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920. Vorlage (Fin. VIII, l, Qrd.) — zur Beschlutzfassung — über den An
kauf des Grundstücks Scharnwcberstr. 158/159 in Reinickendorf.
Infolge Verbreiterung der Scharnweber Straße in Reinickendorf, die
auf Grund eines Beschlusses der städtischen Körperschaften als Notstonds-
arbeit ausgeführt werden soll, ist die Beseitigung der Vorgärten und die
Abtretung des Vorgartcnlnndes bis zur Bauflucht notwendig. Von dem
etwa 18 02:, am großen Grundstück Scharmveber Straße 158/159, das
auf dein anliegenden Plan gelb und grün umrandet dargestellt ist und das
dem Privatier Friedrich Müller aus Niederschönhausen gehört, sind etwa
3700 qm Straßenland und etwa 0000 qm Freifläche, die von der Stadt
unbedingt erivorben werden müssen. Die Restflächc von ctlva 8323 qm
ist Bauland, Das Bezirksamt Reinickendorf ist daher wegen Erwerbes
des ganzen Grundstückes an den Eigenttimer herangetreten, der sich ver
pflichtet lM, es unter den folgenden Bedingungen an die Stadt zu ver
kaufen:
1. Der Kaufpreis beträgt 7-5 Ml) M, d, s, für 1 qrn rund 4 M.
2. Auf den Kaufpreis ist eine Hypothek von 35 000 Gm., verzinslich
zu 0"» jährlich, zu übernehmen,
3. Der Rest von 40 OM M ist bar zu zahlen.
4. Die Kosten des Kaufgeschäfts, mit Ausnahme der Wertzuwachs-
steuer, trägt die Stadt,
Der Preis ist als angemessen zu bezeichnen und wir bitten in Ueber
einstimmung mit den Bezirkskörperschaften von Reinickendorf, uuserm Grund
eigentumsausschuß und der Deputatioir für das Siedlungs- und Wohnungs
wesen zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit dem Ankauf des Grundstücks Scharn
weber Straße 158/159 Ecke Spandauer Weg in Reinickendorf von 18 023 qm
Größe zum Preise von 75 000 PH und unter den Bedingungen der
Magistratsvorlage vom 15. November d. Js. einverstanden,
Berlin, den 15. Noveinber 1926,
Magistrat.
Böß. Busch.
5t. V. 26. — B. III. 2. Bez. 20.
921. Vorlage (Tief I A 2) — zur Beschlutzfassung — über den Vertrag mit
der Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft „G c w o g" E. G.
m. b. H. in Berlin, betr. Aushebung der Eckabstumpfung Bundec-
allee-Rcichsstratze im Bezirk Charlottenburg.
Die „G e w o g" beabsichtigt das Grundstück Reichsstraße 95 Ecke
Bundesallee — Bd, 261 Bl, 8596—8600 — des Grundbuchs von Char
lottenburg mit einem Wohnhaus zu bebauen. An der Straßenecke ist bebau
ungsplanmäßig eine Abstumpfung vorgesehen, die der Ausnutzung des Grund
stückes für Wohnzwecke hinderlich ist. Die „Gewog" hat daher gebeten, ihr
die Ueberbauung dieser Ecke zu gestatten und ihr diese Straßenlandfläche zu
verkaufen. Der hierdurch erforderlich werdenden Fluchtlinien-Aenderung
stehen in städtebaulicher Beziehung und auch sonst keine Bedenken entgegen:
sie erscheint im vorliegenden Fall sogar wünschenswert. Es soll dal)cr nach
folgender Kaufvertrag geschlossen werden:
Kaufvertrag.
8 1.
Die Stadt Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Charlottenburg, ver
laust an die „Gemog" unter dem Vorbehalt derGenehmigung
dergeplantenFluchtlinienänderungdurchdie städtischen
und staatlichen Behörden den auf dem nachgehefteten Lagcplan dar
gestellten und mit den Buchstaben a, b, c, a umschriebenen Teil des der Stadt
gehörigen Straßenlandes in der ungefähren Größe von 12,50 qm,
8 2.
Als Kaufpreis wird ein Bettag von 20M M, wörtlich: „Zweitausend
Reichsmark" für die Quadratrute zugrunde gelegt, nach welchen: der Preis
für die verkaufte Fläche nach genauer Feststellung der Flächengröße an Hand
des Katastcrmaterials zu berechnen ist. Ferner zahlt der Eriverber IM M
Kosten des Fluchtlinienänderungsverfahreus. Die Gesamtsumme ist inner
halb zwei Wochen nach Genehmigung dieses Vertrages durch die städtischen
Körperschaften au die Bezirkskasse Charlottenburg zu zahlen.
8 3-
Die Auslassung der Parzellen hat alsbald nach förmlicher Festsetzung
des abgeänderten Fiuchtlinienplanes und Genehmigung dieses Vertrages durch
die städtischen Körperschaften Pfand- und lastenfrei, also auch frei von
Kanalisationsbeiträgen, zu erfolgen.