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Volume No. 41 (938-962), 1926/11/26

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

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berechtigt fein soll, in besonders gearteten Fällen die anderweitige 
Beschaffung der gesuchten Arbeitskräfte gegen Sichtvermerk frei 
zugeben, 
I) die Elektrisierung der Stadtbahn schleunigst durchgeführt wird. 
Berlin, den 24. November 1926. 
C z e m i n s k i u. Gen. 
8t. V. 26. — B. XVIII. 2. — 
956. Beschluß vom 26. November 1926 des Ausschusses zur Durchberatung 
der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung — Druck 
sache 730 v. 1925 —. 
Ter Ausschuß empfiehlt der Versammlung folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung beschließt auf Vorschlag des Ausschusses zur Durch 
beratung der Geschäftsordnung — Drucks. 730 v. 1925 — folgende Aende 
rungen der Geschäftsordnung: 
Hm 8 13, Abs. 1, ist zu streichen: 
,,b) Ausschuß für Rechnungssachen". 
Reu einzufügen ist unter b): 
,,b) Steuerausschuß". 
Die folgenden Ausschüsse sind entsprechend umzubenennen: 
,,c) Ausschuß für Angelegenheiten der Beamten, Lehrer und Fest 
angestellten", usw. 
8 13, Abs. 3, erhält folgenden Wortlaut: 
„Tic vom Haushaltsausschuß zu prüfenden Rechnungen und 
Bilanzen — s. auch § 22, Abs. 2 — und die für die Ausschüsse zu 
f)—i) bestimmten Angelegenheiten werden diesen Ausschüssen ohne 
vorherige Mitteilung an die Versammlung vom Vorsteher überwiesen 
und erst nach Abschluß der Ausschutzberatung auf die Tagesordnung 
der Versammlung gesetzt." 
8 11 erhält folgenden 2. Absatz: 
„Die Mitglieder der Ausschüsse, Aufsichtsräte und repräsentativen 
Vertretungen werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl ge 
wählt, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen." 
Hm 8 22 ist zwischen dem 1. und 2. Absatz folgender neuer Absatz 
einzufügen: 
„Vorlagen zur Kenntnisnahme, betr. Rechnungen und Bilanzen, 
werden dem Haushaltsausschuß überwiesen — § 13, Abs. 1 a) und 
Abs. 3 —. 
Im 8 27, Abs. 1, ist hinter „mit Ausnahme derjenigen", zu setzen: 
,,a) die sich auf Gegenstände der Tagesordnung beziehen oder mit 
denen Sonderausschüsse bereits befaßt sind, ' 
d) die Angelegenheiten betreffen, für die ständige Ausschüsse — 
8 13 a) bis i) — eingesetzt sind." 
Abs. 7 erhält folgende Fasiung: 
„Beziehen sich Eingaben und Beschwerden auf Gegenstände, die 
von Sonderausschüssen bereits behandelt werden oder die Angelegen 
heiten betreffen, für die ständige Ausschüsie eingesetzt sind, so werden 
sie diesen vom Vorsteher überwiesen. Die weitere Erledigung der den 
ständigen Ausschüssen überwiesenen Eingaben erfolgt, soweit sie nicht 
mit vorliegenden Anträgen und Vorlagen verbunden'werden, nach 
den Bestimmungen der Absätze 2 und 4." 
Neuer Abs. 8: 
„Zuschriften, die sich aus Gegenstände der Tagesordnung be 
ziehen, . . . ." (usw. alte Fassung). 
Der 8 28 mit der Uebcrschrift „4. Behandlung der Rechnungssachen." 
ist zu streichen. Die folgenden Uebcrschriftcn und Paragraphen 
werden entsprechend umnumeriert. 
Im bisherigen 8 30, Abs. 2. ist in Zeile 2 statt „binnen einer Woche" 
zu setzen „binnen zwei Wochen". 
Dem bisherigen 8 30 ist folgender Absatz 3 anzufügen: 
„Die Fragesteller können jederzeit erklären, daß sie sich mit einer 
schriftlichen Antwort des Magistrats begnügen. Diese gelangt mit 
den Vorlagen zum Abdruck und zur Verteilung, erforderlichenfalls als 
Geheimvorlage." 
Im bisherigen 8 31, vorletzte Zeile, ist statt „eines Antrages" zu setzen: 
„eines sachlichen Antrages . 
Berichterstatter: Stadtverordnetenvorfteher Haß.
	        
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