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berechtigt fein soll, in besonders gearteten Fällen die anderweitige
Beschaffung der gesuchten Arbeitskräfte gegen Sichtvermerk frei
zugeben,
I) die Elektrisierung der Stadtbahn schleunigst durchgeführt wird.
Berlin, den 24. November 1926.
C z e m i n s k i u. Gen.
8t. V. 26. — B. XVIII. 2. —
956. Beschluß vom 26. November 1926 des Ausschusses zur Durchberatung
der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung — Druck
sache 730 v. 1925 —.
Ter Ausschuß empfiehlt der Versammlung folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung beschließt auf Vorschlag des Ausschusses zur Durch
beratung der Geschäftsordnung — Drucks. 730 v. 1925 — folgende Aende
rungen der Geschäftsordnung:
Hm 8 13, Abs. 1, ist zu streichen:
,,b) Ausschuß für Rechnungssachen".
Reu einzufügen ist unter b):
,,b) Steuerausschuß".
Die folgenden Ausschüsse sind entsprechend umzubenennen:
,,c) Ausschuß für Angelegenheiten der Beamten, Lehrer und Fest
angestellten", usw.
8 13, Abs. 3, erhält folgenden Wortlaut:
„Tic vom Haushaltsausschuß zu prüfenden Rechnungen und
Bilanzen — s. auch § 22, Abs. 2 — und die für die Ausschüsse zu
f)—i) bestimmten Angelegenheiten werden diesen Ausschüssen ohne
vorherige Mitteilung an die Versammlung vom Vorsteher überwiesen
und erst nach Abschluß der Ausschutzberatung auf die Tagesordnung
der Versammlung gesetzt."
8 11 erhält folgenden 2. Absatz:
„Die Mitglieder der Ausschüsse, Aufsichtsräte und repräsentativen
Vertretungen werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl ge
wählt, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen."
Hm 8 22 ist zwischen dem 1. und 2. Absatz folgender neuer Absatz
einzufügen:
„Vorlagen zur Kenntnisnahme, betr. Rechnungen und Bilanzen,
werden dem Haushaltsausschuß überwiesen — § 13, Abs. 1 a) und
Abs. 3 —.
Im 8 27, Abs. 1, ist hinter „mit Ausnahme derjenigen", zu setzen:
,,a) die sich auf Gegenstände der Tagesordnung beziehen oder mit
denen Sonderausschüsse bereits befaßt sind, '
d) die Angelegenheiten betreffen, für die ständige Ausschüsse —
8 13 a) bis i) — eingesetzt sind."
Abs. 7 erhält folgende Fasiung:
„Beziehen sich Eingaben und Beschwerden auf Gegenstände, die
von Sonderausschüssen bereits behandelt werden oder die Angelegen
heiten betreffen, für die ständige Ausschüsie eingesetzt sind, so werden
sie diesen vom Vorsteher überwiesen. Die weitere Erledigung der den
ständigen Ausschüssen überwiesenen Eingaben erfolgt, soweit sie nicht
mit vorliegenden Anträgen und Vorlagen verbunden'werden, nach
den Bestimmungen der Absätze 2 und 4."
Neuer Abs. 8:
„Zuschriften, die sich aus Gegenstände der Tagesordnung be
ziehen, . . . ." (usw. alte Fassung).
Der 8 28 mit der Uebcrschrift „4. Behandlung der Rechnungssachen."
ist zu streichen. Die folgenden Uebcrschriftcn und Paragraphen
werden entsprechend umnumeriert.
Im bisherigen 8 30, Abs. 2. ist in Zeile 2 statt „binnen einer Woche"
zu setzen „binnen zwei Wochen".
Dem bisherigen 8 30 ist folgender Absatz 3 anzufügen:
„Die Fragesteller können jederzeit erklären, daß sie sich mit einer
schriftlichen Antwort des Magistrats begnügen. Diese gelangt mit
den Vorlagen zum Abdruck und zur Verteilung, erforderlichenfalls als
Geheimvorlage."
Im bisherigen 8 31, vorletzte Zeile, ist statt „eines Antrages" zu setzen:
„eines sachlichen Antrages .
Berichterstatter: Stadtverordnetenvorfteher Haß.