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gewesen wäre, mit der Genossenschaft nicht zustande gekommen. Diese
hat vielmehr ihr Gelände unabhängig vom Bebauungsplan parzelliert
und mit Ausnahme der angebotenen zukünftigen Freiflächen zum
größten Teile verkauft, und zwar vorwiegend an kleine Leute, so
daß eine Hinausschiebung der förmlichen Feststellung des Bebauungs
planes diese, nicht aber die Genossenschaft treffen würde. Es gibt also
keine Möglichkeit mehr, das Gelände anders als im Wege der Ent
eignung oder des freihändigen Ankaufs in städtisches Eigentum zu
überführen. '
Nun hat die Stadt kürzlich das dem angebotenen Gelände be
nachbarte Karpfenteichgrundstück mit dem Lilienthal-Hügel erworben,
auf dem die „Wissenschaftliche Gesellschaft für Luftfahrt" eine Flieger
gedächtnisstätte zu errichten beabsichtigt. — Siehe Stadt».--Befehl,
vom 10. Nov. 27 — Prot. Nr. 20 — " Nach den Plänen dieser Ge
sellschaft greift die Gedächtnisstätte auf das Gelände der Genossenschaft
über, und zwar soll der im Ueberfichtsplan A schwarz umrandete Teil
in Anspruch genommen werden.
Die Genossenschaft fordert 75 Pfg. je Quadratmeter, für die
88 085 gm also 66 063,75 9iM. Der „Einheitswert" des Geländes
beträgt 1 ätM pro Quadratmeter.
Die Genossenschaft schuldet der Stadt an Steuern und Zinsen
für Steuerrückstände, berechnet bis zum 31. Oktober 1927, rund
53 400 0/tM. Es handelt sich hauptsächlich um die Wertzuwachssteuer.
Die Steuerforderungen sind zum Teil durch Sicherungshypotheken
(auf anderen Grundstücken der Genossenschaft eingetragen) dinglich
gesichert. Die Genossenschaft will den Erlös aus dem Verkauf dieser
Freifläche benutzen, um ihre Steuerrückstände zu begleichen. Sie ist
auch damit einverstanden, daß bei Zustandckominen des Verkaufs
der Freiflächen än die Stadt die Wertzuwachssteucr aus diesem
Rechtsgeschäft von dem Verkaufspreise in Abzug gebracht wird. Da
die Wertzuwachssteuer nach überschläglicher Berechnung 17 580,88 .H
beträgt, würde die Genossenschaft überhaupt keine Barzahlung er
halten, denn dem Kaufpreise von 66 063,75 :R.M steht ein aufzurech
nender Betrag alter Steuerreste von rund .... 53 100 K.tl
und die fällig werdende Wertzuwachssteucr von rund . 17 600 tfi.H
zusammen 71000 3tM
gegenüber, der sich noch durch die seit 1. November 1927 fällig
gewordenen Zinsen und laufende Grundstücksabgaben erhöht.
Wir bitten, im Einverständnis mit den Bezirkskörperschaften von
Steglitz und unserem Grundeigentumsausfchuß zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit dem Anlauf des Grundstücks
der Gemeinnützigen Siedlungs- und Wirtschaftsgenossenschaft e. G
m. b. H., Berlin-Lichterfelde und Teltow an der Marienfelder Straße
in Lichterselde von 88085 qm zum Preise von 75 Pfg. je Quadrat
meter aus Mitteln des Grunderwerbsstocks einverstanden.
Berlin, den 1. Februar 1928.
M a g i st r a t.
Böß. Busch.
8t. V. 28. - 8.111. 2. - Bez. 12.
146. Vorlage (Lawohl Dep. 5) — zur Beschlußfassung —, betr. Bewilli
gung von 32 000 Ml für die Herstellung der Hansanschlutzleitung
im Jugendheim Lichtcnradc.
Unser Jugendheim in Lichtenrade, Kaiser-Wilhelm-Straße 29/30,
liegt in dem Ortsteil, der durch die Grundwasserüberschwemmungen stark
gelitten hat. Zur Abstellung des Mißstandes ist schon vor mehreren Mo
naten mit dem Bail von Regenlvasfer- und Lchmutzwasserleitungen
begonnen worden, die bis an unser Grundstück heranführen. In abseh
barer Zeit ist mit der Fertigstellung zu rechnen. Uni dem Wasser auf
unserem Grundstück Abzug zu verschaffen und die Gefahr zukünftiger
Ueberschwemmungen zu beseitigen, sind innerhalb des Hauses und Grund
stücks die erforderlichen Leitungen zu legen. Ferner ist der Anschluß an
die öffentlichen Leitungen zu bewirken. Die Kosten hierfür betragen nach
dem von der Werkdeputation geprüften Kostenanschlag 32 000 Ml.
Wir bitten zu beschließen:
Die Versammlung bewilligt für die Herstellung der .Hausanschluß
leitung im Jugendheim Lichtenrade 32 000 Ml aus zentralen Vorbehalts-
Mitteln und gibt die Mittel zur sofortigen Verwendung frei.
Berlin, den 1. Februar 1928.
Magistrat.
Böß. K. W e y l.
8t. V. 28. — 8. XIV. 6.