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3. Außer dein Kaufpreis sind 142561,10 MM Straßenbaukosten
zu bezahlen. Diese werden von der Stadt zunächst ausgelegt und
sind in zehn Jahresraten von je 14 256,10 MM von der Käuferin zu
tilgen. Für die Verzinsung gelten die gleichen Bedingungen wie die
für das Restkaufgeld.
4. Zur Sicherung der Restkaufgeldschuld und der Straßenbau
kosten hat die Käuferin die auf ihren Grundstücken Proskauer
Straße 14/15, Schreinerstr. 63 und Sickingenstr. 7 _ut Berlin einge
tragenen Grundschulden von 124 500 MM, an die Stadt abzutreten
und die Eintragung einer Gesamtsicherungshypothek in Höhe von
242 242 MM auf ihren Grundstücken Proskauer Str. 14/15, Schreiner
straße 63 und Sickingenstr. 7/8 spätestens bei der Auflassung zu be
willigen und zu beantragen.
5. Die Käuferin ist verpflichtet, das Grundstück spätestens bis
zum 1. Januar 1931 mit Wohnhäusern gemäß den bei der Baupolizei
eingereichten Plänen zu bebauen.
Für den Fall, daß der Bau nicht bis zum 1. Dezember 1930 in
Angriff genommen sein sollte, ist die Käuferin verpflichtet, der Stadt
gemeinde das Grundstück zurückzugeben, in welchem Falle die Kauf-
geldanzahlung von 24 909 MM als Vertragsstrafe der Stadtgemeinde
anheimfällt. Das Wiederkaussrecht ist grundbuchlich sicherzustellen.
6. Alle durch das Kaufgeschäft entstehenden Steuern, Kosten
und Gebühren, mit Ausnahme der Wertzuwachssteuer, trägt die
Käuferin.
Wir bitten zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß das auf
dem vorliegenden Plan rot umrandete Grundstück an der Knobels
dorffstraße Ecke Soor- und Elisabethstraße in Charlottenburg von
8 303 qm zum Preise von 30 MM je Quadratmeter und unter den in
der Magistratsvorlage vom 30. Januar 1928 näher bezeichneten Be
dingungen an den Berliner Spar- und Bauverein e. G. m. b. H. in
Charlottenburg verkauft wird.
Berlin, den 30. Januar 1928.
Magistrat.
Böß. Busch.
8t. V. 28. — 8. III. 2 Bez. 7.
142. Vorlage (Fin. VIII, 1 (Grd.) — zur Beschlußfassung — über
einen Flächcnaustausch in Heinersdorf.
Die Allgemeine Baugenossenschaft des Verkehrsverbandes an der
Stettiner Bahn e. G. m. b. H. in Liqu. hat sich verpflichtet, das ihr
gehörige, in Heinersdorf belcgene, äuf dem anliegenden Plan grün
angelegte und mit A bezeichnete Platzland von etwa 5 738 qm sowie
das gesamte, auf dem Plan gelb angelegte Straßenland von etwa
13 Morgen = etwa 33189 qm an die Stadt Berlin unentgeltlich
Pfand- und lastenfrei aufzulassen, sofern die Stadt ihr die auf dem
Plan durch blaue Strichelung kenntlich gemachten Wegeflächen und
Teile der sog. Lehmgrube in Größe von etwa 3 579 qm ebenfalls un
entgeltlich schulden- und lastenfrei übereignet.
Eine Verpflichtung der Baugenossenschaft, das Platzland unent
geltlich an die Stadt abzutreten, besteht nicht, da die damalige Ge-
ineinde Heinersdorf es seinerzeit bei Aufteilung des Geländes unter
lassen hat, den Abschluß eines Uebereignungsvertrages zu tätigen.
Die Stadt erhält demnach 38927 qm
und gibt ab 3 579 qm
so daß sie mehr erhält . . 35348 qm.
Der Wert der Tauschflächen ist etwa gleich, und zwar schätzen wir
den Wert der von uns abzugebenden 3 579 qm auf 1,50 MM je
Quadratmeter, d. s. rund 5369 MM und den Wert der an uns ab
zutretenden 38927 qm auf 0,15 MM je Quadratmeter, d. s. 5 840 MM.
Die Kosten des Tauschgeschäftes trägt die Baugenossenschaft.
Wir bitten in Uebereinstimmung mit den Bezirkskörperschaften
von Pankow und unserem Grundeigentumsausschuß zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die in
der Magistratsvorlage vom 31. Januar 1928 näher bezeichneten
städtischen Parzellen von etwa 3 579 qm in Heinersdorf gegen die
daselbst bezeichneten Parzellen der Allgemeinen Baugenossenschaft des
Verkehrsverbandes an der Stettiner Bahn e. G. m. b. H. in Liqu.
von zusammen etwa 38927 qm ausgetauscht werden.
Berlin, den 31. Januar 1928.
Magistrat.
Böß. Busch.
81. V. 28. — ß. III. 2 Bez. 19.