644
900. Borlage (Fin. VIII, I, Grd.) — zur Beschlußfassung — über den An
kauf des Grundstücks Chauffeeftr. 290 i> in Mariendorf.
Der Schuhmachermeister Rogosch hat »ns sein Grundstück Chaussee
straße 290b in Mariendorf zum Kauf angeboten. Es ist 1945 gm groß,
davon sind I 400 qm niibebaut, auf dem Restgrundstück steht ein kleines
Wohnhaus, dessen Friedensmiete 1 752 M jährlich beträgt. Auf dem
anliegenden Plan ist das Grundstück durch gelbe Umrandung kenntlich ge
macht. Der geforderte Preis beträgt 20000 M, das sind rund etwa 10 M
je Quadratmeter. Das Grundstück fällt ganz in die projektierte verlängerte
Kaiserstraße, ist also zur Anlegung dieses Straßenteils erforderlich, und muß
ans alle Fülle erworben werden. Die verlängerte .Kaiserstraße bildet die
Verbindung zu dem kürzlich erworbenen Ehrlickn'chen Gelände, das auf
dem Plan rot eingezeichnet ist. Der Kaufpreis soll wie folgt belegt werden:
Barzahlung bei Auflassung 4 875 ^
zu übernehmende Hypotheken — ausgewertet — . . 5125 „
Restkaufgeld (fällig frühestens 31. 12. 1927, zum
Reichsbankdiskont zu verzinsen) 10000 „
20 000 M
Wir bitten, in Uebereinstimmung mit den Bezirkskörperschaften von
Tempelhof und unserm Grundeigentumsausschuß, zu beschließen:
Die Versammlung .erklärt sich mit deni Ankauf des Grundstücks
Chaufsccstraße 290 h in Mariendorf von 1945 qm zum Preise von 20 000 M
unter den Bedingungen der Magistratsvorlage vom 8. November d. I. ein
verstanden.
Berlin, den 8. November 1920.
Magistrat.
Böß. Busch.
8t. V. 26. — B. Hl. 2. Bez. 13.
901. Borlage (Fin. III. il> — zur Beschlußfassung — über die Bilanz des
Zentralbctricbes der Ltraßcnreinigung.
Wir üverjende» die Eröffnungsbilanz per >. April 1924 und die
Bilanz per 31. März 1925 des Zcntralbetricbcs der Straßenreinigung
nebst Geschäftsberichte» und Gewinn und Verlustrechnung.
Die Bilanzen und Belege sind von der Hauptprüfungsstelle geprüft
»vvrden. Prüfungsbericht liegt bei.
Wir bitte» zu beschließen:
Die Versammlung nimmt Kenntnis von der Eröffnungsbilanz per
l. April >924 und von der Bilanz per 31. Mär; 1925 des Zentral-
betriebcs der Straßcnrcinigung und erteilt die Entlastung.
Berlin, den 5. November 1926.
Magistrat.
Bötz. Wege.
8t. V. 26. — B. XV. 12.
902. Vorlage (Trf. 2) — zur Kenntnisnahme —, bett. die Neufestsetzung
der Löhne der städtischen Arbeiter und Arbeiterinnen ab 6. Sept. 1926.
Die Stadtverordnetenversammlung hat uns durch den Beschluß vom
25. Mär; d. Fs. — Prot. Nr. 20 — ersucht, bei künftigen Verhandlungen
über Lohnerhöhungen für die Ablehnung der Geivährung einer Teuerungs
zulage an die städtischen Arbeiter und Arbeiterinnen einen entsprechenden
angemessenen Ausgleich vorzunehmen.
Unter Kündigung de's ab 8. Oktober 1925 geltenden Lohntarifs
stellten die Gewerkschaften im August 1920 an den Kommunalen Arbeit
geberverband Berlin die Forderung auf Erhöhung der Löhne um 5 F
je Stunde.
Entsprechend der Stellungnahme des ständigen Ausschusses der Stadt
verordnetenversammlung für die Angelegenheiten der Hilfskräfte und Ar
beiter, der einer Lohnerhöhung zustimmte, erklärten wir uns bereit, die
Löhne der über 24 Fahre alten Arbeiter ab 0. September d. Fs. um 2 F
je Stunde und die der unter 24 Fahre alten Arbeiter und der Arbeiterinnen
im bestehenden Verhältnis zu erhöhen. Die Löhne der im Gedinge be
schäftigten Arbeiter sollten im Fnteressc der Erhaltung der Wirtschaftlich
keit des Betriebes, in denen im Gedinge gearbeitet wird, keine Erhöhung
erfahren. Der Kommunale Arbeitgeberverband Berlin verhandelte mit den
Gewerkschaften auf dieser Grundlage, und die Gewerkschaften nahmen
diesen Vorschlag an.