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Volume No. 43 (979-1001), 1926/12/10

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

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M 43. 
(979—1001) 
— 689 
Vorlagen 
für die 
1926 
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin. 
979. Vorlage (Fm. VIII. l. Grd.) — zur Beschlußfassung — über den An 
kauf forstsiskalischen Geländes am Bahnhof Heerstraße. 
Zum Zwecke des weiteren Ausbaues unseres Messegeländes bei Eich 
kamp im Grunewald wollen wir zunächst das auf dem-anliegenden Plan 
durch blaue Strichelung kenntlich gemachte Gelände vom preußischen Forst- 
fiSkuS erwerben. Nach längeren Verhandlungen hat sich der Herr Minister 
für Landwirtschaft. Domäne» und Forsten, vorbehaltlich der Zustimmung 
des Herrn Finanz Ministers, bereit erklärt, das rd. etwa 37 ha = 370 000 qm 
große Gelände, nachdem ivir 2,50 M je Quadratmeter geboten hatten, 
für 5 M je Quadratmeter an die Stadt zu verkaufen. Auf dem Kaufpreis 
von rund etiva 1850000 J6 sollen 400 000 M bar angezahlt werden, 
während das Restkaufgeld von 1 450 000 J6 zinslos gestundet und in fünf 
gleichen Jahresraten von je 290000 M gezahlt werden soll. 
Wir halten den Preis für angemessen, die Zahlungsbedingungen für 
günstig und bitten zu beschließen: 
Die Bcriammluiig erklärt sich mit dem Ankauf des auf dem vorliegenden 
Plan durch blaue Strichelung kenntlich gemachten forstfiskalischen Geländes 
ain Bahnhof Heerstraße von etwa 37 da zuin Preise von 5 ,M je 
Quadratmeter und unter den Bedingungen der Magistratsvorlagc vom 
30. November d. I. einverstanden. 
Die Mittel sollen aus Anleihen entnominen werden. 
Berlin, den 30. November 1926. 
Magistrat. 
S.ch o Ich. B u s ch. 
8t. V. 26. — L. m. 2. Bez. 7. 
980. Vorlage (Fin. via, i. Grd.) — zur Beschlußfassung — über einen 
Parzellenaustaufch in Karow. 
Innerhalb des Grundstücks des Landwirts Otto Schwarz in Berlin- 
Karow liegt die der L-tadt Berlin gehörige sog. Sandgrube. Sie ist 
auf dem anliegenden Plan durch gelbe Umrandung kenntlich gemacht. 
Örtliche Messungen unseres Bermessnngsamtes haben nun ergeben, daß 
diese Sandgrube derart ausgeschachtet worden ist, daß die kurze Seite 
der ein Rechteck bildenden Sandgrube in der Nordseite vom Zufahrtswege 
aus liegt, wogegen nach der Katasterkarte die lange Seite des Recht 
eckes in der Nordseite vom Zufahrtswege aus liegen soll. Die Stadt hat 
also die auf dem Plan dargestellte Parzelle 446/41 von 885 gm, die dem 
Landwirt Otto Schwarz gehört, als Sandgrube genutzt, mährend 
Schwarz die auf dem Plan dargestellten stöbt. Parzellen 443/42 und 
444/42 von 860 qm seit vielen Jahren beackert hat. 
Nachdem jetzt die festgestellten und voir beiden Parteien anerkannten 
Grenzen in das Kataster übernommen worden sind) bedarf es noch der 
arundbuchlichcn Regelung der Eigentumsverhältnisse. Zu diesem Zwecke 
übereignet die Stadt dem Landwirt Otto Schwarz die Parzellen 443/42 
und 444/42 von 860 qm, während Schwarz die Harzelle 446/41 von 
855 qm der Stadt übereignet. 
Die Kosten des Tauschgeschäftes trügt die Stadt. 
Wir bitten in Uebereinstimmung mit den Bezirkskörperschaften von 
Pankow und unserem Grundeigentumsausschuß zu beschließen: 
Die Versammlung ist mit der tauschweisen Uebereignung der stöbt. 
Parzellen 443/42 und 444/42 von zusammen 860 qm in Karow gegen 
die Parzelle 446/41 von 855 qm daselbst, dem Landwirt Schwarz 
gehörig, einverstanden. 
Berlin, den 1. Dezember 1926. 
Magistrat. 
Schlvltz. Busch. 
8t. V. 26. — B. III. 2. Bez. 19.
	        
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