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3. geeignete Maßnahmen auch znr Beschäftigung weiblicher
Arbeitnehmer zu treffen, da in verschiedenen Industriezweigen in ab
sehbarer Zeit überhaupt nicht an eine Wiedereinstellnng der weiblichen Ar
beitskräfte zu denken ist. In erster Linie müssen Mittel bereitgestellt werden,
um es den Berliner Anstalten zu ermöglichen, ihre Bekleidungs- und Wäsche-
bestände aufzufüllen. Zu diesem Zwecke ist eine bedeutende Erweiterung der
Betricbswerkstätten der Berliner Anschaffungs-Gesellschaft notwendig,
4. zur Milderung der Not der A n g e st c l l t e n die Einrichtung
der Zeithilfen grundsätzlich zu beseitigen, daß Ueberstundeu-Unwesen in der
.städtischen Verwaltung abzuschaffen und bei der Einstellung in erster Linie
langfristig erwerbslose Angestellte unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen
Lage des Familienstandes und der Eignung in Betracht zu ziehen,
5. die N o tst a n d s a k t i o u fortzusetzen und wie folgt zu er
weitern: s
a) durch Gewährung freier Straßenbahnfahrt der Erwerbslosen zum Fach
arbeitsnachweis sowie zu nachgewiesenen Arbeitsstellen,
d) durch Einstellung von weiteren 5000000 M in den Etat für 1926/27,
uni den Unterstützungsbedürftigen noch zu Weihnachten eine besondere
Zuwendung zukommen zu lassen,
6. die Fürsorge für die a r b e i t e n d e. I u g c n d zu verbessern
und bei den zu treffenden Maßnahmen eine enge Verbindung zwischen Be
rufsberatung, Berufsschule und Jugendamt anzustreben,
7. bei allen Arbeiten, bei denen die Stadt oder ihre Gesellschaften <als
Arbeitgeber auftreten, dastir zu sorgen, daß nur die öffentlichen
Arbeitsnachweise, benutzt werden, tarifliche Entlohnung gewährleistet
und der A ch t st u n d e n t a g strikt eingehalten wird,
8. umgehend auf die Reichsregierung dahin einzuwirken, daß
a) die Sätze der Erwerbsloscnunterstützung weiter erhöht werden,
d) die Befristung der Unterstützungsdauer aufgehoben wird,
o) die Bedürftigkeitsklausel außer Kraft gesetzt wird,
ck) der Richtsatz eine Aenderung erfährt,
v) die Pflichtarbeit fortfällt,
!) die Notstandsarbeiter in ein freies Arbeitsverl)ältnis mit tariflicher
Entlohnung treten,
g) der Benntzungszwang der öffentlichen Arbeitsnachweise bei der Arbeits
vermittlung eingeführt wird,
d) besondere Mittel für die Kommunen zwecks Maßnahmen zur gewerb
lichen Schulung der Altersstufen von 14—16 Jahren bereitgestellt
werden,
i) schnellstens das Gesetz über die Arbeitslosenversicherung in einer Form
verabschiedet »vird, die eine Verbesserung gegenüber dem jetzigen Für
sorgezustand aufweist,
k) der Anmelde- und Benutzungszwang des öffentlichen Arbeitsnachweises
bei der Angestclltenvermittclung eingeführt und das Verbot der Chiffre
anzeigen ausgesprochen tvird, wobei der Arbeitsnachweis berechtigt sein
soll, in besonders gearteten Fällen die anderweitige Beschaffung der ge
suchten Arbeitskräfte gegen Sichtvermerk freizugeben,
l) die Elektrisierung der Stadtbahn schleunigst durchgeführt wird,
m) der erste Satz in Absatz 2 des 8 10 der Verordnung über Erwerbs-
losenfürsorge vom 16. Februar 1924 gestrichen wird.
Berichterstatter: Stadtv. H e i t in a n n.
966. Beschlüsse des Ausschusses für An- und Verkauf von Grundstücken
vom 30. November 1926 zu den Vorlagen, betr.
a) Flachenaustausch in Müggelheim — Drucks. 939 —,
b) Anlauf von Düppel-Trcilindcn — Trucks. 943 —.
Zu a ) — Drucks. 939 —:
Der Ausschuß empfiehlt der Versammlung die Annahme der Magistrats
vorlage.
Zu b) — Drucks. 943 —:
Der Ausschuß empfiehlt der Versammlung wegen der großen finanziellen
Tragweite die weitere Vorberatung der Vorlage durch den Haushalts
ausschuß.
Berichterstatter: Stadtv. Bender.