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in uichtverschlossenen Häusern um 30»» erhöht werden sollten. Wir lehnten
die Forderung zunächst ab, weil weder andere städtische Bedienstete noch
vergleichbare Arbeituehmergruppen in Privathäusern Lohnerhöhungen er
halten hatten. Nach wiederholten Verhandlungen vor dem vom Verband
augerusenen Schlichtungsausschuß Groß-Berlin wurde ein Schiedsspruch
gefällt, der eine Erhöhung der Löhne um durchschnittlich 5»/» ab 1. Oktober
d. Js. vorsah. Wir haben den Schiedsspruch mit Rücksicht auf die in
zwischen eingetretene Erhöhung der Löhne der städtischen Arbeiter, die sich
etwa in gleiche» Grenzen bewegt, angenommen.
Tie Mehrausgaben durch diese Lohnerhöhung betragen für den Rest
des Rechnungsjahres rund 3 000,— M, die aus den Mieteinnahmen be
stritten werden.
Entsprechend der Ermächtigung durch Beschluß der Stadtverordneten
versammlung vom 25. 10. 23 — Prot. Nr. 10 — haben wir bisher die
Grundlöhne und Vergütungen des Hauspcrsvnals der städtischen Wohn
häuser jeweils in gleichem Verhältnis geändert, wie der Berwaltungskosten-
zuschlag als Teil der Miete durch Bekanntmachung des Magistrats geändert
wurde. Seit längerer Zeit erfolgt eine Trennung der Miete nach Ver-
waltungs- und anderen Kosten nicht mehr; sie wird vielmehr in Hundert
sätzen der Fricdensmiete festgesetzt und läßt die Höhe des darin enthaltenen
Berwaltungskosteuzuschlages nicht erkennen.
Um wie bisher die Veränderung der Löhne des Hauspersonals ohne
jedesmalige Inanspruchnahme der Stadtverordnetenversammlung der Ver
änderung der Löhne der übrigen städtischen Arbeiter anzupassen, ersuchen
wir um folgende Beschlußfassung:
Tie Versammlung erklärt sich mit der Neuregelung der Löhne des
Hauspersonals der städtischen Wohnhäuser ab 1. Oktober d. Js. einver
standen und ermächtigt den Magistrat, eine Aenderung der Löhne jeweils in
dem Verhältnis vorzunehmen, in dem die Löhne der städtischen Arbeiter
sich ändern.
Berlin, den 11. Dezember 1020.
Magistrat.
Büß. Brühl.
8t. V. 27. - B. V. 4.
25, Vorlage (Fin. II, i.) — zur Beschlußfassung —, betr. die Aufnahme
eines 5 jährigen Darlehns von 5 088 000 Jt<M bei der städtischen
Sparkasse für Stratzenbauten.
Durch den Nachtragshaushalt 1020 hat die Versammlung für Straßen-
bauten in der außerordentlichen Verwaltung, Titel II, Post 1, zur Ver
fügung gestellt ' 11388 000 M
Hiervon sollen gedeckt werden aus Darlehen vom Reich
»nd Land 6 300 000 M
Ter Rest aus einer neuen Anleihe mit 5 088 000 M
Nach allgemeinen Anleihegrundsätzen gehören Straßenbauteu nicht auf
Anleihe. Ter Herr Oberpräsident hat sich jedoch ausnahmsweise, soweit es
sich um anerkannte Notstandsarbeiten handelt, bereit erklärt, die Aufnahme
einer Anleihe für diesen Zweck zu genehmigen unter der Bedingung, «daß
sie nicht als Jnhaberanleihe, sondern als Darlehen aufgenommen wird,
das jährlich mit 20°/», also in 5 Jahren zu tilgen ist.
Tic Sparkasse der Stadt Berlin ist bereit, der Stadt ein solches
Darlehen zu gewähren. Das Darlehen soll mit 100°'» ausgezahlt werden.
Ter Zinssatz soll 7°/» nicht übersteigen, bei weiterem Sinken des Reichsbank-
diskontes senkt sich der Zinssatz entsprechend. Wir haben der Aufnahme des
Darlehns zu diesen Bedingungen zugestimmt und bitten um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung stimmt der Aufnahme eines 5jährigen Darlehns
von 5 088 000 Ml bei der Sparkasse der Stadt Berlin zu den in der Vor
lage vom 16. Dezember 1020 angegebenen Bedingungen zu.
Berlin, den 16. Dezember 1926.
Magistrat.
Scholtz. Tr. Lange.
81. V. 27. — B. XX. I.
26. Drmglichkritsantrag.
.. Sj* den Richtlinien über die Gewährung der Weihnachtsbeihilfe an die
städtischen Beamten, Angestellten und Arbeiter wird bei Angestellten die Ge
währung der Beihilfe davon abhängig gemacht, daß dieselben seit dem
• -‘ Qt d. l^s. 90 Tage im städtischen Dienst gestanden haben müssen.