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Volume No. 43 (979-1001), 1926/12/10

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

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8t. V. 26. — 2. NI. 1. 
691 
§ 5. 
Die Stadt ist berechtigt und verpflichtet, die Fläche von etwa 5,3 ha 
(vgl. § 2 Ziff. 2) zur selben Zeit und gleichen Preise vom Reichs-(Wehr-) 
Fiskus zu erwerben, zn dem sie die Gesamtrestfläche des Tempelhofer 
Feldes vom Reichsfiskus erwirbt. 
8 6. 
Der Reichs-(Wehr-)Fiskus verzichtet auf einen weiteren Ausgleich, da 
die Parteien davon ausgegangen sind, daß mit etwa 100 ha eine Fläche 
bis zu 162 ha zu verstehen sei. 
982. Vorlage (2. 1". 4) — zur Beschlußfassung —, betr. die Bewilligung 
von 89 380 <M aus Vorbehaltsmitteln für die Auswirkung des 
neuen Ortsstatuts für die Berufsschulen. 
Das neue Ortsgesctz, betr. die Bernfsschnlen in Berlin vom 22. 4. 
25/30. 3. 26, das an die Stelle der bisher in Alt-Berlin und den Außen 
bezirken gültigen Einzelstatute getreten ist, hat die Ausdehnung der Berufs 
schulpflicht slitf zahlreiche bisher von ihm nicht erfaßte Jugendliche ge 
bracht. Insbesondere sind nach dem neuen Ortsstatut zahlreiche Mädchen 
eingeschult worden, die in ihren Bezirken bisher nicht schulpflichtig waren. 
Für die durch diese Erweiterung der Berufsschulpflicht bedingten Ein 
richtungen bedarf es nach unserer Berechnung — in der wir die Aus 
wirkung des Ortsstatuts zunächst nur hinsichtlich der sächlichen Anforde 
rungen für das laufende Rechnungsjahr berücksichtigt haben — der Bereit- 
stelllung einer Summe von 89 380 M, deren Bewilligung wir der Dring 
lichkeit wegen trotz Uebcrschreitnug beschlossen haben. Die Feststellung der 
persönlichen Ausgaben kann endgültig erst am Schlüsse des Rechnungs 
jahres stattfinden, wenn wir den Ueberblick über die untereinander über 
tragbaren Positionen aller Bezirke nach der Auswirkung der Neugrup 
pierung erhalten haben. 
Wir beantragen zu beschließen: 
Die Bersammlung erklärt sich ungeachtet der Etatsüberschrcitnng mit 
der Bewilligung von 89 380 M aus Borbehaltsmitteln für die Erweite 
rung der Berufsschulpflicht einverstanden. 
Berlin, den 25. November 1926. 
Magistrat. 
Scholtz. Nydahl. 
8t. V. 26. — 2. IX. 3. 
983. Vorlage (0. 2. I. 1 A. 28) — zur Beschlußfassung —, betr. Aenderung 
des Ortsgcfctzes über die Zusammensetzung der Bezirksämter und 
die Besoldung ihrer Mitglieder. 
Bereits im Juli 1924 hatten wir auf Grund der Preußischen Pcr- 
sonallabbauverordnung beschlossen, die Zahl der besoldeten Mitglieder der 
Bezirksämter zu vermindern. Diesem Beschluß mußte das Ortsgesetz über 
die Zusammensetzung der Bezirksämter und die Besoldung ihrer Mit 
glieder bezüglich der Zahl der besoldeten Bezirksamtsmitglieder angepaßt 
iverden. Inzwischen haben wir nochmals auf der Grundlage der Berteilimg 
der Dezernate in den Bezirksämtern nachgeprüft, in welchem Maße die 
Zahl der besoldeten Mitglieder der einzelnen Bezirksämter vermindert werden 
kann, ohne daß die Fähigkeit des Bezirksamts zur Erfüllung des ihm ob 
liegenden Pflichtenkreises darunter Schaden erleidet, und haben die aus 
der Anlage ersichtliche Festsetzung getroffen. Bei dieser Gelegenheit er 
scheint es zweckmäßig, auch die Zahl der unbesoldeten Mitglieder der Be 
zirksämter neu festzusetzen und die übrigen Bestirnsmungen des Ortsgcsetzes 
deni jetzigen Stande der Gesetzgebung und des Ortsrechts anzupassen. 
Die Anlage enthält eine Gegenüberstellung der bisherigen und der von uns 
beschlossenen neuen Fassung des Ortsgesetzes. Die Vorsitzenden der Be 
zirksämter haben dein Entwurf zugestimmt. Wir bitten um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung stimmt der aus der Anlage ersichtlichen neuen Fassung 
des Ortsgesetzes über die Zusammensetzung der Bezirksämter und die Be 
soldung ihrer Mitglieder zu. 
Berlin, den 2. Dezember 1926. 
Magistrat. 
Wege. La n g e.
	        
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