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(979—1001)
— 689
Vorlagen
für die
1926
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin.
979. Vorlage (Fm. VIII. l. Grd.) — zur Beschlußfassung — über den An
kauf forstsiskalischen Geländes am Bahnhof Heerstraße.
Zum Zwecke des weiteren Ausbaues unseres Messegeländes bei Eich
kamp im Grunewald wollen wir zunächst das auf dem-anliegenden Plan
durch blaue Strichelung kenntlich gemachte Gelände vom preußischen Forst-
fiSkuS erwerben. Nach längeren Verhandlungen hat sich der Herr Minister
für Landwirtschaft. Domäne» und Forsten, vorbehaltlich der Zustimmung
des Herrn Finanz Ministers, bereit erklärt, das rd. etwa 37 ha = 370 000 qm
große Gelände, nachdem ivir 2,50 M je Quadratmeter geboten hatten,
für 5 M je Quadratmeter an die Stadt zu verkaufen. Auf dem Kaufpreis
von rund etiva 1850000 J6 sollen 400 000 M bar angezahlt werden,
während das Restkaufgeld von 1 450 000 J6 zinslos gestundet und in fünf
gleichen Jahresraten von je 290000 M gezahlt werden soll.
Wir halten den Preis für angemessen, die Zahlungsbedingungen für
günstig und bitten zu beschließen:
Die Bcriammluiig erklärt sich mit dem Ankauf des auf dem vorliegenden
Plan durch blaue Strichelung kenntlich gemachten forstfiskalischen Geländes
ain Bahnhof Heerstraße von etwa 37 da zuin Preise von 5 ,M je
Quadratmeter und unter den Bedingungen der Magistratsvorlagc vom
30. November d. I. einverstanden.
Die Mittel sollen aus Anleihen entnominen werden.
Berlin, den 30. November 1926.
Magistrat.
S.ch o Ich. B u s ch.
8t. V. 26. — L. m. 2. Bez. 7.
980. Vorlage (Fin. via, i. Grd.) — zur Beschlußfassung — über einen
Parzellenaustaufch in Karow.
Innerhalb des Grundstücks des Landwirts Otto Schwarz in Berlin-
Karow liegt die der L-tadt Berlin gehörige sog. Sandgrube. Sie ist
auf dem anliegenden Plan durch gelbe Umrandung kenntlich gemacht.
Örtliche Messungen unseres Bermessnngsamtes haben nun ergeben, daß
diese Sandgrube derart ausgeschachtet worden ist, daß die kurze Seite
der ein Rechteck bildenden Sandgrube in der Nordseite vom Zufahrtswege
aus liegt, wogegen nach der Katasterkarte die lange Seite des Recht
eckes in der Nordseite vom Zufahrtswege aus liegen soll. Die Stadt hat
also die auf dem Plan dargestellte Parzelle 446/41 von 885 gm, die dem
Landwirt Otto Schwarz gehört, als Sandgrube genutzt, mährend
Schwarz die auf dem Plan dargestellten stöbt. Parzellen 443/42 und
444/42 von 860 qm seit vielen Jahren beackert hat.
Nachdem jetzt die festgestellten und voir beiden Parteien anerkannten
Grenzen in das Kataster übernommen worden sind) bedarf es noch der
arundbuchlichcn Regelung der Eigentumsverhältnisse. Zu diesem Zwecke
übereignet die Stadt dem Landwirt Otto Schwarz die Parzellen 443/42
und 444/42 von 860 qm, während Schwarz die Harzelle 446/41 von
855 qm der Stadt übereignet.
Die Kosten des Tauschgeschäftes trügt die Stadt.
Wir bitten in Uebereinstimmung mit den Bezirkskörperschaften von
Pankow und unserem Grundeigentumsausschuß zu beschließen:
Die Versammlung ist mit der tauschweisen Uebereignung der stöbt.
Parzellen 443/42 und 444/42 von zusammen 860 qm in Karow gegen
die Parzelle 446/41 von 855 qm daselbst, dem Landwirt Schwarz
gehörig, einverstanden.
Berlin, den 1. Dezember 1926.
Magistrat.
Schlvltz. Busch.
8t. V. 26. — B. III. 2. Bez. 19.