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eingezogen werden. Die Mittel sind durch den Vor
anschlag des Bezirksamts WilmerSdors für 1926 ange
fordert.
Die Bczirkskörperschaften von Wilmersdorf und
unser Grundeigcntumsausschuß haben sich mit dem An
kauf einverstanden erklärt. Wir bitten zu beschließen:
Die Versamlmung erklärt sich mit dem Ankauf des
auf dem anliegenden Plan rot kenntlich gemachten
StraßcnlandeS der Eisenzahnstraße in Wilmersdorf
von 1207 qm zum Preise von hJt je Quadratmeter
einverstanden.
Berlin, den 28. Februar 1926.
Magistrat.
B ö ß. Busch.
5t. V. 2b. - 13. III. 2. Bez. 9.
188. Antrag.
Die Bautätigkeit war in den Baujahren 1924/25
und 1925/26 bei weitem nicht so rege, daß dadurch die
Wohnungsnot in Berlin gelindert wurde. Im Gegen
teil. Gerade in der genannten Zeit ist eine weitere
Verschlechterung eingetreten.
Die bisher von den öffentlichen Lrganen unter
nvmmenen Maßnahmen haben sich als unzureichend
erwiesen. Eine private Wohnungsncubautätigkeit ohne
öffentliche Hilfe ist überhaupt nicht zu verzeichnen.
Die Stadtverordnetenversammlung hält daher
folgende Mindest maßnahmen auf diesem Ge
biete für dringend erforderlich,
a) Eine wesentliche Erhöhung des der Stadt Berlin
zufließenden Anteiles vom Aufkommen der Haus-
zinsstcuer.
b> Die Bereitstellung weiterer städtischer Mittel für
den Bau solcher Wohnungen, die zu einem crträg
lichen Mietssatze und ohne Baukostenzuschüsie an
Minderbemittelte vermietet werden können. Ein
Betrag von MJf 25 Millionen ist hierfür in den
Haushalt des Jahres 1926*27 einzustellen,
c) Senkung der Baukosten. hierzu sind geeignet:
1. Bekämpfung des Baustoffwuchcrs. Den pri
vaten Produktions- und Handclslartcllen ist
ein Kartell der Baustoffkonsumrnten entgegen
en
2. Uebertragung der Neubautätigkeit an von
der Stadt Berlin zu kontrollierende Woh
nungsfürsvrgcgesellschaftcn, die im engsten
Einvernehmen mit den Konsumentenorgani-
sationcn wie gcmeinniitzige Bangenossen
schaftcn und den Berufsorganisationen des
werktätigen Volke« zusammenarbeiten.
3. Bevorzugung solcher Bauvorhaben, die auf
Großbaustellen den Serienbau, die Normali-
sierung und Typisierung der Bauten betreiben
und welche die Anwendung wirtschaftlicher
Betricbsführung garantieren.
d) Es sind Maßnahmen zu treffen, welche geeignet
sind, die neben den öffentlichen Hypotheken erfor
dcrlichen Bankapitalien zu erträglichen Zinsbcdin
gungen zu beschaffen und welche ferner geeignet
sind, diese Baukapitalien der gemeinnützigen Bau
tätigkcit für Minderbemittelte zuzuführen. Zn
diesen Mitteln gehören auch die für den Hypo
tbckarkrcdit verfügbaren Mittel der städtischen
Lvarkasse, der städtischen Fcuervcrsicherungsgcscll-
Ichaft (die auf sämtliche Neubauten in der Stadt
Berlin auszudehnen ist), das Berliner Pfand
. driefamt und der Reichsversichcrungsanstalt..
e> Bereitstellung billigen Baugeländes durch die
^ladt und dessen gcmeinwirtschaftliche Bindung
durch das Erbbau oder Hcimstättenrecht. Erwerb
weiteren für Siedl,tngszweckc geeigneten Geländes
durch die Stadt.