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Volume No. 39 (863-909), 1926/11/12

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

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Westen verschoben wird, so daß dem Blaßmannschen Grundstück etwa 
4 410 qm Bauland zufallen würden. 
Es handelt sich um einen Vorkriegsvertrag. Angesichts der gesunkenen 
Grunüstückswerte und im Hinblick auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts 
muß angenommen werden, daß die volle Erfüllung des s. Zt. geschlossenen 
Vertrages sowieso nicht verlangt werden kann. Die unentgeltliche Abtretung 
des angebotenen Grundstücks ist deshalb als eine angemessene Entschädigung 
für die Befreiung von der privatrechtlichen Beitragspflicht anzu 
sehen. Die in Betracht kommenden Grundstücke sollen nicht etwa von 
der Anliegerbeitragspflicht überhaupt befreit werden. Die öffentlich- 
rechtliche Verpflichtung zur Erstattung der Straßenherstellungskosten 
gem. Fluchtliniengesetz und Ortsstatut bleibt selbstverständlich bestehen. Im 
Anbaufallc sind die Beiträge also von den Anliegern zu zahlen. Befreit 
werden die Blaßmannschen Erben lediglich von der privatrechtlichen 
Verpflichtung, die Beiträge, ohne Rücksicht auf die Bebauung ihrer Grund 
stücke sofort nach Herstellung der Straßen durchdie Stadt 
zahlen zu müssen. Eine besondere Belastung der Stadt wird auch durch 
den Abschluß des angebotenen Vergleichs nicht eintreten; denn es ist nicht 
anzunehmen, daß die in Betracht kommenden Straßen strecken auf Kosten 
der Stadt hergestellt werden, bevor die angrenzenden Grundstücke bebaut 
sind oder die Zahlungspflicht sichergestellt ist. Andererseits muß bezweifelt 
werden, ob die Blaßmannschen Erben, 1>ie einen wesentlichen Teil ihres 
Vermögens verloren haben, heute überhaupt noch in der Lage sind, die s. Zt. 
übernommenen, vertraglichen Verpflichtungen voll zu erfüllen. 
Die Bezirkskörperschaften von Tempelhof, unsere Tiefbaudeputation, 
die Deputation für das Siedlungs- und Wohnungswesen und unser Grund 
eigentumsausschuß haben das Abkommen gutgeheißen. Wir bitten zu 
beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich mit dem Erwerb der auf dem vor 
liegenden Plan blau umrandeten Parzellen an der Götzstraße Ecke Straße 
20 a in Tempelhof von etwa 3500 qm Größe unter den in der Magistrats 
vorlage vom 5. November d. I. näher bezeichneten Bedingungen einver 
standen. 
Berlin, den 5. November 1926. 
Magistrat. 
B ö ß. Busch. 
8t. V. 26. — B. 111. 2. Bez. 13. 
897. Vorlage (Fiu. V111, i. Grd.) — zur Beschlußfassung — über den An 
kauf eines Grundstücks in Marienfeldr. 
Das dem Landwirt August Prenzel gehörige Grundstück Berliner 
Straße 52 Ecke Lankwitzer Straße in Marienfelde bildet für den Auto 
mobil- und Fuhrwerksverkehr eine große Gefahr, weil die Uebersicht durch 
die aus dem Grundsnick stehenden Baulichkeiten verhindert wird. Prenzel 
hat uns das 1044 qm große Grundstück, das auf dem anliegenden Plan 
rot umrandet ist und einen Gebäudesteuer-Nutzungswert von 618 M- hat, 
für 8 000 M, frei von Hypotheken und sonstigen Lasten, zum Kauf ange 
boten. Die Kosten des Kaufgeschäfts, mit Ausnahme der Wertzuwachs- 
steuer, trägt die Stadt. 
Das nach Regulierung der Berliner- und Lankwitzstraße übrig bleibende 
Restgrundstück wird sich zur Errichtung eines Verkaufspavillons oder dergl. 
verwerten lassen. 
In Uebereinstimmung mit den Bezirkskörperschaften von Tempclhof 
uird unserm Grundeigcntumsatlsschuß bitten wir.zu beschließe»: 
Die Versammlung erklärt sich mit dem Ankauf des Grundstücks Ber 
liner Str. 52 Ecke Lankwitzstraße in M«rrienfeldc von 1044 qm zum 
Preise von 8 OM M einverstanden. 
Berlin, den 5. November 1926. 
Magistrat. 
B ö ß. Bus ch. 
8t. V. 26. — B. III. 2. Bez. 13. 
898. Vorlage (Q. B. II. 1) — zur Beschlußfassung —, betr. Abänderung 
der 88 2 und 13 des AnstcllungsortSgrsetzcs. 
Die Stadtverordnetenversammlung bitten wir, wie folgt, zu beschließen-. 
Die Versammlung ist mit folgenden Aenderungen des Ortsgesctzes 
über die Anstellung der Beamtcn der Stadt Berlin vom 11. Oktober 1922 
l,D. Bl. I 24 Nr. 575 A) einverstanden:
	        
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