Path:
Volume No. 43 (979-1001), 1926/12/10

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

693 
8t. V. 26. — B. V. 2. 
‘J84. Vorlage (Fiu. VIII, 2, Grd.)— zur Beschlußfassung —, betr. Ankauf 
des Hausgrundstücks Waisenstr. 14. 
Der Stadtgemeiude Berlin ist das Hausgrundstück Waisenstr. 14 mit 
einem Flächeninhalt voit 105 qm zum Preise von 13 500 ML — also 
für rund 129 M den Quadratmeter — zum Kauf angeboten ivorden. 
Das Hausgrundstück grenzt — vgl. den anliegenden UeberfichtSplan — 
unmittelbar au das Hausgrundstück Waisenstr. 15, das die Stadt, ebenso 
wie die Nachbargrundstücke Waisenstr. 16 und Neue Friedrichstr. 94 bereits 
vor Jahren für die Durchlegung der Parochialstraße nach der Neuen 
Friedrichstraße erworben hat. Nach der neuen Straßen- und Baufluchtlinie 
würde alsdann die Seitenioand des Hauses Waisenstr. 14 die Front an der 
Durchbruchstraße bilden. Weil jedoch kaum anzunehmen ist, daß nach 
Abriß des Hauses Nr. 15 die Staudsicherheit des schoit älteren Hauses Nr. 14 
gewahrt bleiben lvürde, uitd auch vom städtebaulichen Standpunkte aus, 
halten >vir den Erwerb des Grundstücks Nr. 14 für erwünscht, um, nach 
Niederleguug desselben, an der neu dnrchgelegten Straße an dieser Stelle und 
auf einen Teil der städt. Baustelle Neue" Friedrichstr. 94 einen Neubau 
zu errichten. 
Da auch der Kaufpreis als angemessen zu bezeichnen ist und es sich 
um ein bebautes, verhältnismäßig gut vermietetes Grundstück handelt, 
das keinen Zuschuß erfordert, empfehlen wir im Einverständnis mit den 
Körperschaften des Bezirksamts Mitte und unserem Grundeigentnmsaus- 
schuß den Ankauf und bitten zu beschließen: 
Die Versammlung ist mit dem Ankauf de» Hausgrundstücks Waisen- 
straße 14 zu den in der Vorlage voui 30. November 1926 bezeichneten 
Bedingungen und Verausgabung des Kaufpreises aus dem Grunderwerbs- 
stock einverstanden. 
Berlin, den 30. November 1926. 
Magistrat. 
Böß. Bufch, 
8t. V. 26. — B. III. 2. Bez. 1, 
985. Vorlage (Fiu. VIII, 2, Grd.) — zur Beschlußfassung —, betr. Ankauf 
eines an der Olbersstraße in Charlottenburg belcgenen 16 041 qm 
großen Geländes. 
Die offene Handelsgesellschaft in Liq. Fritz Flatow, Inh. M. u. F. 
F l a t o w, Berlin, ist Eigentümerin der an der Olbers-Herschel-Lambert- 
und Kamminer Straße belegenen, auf anliegenden Lageplan mit a, b, c, d, e, 
f, g, h, i, a bezeichneten, gelb umrandeten Grundstücke. Diese haben eine 
Größe von 16041 qm: davon sind 9616 qm Bauland und 6425 qm Straßen 
land. 
Nach dem urkundlichen Kaufangebot der Gesellschaft soll der Preis 10 
Reichsmark je Quadratmeter, also 160 410 ML betragen und hätte die Stadt als 
Käuferin die Steuern und Unkosten, die anläßlich des Verkaufs entstehen, 
mit Ausnahme der Wertzuwachssteuer zu übernehmen. Wir halten den ge 
forderten Kaufpreis für angemessen. 
Das Terrain liegt südlich vom Bahnhof Juugfernheide und wird für 
allgemeine Zwecke der Verlvaltnng unbedingt gebraucht werden. In Ueber 
einstimmung mit den Bezirkskörperschaften des Bezirksamts Charlotten- 
bnrg und unserem Grundeigentumsausschuß empfehlen wir die Annahme des 
Angebots und bitten zu beschließen: 
Die Versammlung ist mit dem Ankauf der au der Olbersstraße in Char 
lottenbura belegenen Flatow'schen Grundstücke zu den in der Vorlage vom 
3. Dezember 1926 bezeichneten Bedingungen und Verausgabung des Kauf 
preises beim Grunderwerbsstock einverstanden. 
Berlin, den 3. Dezeniber 1926. 
Magistrat. 
Böß. Bus ch. 
8t. V. 26. — B. III. 2. Bez. 7. 
986. Dringlichkcitsantrag. 
Wir beantragen: 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 
Die städtischen Beamten, die in ihrer Entlohnung der Besoldungs 
ordnung angeglichenen Angestellten sowie die Bersorgungs- und Lohn 
empfänger erhalten dieselben besonderen Zuwendungen, die jetzt von Reich 
und Staat beschlossen bezw. gezahlt worden sind. 
Die Auszahlung soll noch vor Weihnachten erfolgen. 
Berlin, den 7. Dezember 1926. 
C z e m i n s k i u. Gen., D e t h l e f f f e n, G ä b e l, Merten 
und Parteifr., S ch>v a rz, Dr. Sal tz geb e r, Wachse n.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.