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Volume No. 8 (144-168), 1926/02/19

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

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Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir, 
wie folgt zu beschließen: 
Die Versammlung stimmt der Wahl des Stadt- 
U verordneten C l a j u s zum Geschäftsführer der Frei- 
I bad-Wannsee G. m. b. H. zu. 
k Berlin, den 13. Februar 1926. 
Magistrat. 
B ö ß. Brühl. 
St. V. 26. — B. XVI. 32. 
149. Vorlage (H. St. V. VI.) — zur Beschlußfassung —, 
bctr. Zustimmung zu dem 10. Nachtrag zur Hunde- 
steuerordnung. 
Der Haushaltsplan 1925 erhöhte die Hundesteuer 
auf 40 JIM für den ersten Hund usw. Die durch diese 
Erhöhung bedingte Aenderung der Hundesteuerordnung 
wurde aber bis zum Beginn der vorigen Ferien nicht 
verabschiedet, so daß die Steuer zunächst nach den alten 
Sähen von 30 M usw. eingezogen werden mußte und 
erst im letzten Vierteljahr dieses Rechnungsjahres der 
Ausgleich durch entsprechende Heraufsetzung der Steuer 
sätze vorgenommen werden konnte. Dies geschah auf 
Mcund des 9. Nachtrags zur Hundesteuerordnung, der 
aber nur für das Vierteljahr Januar/März 1926 gilt. 
Vgl. Vorlage Nr. 700 vom 3. November 1925. 
Da demnach mit Ablauf dieses Vierteljahres unsere 
Steuerordnung keine Sätze mehr enthält, nach denen 
die Einziehung der Hundesteuer im nächsten Rechnungs 
jahr begonnen werden kann, muß durch einen neuen 
Nachtrag die Grundlage hierzu geschaffen werden. Der 
beigefügte Entwurf dieses Nachtrags enthält die Steuer 
sätze des Haushaltsplanes für 1925 (40 M für den 
ersten Hund), ohne indessen der Beschlußfassung bei der 
Haushaltsberatung für 1926 endgültig vorgreifen zu 
wollen. 
I Wir beantragen folgende Beschlußfassung: 
k Die Versammlung stimmt dem beigefügten Ent- 
wurf des 10. Nachtrages zur Hundesteuerordnnng zu. 
k Berlin, den 15. Februar 1926. 
Magistrat. 
B ö ß. K a r d i n g. 
St. V. 26. — B. XIX. 5. 
Zu 149. 
10. Nachtrag 
zur Hundcstcuerordnung der Stadt Berlin. 
.Auf Grund der §8 2, 13, 16, 18, 69, 70, 79, 82. 
87 und 90 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 
1893 in der Fassung der Novelle vom 26. August 1921 
wird mit Zustimmung der Stadtverordnetenversamm 
lung folgender Nachtrag zu der Hundesteucrordnuna 
vom 29. März 1922/17. Dezember 1925 erlassen: 
Bi. Der § 1 der Steuerordnung wird wie folgt ge- 
|, ändert: 
In Abs. 1 ist 
an Stelle von 70 JIM zu setzen 40 JIM, 
an Stelle von 140 JIM zu setzen 80 JIM, 
an Stelle von 210 JIM. zu sehen 120 JIM, 
an Stelle von 280 JIM zu setzen 160 JIM. 
II. Dieser Nachtrag tritt mit dem 1. April 1926 in 
L Kraft. 
I Berlin, den Februar 1926. 
Magistrat.
	        
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