h d a h l.
8t. V. 28. - B. DI. 2. — Bez. 20.
164. Dringlichkeitsantrag.
Das Reichsministeriüm . v: .. ,.ä >rung und Landwirtschaft hat
nach einer Meldung der uil avt Zeitschrift „Wirtschaftsdienst"
(Nr. 5 vom 3. Februar 19t 2 i:. i;.„, etzten Januartagen die Herab
setzung des Kontingents für ) ; - •l Einfuhr von Gefrierfleisch von
monatlich 10 000 Tonnen ....... Tonnen mit der Begründung
verfügt, daß durch die reichliche Versorgung mit Gefrierfleisch der
Preis der heimischen Produkte gedrückt würde.
Da diese Maßnahme zu einer schweren Schädigung der minder
bemittelten Verbraucher führen muß, erhebt die Stadtverordneten
versammlung gegen die Verfügung des Reichsministeriums für Er
nährung und Landwirtschaft entschiedenen Protest.
Die Städtverordnetenversammlung ersucht gleichzeitig den
Magistrat, umgehend und mit allem Nachdruck auf Reichsregierung
und Reichsernährungsministerium einzuwirken, um:
1. eine sofortige Zurücknahme der Verfügung zu veranlassen,
2. darüber hinaus die unbeschränkte Einfuhr von zollfreiem Ge
frierfleisch zu erreichen und dadurch die dringend not-