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Volume No. 6 (140-166), 1928/02/10

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

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gewesen wäre, mit der Genossenschaft nicht zustande gekommen. Diese 
hat vielmehr ihr Gelände unabhängig vom Bebauungsplan parzelliert 
und mit Ausnahme der angebotenen zukünftigen Freiflächen zum 
größten Teile verkauft, und zwar vorwiegend an kleine Leute, so 
daß eine Hinausschiebung der förmlichen Feststellung des Bebauungs 
planes diese, nicht aber die Genossenschaft treffen würde. Es gibt also 
keine Möglichkeit mehr, das Gelände anders als im Wege der Ent 
eignung oder des freihändigen Ankaufs in städtisches Eigentum zu 
überführen. ' 
Nun hat die Stadt kürzlich das dem angebotenen Gelände be 
nachbarte Karpfenteichgrundstück mit dem Lilienthal-Hügel erworben, 
auf dem die „Wissenschaftliche Gesellschaft für Luftfahrt" eine Flieger 
gedächtnisstätte zu errichten beabsichtigt. — Siehe Stadt».--Befehl, 
vom 10. Nov. 27 — Prot. Nr. 20 — " Nach den Plänen dieser Ge 
sellschaft greift die Gedächtnisstätte auf das Gelände der Genossenschaft 
über, und zwar soll der im Ueberfichtsplan A schwarz umrandete Teil 
in Anspruch genommen werden. 
Die Genossenschaft fordert 75 Pfg. je Quadratmeter, für die 
88 085 gm also 66 063,75 9iM. Der „Einheitswert" des Geländes 
beträgt 1 ätM pro Quadratmeter. 
Die Genossenschaft schuldet der Stadt an Steuern und Zinsen 
für Steuerrückstände, berechnet bis zum 31. Oktober 1927, rund 
53 400 0/tM. Es handelt sich hauptsächlich um die Wertzuwachssteuer. 
Die Steuerforderungen sind zum Teil durch Sicherungshypotheken 
(auf anderen Grundstücken der Genossenschaft eingetragen) dinglich 
gesichert. Die Genossenschaft will den Erlös aus dem Verkauf dieser 
Freifläche benutzen, um ihre Steuerrückstände zu begleichen. Sie ist 
auch damit einverstanden, daß bei Zustandckominen des Verkaufs 
der Freiflächen än die Stadt die Wertzuwachssteucr aus diesem 
Rechtsgeschäft von dem Verkaufspreise in Abzug gebracht wird. Da 
die Wertzuwachssteuer nach überschläglicher Berechnung 17 580,88 .H 
beträgt, würde die Genossenschaft überhaupt keine Barzahlung er 
halten, denn dem Kaufpreise von 66 063,75 :R.M steht ein aufzurech 
nender Betrag alter Steuerreste von rund .... 53 100 K.tl 
und die fällig werdende Wertzuwachssteucr von rund . 17 600 tfi.H 
zusammen 71000 3tM 
gegenüber, der sich noch durch die seit 1. November 1927 fällig 
gewordenen Zinsen und laufende Grundstücksabgaben erhöht. 
Wir bitten, im Einverständnis mit den Bezirkskörperschaften von 
Steglitz und unserem Grundeigentumsausfchuß zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich mit dem Anlauf des Grundstücks 
der Gemeinnützigen Siedlungs- und Wirtschaftsgenossenschaft e. G 
m. b. H., Berlin-Lichterfelde und Teltow an der Marienfelder Straße 
in Lichterselde von 88085 qm zum Preise von 75 Pfg. je Quadrat 
meter aus Mitteln des Grunderwerbsstocks einverstanden. 
Berlin, den 1. Februar 1928. 
M a g i st r a t. 
Böß. Busch. 
8t. V. 28. - 8.111. 2. - Bez. 12. 
146. Vorlage (Lawohl Dep. 5) — zur Beschlußfassung —, betr. Bewilli 
gung von 32 000 Ml für die Herstellung der Hansanschlutzleitung 
im Jugendheim Lichtcnradc. 
Unser Jugendheim in Lichtenrade, Kaiser-Wilhelm-Straße 29/30, 
liegt in dem Ortsteil, der durch die Grundwasserüberschwemmungen stark 
gelitten hat. Zur Abstellung des Mißstandes ist schon vor mehreren Mo 
naten mit dem Bail von Regenlvasfer- und Lchmutzwasserleitungen 
begonnen worden, die bis an unser Grundstück heranführen. In abseh 
barer Zeit ist mit der Fertigstellung zu rechnen. Uni dem Wasser auf 
unserem Grundstück Abzug zu verschaffen und die Gefahr zukünftiger 
Ueberschwemmungen zu beseitigen, sind innerhalb des Hauses und Grund 
stücks die erforderlichen Leitungen zu legen. Ferner ist der Anschluß an 
die öffentlichen Leitungen zu bewirken. Die Kosten hierfür betragen nach 
dem von der Werkdeputation geprüften Kostenanschlag 32 000 Ml. 
Wir bitten zu beschließen: 
Die Versammlung bewilligt für die Herstellung der .Hausanschluß 
leitung im Jugendheim Lichtenrade 32 000 Ml aus zentralen Vorbehalts- 
Mitteln und gibt die Mittel zur sofortigen Verwendung frei. 
Berlin, den 1. Februar 1928. 
Magistrat. 
Böß. K. W e y l. 
8t. V. 28. — 8. XIV. 6.
	        
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