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Volume No. 40 (910-937), 1926/11/19

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

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920. Vorlage (Fin. VIII, l, Qrd.) — zur Beschlutzfassung — über den An 
kauf des Grundstücks Scharnwcberstr. 158/159 in Reinickendorf. 
Infolge Verbreiterung der Scharnweber Straße in Reinickendorf, die 
auf Grund eines Beschlusses der städtischen Körperschaften als Notstonds- 
arbeit ausgeführt werden soll, ist die Beseitigung der Vorgärten und die 
Abtretung des Vorgartcnlnndes bis zur Bauflucht notwendig. Von dem 
etwa 18 02:, am großen Grundstück Scharmveber Straße 158/159, das 
auf dein anliegenden Plan gelb und grün umrandet dargestellt ist und das 
dem Privatier Friedrich Müller aus Niederschönhausen gehört, sind etwa 
3700 qm Straßenland und etwa 0000 qm Freifläche, die von der Stadt 
unbedingt erivorben werden müssen. Die Restflächc von ctlva 8323 qm 
ist Bauland, Das Bezirksamt Reinickendorf ist daher wegen Erwerbes 
des ganzen Grundstückes an den Eigenttimer herangetreten, der sich ver 
pflichtet lM, es unter den folgenden Bedingungen an die Stadt zu ver 
kaufen: 
1. Der Kaufpreis beträgt 7-5 Ml) M, d, s, für 1 qrn rund 4 M. 
2. Auf den Kaufpreis ist eine Hypothek von 35 000 Gm., verzinslich 
zu 0"» jährlich, zu übernehmen, 
3. Der Rest von 40 OM M ist bar zu zahlen. 
4. Die Kosten des Kaufgeschäfts, mit Ausnahme der Wertzuwachs- 
steuer, trägt die Stadt, 
Der Preis ist als angemessen zu bezeichnen und wir bitten in Ueber 
einstimmung mit den Bezirkskörperschaften von Reinickendorf, uuserm Grund 
eigentumsausschuß und der Deputatioir für das Siedlungs- und Wohnungs 
wesen zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich mit dem Ankauf des Grundstücks Scharn 
weber Straße 158/159 Ecke Spandauer Weg in Reinickendorf von 18 023 qm 
Größe zum Preise von 75 000 PH und unter den Bedingungen der 
Magistratsvorlage vom 15. November d. Js. einverstanden, 
Berlin, den 15. Noveinber 1926, 
Magistrat. 
Böß. Busch. 
5t. V. 26. — B. III. 2. Bez. 20. 
921. Vorlage (Tief I A 2) — zur Beschlutzfassung — über den Vertrag mit 
der Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft „G c w o g" E. G. 
m. b. H. in Berlin, betr. Aushebung der Eckabstumpfung Bundec- 
allee-Rcichsstratze im Bezirk Charlottenburg. 
Die „G e w o g" beabsichtigt das Grundstück Reichsstraße 95 Ecke 
Bundesallee — Bd, 261 Bl, 8596—8600 — des Grundbuchs von Char 
lottenburg mit einem Wohnhaus zu bebauen. An der Straßenecke ist bebau 
ungsplanmäßig eine Abstumpfung vorgesehen, die der Ausnutzung des Grund 
stückes für Wohnzwecke hinderlich ist. Die „Gewog" hat daher gebeten, ihr 
die Ueberbauung dieser Ecke zu gestatten und ihr diese Straßenlandfläche zu 
verkaufen. Der hierdurch erforderlich werdenden Fluchtlinien-Aenderung 
stehen in städtebaulicher Beziehung und auch sonst keine Bedenken entgegen: 
sie erscheint im vorliegenden Fall sogar wünschenswert. Es soll dal)cr nach 
folgender Kaufvertrag geschlossen werden: 
Kaufvertrag. 
8 1. 
Die Stadt Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Charlottenburg, ver 
laust an die „Gemog" unter dem Vorbehalt derGenehmigung 
dergeplantenFluchtlinienänderungdurchdie städtischen 
und staatlichen Behörden den auf dem nachgehefteten Lagcplan dar 
gestellten und mit den Buchstaben a, b, c, a umschriebenen Teil des der Stadt 
gehörigen Straßenlandes in der ungefähren Größe von 12,50 qm, 
8 2. 
Als Kaufpreis wird ein Bettag von 20M M, wörtlich: „Zweitausend 
Reichsmark" für die Quadratrute zugrunde gelegt, nach welchen: der Preis 
für die verkaufte Fläche nach genauer Feststellung der Flächengröße an Hand 
des Katastcrmaterials zu berechnen ist. Ferner zahlt der Eriverber IM M 
Kosten des Fluchtlinienänderungsverfahreus. Die Gesamtsumme ist inner 
halb zwei Wochen nach Genehmigung dieses Vertrages durch die städtischen 
Körperschaften au die Bezirkskasse Charlottenburg zu zahlen. 
8 3- 
Die Auslassung der Parzellen hat alsbald nach förmlicher Festsetzung 
des abgeänderten Fiuchtlinienplanes und Genehmigung dieses Vertrages durch 
die städtischen Körperschaften Pfand- und lastenfrei, also auch frei von 
Kanalisationsbeiträgen, zu erfolgen.
	        
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