fullscreen: Drucksache (Public Domain) Ausgabe 1963, IV. Wahlperiode, Nr. 1-359 (Public Domain)

4) 
Drucksachen 
des Abgeordnetenhauses von Berlin 
Ausgegeben am 10. 5. 1963 
IV. Wahlperiode 
Nr. 103 
Vorlage + zur Beschlußfassung — 
über Gesetz © a 
zur Übernahme des Gesetzes 
zur Änderung des Gesetzes 
über die Errichtung 
eines Bundesgesundheitsamtes 
Artikel II 
Dieses Gesetz mit der Anlage tritt mit Wirkung vom 
..:; 1963 in Kraft... * ; 
A. Begründung? 
Zu Artikel X: 
Der Bundestag hat. das Gesetz zur Änderung des 
Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheits- 
amtes beschlossen. Das Gesetz enthält in Artikel 2 eine 
Berlin-Klausel. Berlin ist daher nach.8 13 Abs, 1 des 
Dritten Überleitungsgesetzes. zur. Übernahme dieses 
Bundesgesetzes verpflichtet. z 
Zu Artikel IX; ' 
Das Bundesgesetz enthält für den‘ Bund eine Er- 
mächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen, Daher 
wird in Artikel II der zuständige Senator ermächtigt, 
diese Rechtsverordnungen und ergehende Verwaltungs- 
vorschriften in Berlin zu veröffentlichen. be 
Zu Artikel If: En 
Durch diese Vorschrift soll ein einheitliches Inkraft- 
:reten im Geltungsbereich des Bundesgesetzes erreicht 
werden. 
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: 
Gesetz 
cur Übernahme des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes 
über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes, 
Son 
DET 
1963. 
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen: 
Artikel I; ) 
Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errich- 
‚ung eines Bundesgesundheitsamtes Vom ....0.4..44. 1963 
BGBl. IS. ..../) — Anlage — findet in. Berlin. Anwendung. 
Artikel 11 ‘ 
Der Wortlaut von Rechtsverordnungen, die auf Grund 
jes in Artikel I genannten Gesetzes erlassen werden, wird 
im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, der Wortlaut 
von. Verwaltungsvorschriften im Amtsblatt für Berlin von 
jem zuständigen Mitglied des Senats veröffentlicht. 
B. Rechtsgrundlage: 
\rtikel 45, 87 Abs. 2 der Verfassung von Berlin. 
CC. Haushaltsmäßige Auswirkungen! 
X eine. 
Berlin, den 7, Mai 1963 
Der Senat von Berlin 
3randt Dr. Habenicht 
teg. Bürgermeister Senator für Gesundheitswesen 
Anlage umgeitig
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.