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Volume No. 42 (963-978), 1926/12/02

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

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3. geeignete Maßnahmen auch znr Beschäftigung weiblicher 
Arbeitnehmer zu treffen, da in verschiedenen Industriezweigen in ab 
sehbarer Zeit überhaupt nicht an eine Wiedereinstellnng der weiblichen Ar 
beitskräfte zu denken ist. In erster Linie müssen Mittel bereitgestellt werden, 
um es den Berliner Anstalten zu ermöglichen, ihre Bekleidungs- und Wäsche- 
bestände aufzufüllen. Zu diesem Zwecke ist eine bedeutende Erweiterung der 
Betricbswerkstätten der Berliner Anschaffungs-Gesellschaft notwendig, 
4. zur Milderung der Not der A n g e st c l l t e n die Einrichtung 
der Zeithilfen grundsätzlich zu beseitigen, daß Ueberstundeu-Unwesen in der 
.städtischen Verwaltung abzuschaffen und bei der Einstellung in erster Linie 
langfristig erwerbslose Angestellte unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen 
Lage des Familienstandes und der Eignung in Betracht zu ziehen, 
5. die N o tst a n d s a k t i o u fortzusetzen und wie folgt zu er 
weitern: s 
a) durch Gewährung freier Straßenbahnfahrt der Erwerbslosen zum Fach 
arbeitsnachweis sowie zu nachgewiesenen Arbeitsstellen, 
d) durch Einstellung von weiteren 5000000 M in den Etat für 1926/27, 
uni den Unterstützungsbedürftigen noch zu Weihnachten eine besondere 
Zuwendung zukommen zu lassen, 
6. die Fürsorge für die a r b e i t e n d e. I u g c n d zu verbessern 
und bei den zu treffenden Maßnahmen eine enge Verbindung zwischen Be 
rufsberatung, Berufsschule und Jugendamt anzustreben, 
7. bei allen Arbeiten, bei denen die Stadt oder ihre Gesellschaften <als 
Arbeitgeber auftreten, dastir zu sorgen, daß nur die öffentlichen 
Arbeitsnachweise, benutzt werden, tarifliche Entlohnung gewährleistet 
und der A ch t st u n d e n t a g strikt eingehalten wird, 
8. umgehend auf die Reichsregierung dahin einzuwirken, daß 
a) die Sätze der Erwerbsloscnunterstützung weiter erhöht werden, 
d) die Befristung der Unterstützungsdauer aufgehoben wird, 
o) die Bedürftigkeitsklausel außer Kraft gesetzt wird, 
ck) der Richtsatz eine Aenderung erfährt, 
v) die Pflichtarbeit fortfällt, 
!) die Notstandsarbeiter in ein freies Arbeitsverl)ältnis mit tariflicher 
Entlohnung treten, 
g) der Benntzungszwang der öffentlichen Arbeitsnachweise bei der Arbeits 
vermittlung eingeführt wird, 
d) besondere Mittel für die Kommunen zwecks Maßnahmen zur gewerb 
lichen Schulung der Altersstufen von 14—16 Jahren bereitgestellt 
werden, 
i) schnellstens das Gesetz über die Arbeitslosenversicherung in einer Form 
verabschiedet »vird, die eine Verbesserung gegenüber dem jetzigen Für 
sorgezustand aufweist, 
k) der Anmelde- und Benutzungszwang des öffentlichen Arbeitsnachweises 
bei der Angestclltenvermittclung eingeführt und das Verbot der Chiffre 
anzeigen ausgesprochen tvird, wobei der Arbeitsnachweis berechtigt sein 
soll, in besonders gearteten Fällen die anderweitige Beschaffung der ge 
suchten Arbeitskräfte gegen Sichtvermerk freizugeben, 
l) die Elektrisierung der Stadtbahn schleunigst durchgeführt wird, 
m) der erste Satz in Absatz 2 des 8 10 der Verordnung über Erwerbs- 
losenfürsorge vom 16. Februar 1924 gestrichen wird. 
Berichterstatter: Stadtv. H e i t in a n n. 
966. Beschlüsse des Ausschusses für An- und Verkauf von Grundstücken 
vom 30. November 1926 zu den Vorlagen, betr. 
a) Flachenaustausch in Müggelheim — Drucks. 939 —, 
b) Anlauf von Düppel-Trcilindcn — Trucks. 943 —. 
Zu a ) — Drucks. 939 —: 
Der Ausschuß empfiehlt der Versammlung die Annahme der Magistrats 
vorlage. 
Zu b) — Drucks. 943 —: 
Der Ausschuß empfiehlt der Versammlung wegen der großen finanziellen 
Tragweite die weitere Vorberatung der Vorlage durch den Haushalts 
ausschuß. 
Berichterstatter: Stadtv. Bender.
	        
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