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Band No. 1 (1-60), 1927/01/07

Volltext: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1927 (Public Domain)

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Wir halten die Beschaffung weiterer Räume für die genannte Schule 
für dringend notwendig und ersuchen deshalb, zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Beschaffung weiterer Räunie 
jür die Hedwig-Heyl-Berufs- und -Fachschule Charlottenburg einverstanden 
und bewilligt die Mittel Jjierfür in Höhe von 54000 M aus zentralen 
Vorbeha lt s Mitteln. 
Berlin, den 1.6. Dezember 1926. 
Magistrat. 
Büß. Ny da hl. 
8t. V. 27. - 45. Hl. 2. Bez. 7. 
19. Vorlage — zur Beschlußfassung —, betr. Bewilligung von Mitteln 
zur Fortführung der städtischen Künstlerhilse-Aktion. 
Tie von der Stadtverordnetenversammlung durch Beschluß vom 7. Sep 
tember 1926 — Prot. Nr. 29 —- bewilligten 100000 M zur Linderung 
der 9iot unter den erwerbslosen Künstlern sind aufgebraucht. Da sich die 
Notlage der Künstlerschaft, wie die Erfahrungen der bisherigen Fürsorge 
arbeit gezeigt .haben, bisher nicht gebessert, sondern in: Gegenteil, mit 
Eintritt des Winters noch wesentlich verschärft hat, ist an eine Ein 
stellung der Aktton nicht zu denken. Tie Durchführung der Notstands 
maßnahmen, init der anfangs die „Werkhilfe bildender Künstler" beauftragt 
worden ivar, haben wir seit einiger Zeit in die eigene Hand genommen 
und dem Bezirksamt Schöneberg übertrageil, welches eine eigene Ver 
waltungsstelle mit der Bezeichnung „Künstlerhilfe der Stadt Berlin" hier 
für eingerichtet hat. Die Bearbeitung der eingehenden Gesuche erfolgt 
hier im engsten Einvernehmen mit den Organisationen der Künstlerschaft 
und, soweit erforderlich, mit den Bezirks-Wohlfahrtsämtern. Die jetzige 
Organisattvn hat sich auf das beste bewährt, so daß man wohl sagen 
kann, daß der von den städtischen Körperschaften angestrebte Zweck — 
unter Berücksichtigung der verhältnismäßig geringen Mittel gegenüber der 
Zahl der hilfesuchenden Künstler im Rahmen des Möglichen erreicht 
Ivorden ist und iveirer erreicht werden wird. Wir haben daher beschlossen, 
zur Fortführung der Aktion einen weiteren Betrag von 100 000 M 
bereitzustellen und bitten um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung ist mit der Fortführung der städttschen Künstler 
hilfe-Aktion einverstanden und bewilligt hierzu weitere 100 000 M aus 
Vorbehaltsmitteln trotz Etatsüberschreitung. 
Berlin, den 11. Dezember 1926. 
Magistrat. 
Böß. Scholtz. 
8t. V. 27. - 6. XI. I. 
20. Vorlage (Tief. Verw. 2791 e) — zur Beschlußfassung —, betr. Grund 
sätze für die Heranziehung der Stadt gehöriger Grundstücke zu Bei 
tragen nach dem Fluchtliniengesctz und nach 8 9 des Kommunal 
abgabengesetzes. zu Gebühren und Entgelt der Stadtcntwäfserung 
sowie zur Anlegung und Unterhaltung der Bürgersteige. 
Tie Heranziehung der Stadt gehöriger Grundstücke zu den oben 
genannten Beiträgen, Gebühren, Entgelten und Verpflichtungen wurde in 
den einzelnen zur neuen Stadtgemeinde Berlin zusammengeschlossenen 
früheren Gemeinden verschieden gehandhabt. In Alt-Berlin, den heutigen 
Bezirken 1—6, war die Heranziehung durch Beschlüsse der städtischen 
Körperschaften und ergänzende Verfügungen der Tiefbauverwältung in 
>er Weise geregelt, daß die Grundstücke der Werks Verwaltungen den 
Grundstücken Privater völlig gleichzustellen waren, während bei Käm 
merei - Grundstücken die Erhebung der einmaligen Beiträge usw. erst 
btt einer Veräußerung der Grundstücke in Frage kam. Im letzteren 
stalle lvurdei: die Grundstücke grundsätzlich - unter Uebernahme der An 
licgerbeiträge auf die Stadt verkauft und ein den Anlicgerbeiträgen 
Ül'ichkominender Betrag aus dem Kaufpreise an die beteiligten Haushalte 
hft Tiefbanverwaltung, der Stadtentivässerung und der Gaswerke abgc 
»>lrt. In gleicher Weise wurde im Bezirk Weißensee verfahren, ohne 
das, jedoch ein besonderer Gemeindebeschluß vorlag. In Zehlendorf wurde 
^ Frage von Fall zu Fall entschieden, während in allen übrigen 
Bezftken sämtliche der Stadt gehörigen Grundstücke wie die Grund 
stücke Privater behandelt wurden. 
Teilweise einheitliche Regelungen dieser Angelegenheit sind für das 
der neuen Stadtgemeinde bereits in dem „Gemeindebeschluß ivegen 
°>nes Grunderwerbsstocks vom 5./20. April 1922" (D.-B. I, 1922, Nr. 3877 
und durch einzelne Verfügungen der städttschen Tiefbanverwaltung erfolgt.
	        
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