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Wir halten die Beschaffung weiterer Räume für die genannte Schule
für dringend notwendig und ersuchen deshalb, zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit der Beschaffung weiterer Räunie
jür die Hedwig-Heyl-Berufs- und -Fachschule Charlottenburg einverstanden
und bewilligt die Mittel Jjierfür in Höhe von 54000 M aus zentralen
Vorbeha lt s Mitteln.
Berlin, den 1.6. Dezember 1926.
Magistrat.
Büß. Ny da hl.
8t. V. 27. - 45. Hl. 2. Bez. 7.
19. Vorlage — zur Beschlußfassung —, betr. Bewilligung von Mitteln
zur Fortführung der städtischen Künstlerhilse-Aktion.
Tie von der Stadtverordnetenversammlung durch Beschluß vom 7. Sep
tember 1926 — Prot. Nr. 29 —- bewilligten 100000 M zur Linderung
der 9iot unter den erwerbslosen Künstlern sind aufgebraucht. Da sich die
Notlage der Künstlerschaft, wie die Erfahrungen der bisherigen Fürsorge
arbeit gezeigt .haben, bisher nicht gebessert, sondern in: Gegenteil, mit
Eintritt des Winters noch wesentlich verschärft hat, ist an eine Ein
stellung der Aktton nicht zu denken. Tie Durchführung der Notstands
maßnahmen, init der anfangs die „Werkhilfe bildender Künstler" beauftragt
worden ivar, haben wir seit einiger Zeit in die eigene Hand genommen
und dem Bezirksamt Schöneberg übertrageil, welches eine eigene Ver
waltungsstelle mit der Bezeichnung „Künstlerhilfe der Stadt Berlin" hier
für eingerichtet hat. Die Bearbeitung der eingehenden Gesuche erfolgt
hier im engsten Einvernehmen mit den Organisationen der Künstlerschaft
und, soweit erforderlich, mit den Bezirks-Wohlfahrtsämtern. Die jetzige
Organisattvn hat sich auf das beste bewährt, so daß man wohl sagen
kann, daß der von den städtischen Körperschaften angestrebte Zweck —
unter Berücksichtigung der verhältnismäßig geringen Mittel gegenüber der
Zahl der hilfesuchenden Künstler im Rahmen des Möglichen erreicht
Ivorden ist und iveirer erreicht werden wird. Wir haben daher beschlossen,
zur Fortführung der Aktion einen weiteren Betrag von 100 000 M
bereitzustellen und bitten um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung ist mit der Fortführung der städttschen Künstler
hilfe-Aktion einverstanden und bewilligt hierzu weitere 100 000 M aus
Vorbehaltsmitteln trotz Etatsüberschreitung.
Berlin, den 11. Dezember 1926.
Magistrat.
Böß. Scholtz.
8t. V. 27. - 6. XI. I.
20. Vorlage (Tief. Verw. 2791 e) — zur Beschlußfassung —, betr. Grund
sätze für die Heranziehung der Stadt gehöriger Grundstücke zu Bei
tragen nach dem Fluchtliniengesctz und nach 8 9 des Kommunal
abgabengesetzes. zu Gebühren und Entgelt der Stadtcntwäfserung
sowie zur Anlegung und Unterhaltung der Bürgersteige.
Tie Heranziehung der Stadt gehöriger Grundstücke zu den oben
genannten Beiträgen, Gebühren, Entgelten und Verpflichtungen wurde in
den einzelnen zur neuen Stadtgemeinde Berlin zusammengeschlossenen
früheren Gemeinden verschieden gehandhabt. In Alt-Berlin, den heutigen
Bezirken 1—6, war die Heranziehung durch Beschlüsse der städtischen
Körperschaften und ergänzende Verfügungen der Tiefbauverwältung in
>er Weise geregelt, daß die Grundstücke der Werks Verwaltungen den
Grundstücken Privater völlig gleichzustellen waren, während bei Käm
merei - Grundstücken die Erhebung der einmaligen Beiträge usw. erst
btt einer Veräußerung der Grundstücke in Frage kam. Im letzteren
stalle lvurdei: die Grundstücke grundsätzlich - unter Uebernahme der An
licgerbeiträge auf die Stadt verkauft und ein den Anlicgerbeiträgen
Ül'ichkominender Betrag aus dem Kaufpreise an die beteiligten Haushalte
hft Tiefbanverwaltung, der Stadtentivässerung und der Gaswerke abgc
»>lrt. In gleicher Weise wurde im Bezirk Weißensee verfahren, ohne
das, jedoch ein besonderer Gemeindebeschluß vorlag. In Zehlendorf wurde
^ Frage von Fall zu Fall entschieden, während in allen übrigen
Bezftken sämtliche der Stadt gehörigen Grundstücke wie die Grund
stücke Privater behandelt wurden.
Teilweise einheitliche Regelungen dieser Angelegenheit sind für das
der neuen Stadtgemeinde bereits in dem „Gemeindebeschluß ivegen
°>nes Grunderwerbsstocks vom 5./20. April 1922" (D.-B. I, 1922, Nr. 3877
und durch einzelne Verfügungen der städttschen Tiefbanverwaltung erfolgt.