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Band No. 39 (863-909), 1926/11/12

Volltext : Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1926 (Public Domain)

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Westen  verschoben  wird,  so  daß  dem  Blaßmannschen  Grundstück  etwa
4  410  qm  Bauland  zufallen  würden.
Es  handelt  sich  um  einen  Vorkriegsvertrag.  Angesichts  der  gesunkenen
Grunüstückswerte  und  im  Hinblick  auf  die  Rechtsprechung  des  Reichsgerichts
muß  angenommen  werden,  daß  die  volle  Erfüllung  des  s.  Zt.  geschlossenen
Vertrages  sowieso  nicht  verlangt  werden  kann.  Die  unentgeltliche  Abtretung
des  angebotenen  Grundstücks  ist  deshalb  als  eine  angemessene  Entschädigung
für  die  Befreiung  von  der  privatrechtlichen  Beitragspflicht  anzusehen. ­
  Die  in  Betracht  kommenden  Grundstücke  sollen  nicht  etwa  von
der  Anliegerbeitragspflicht  überhaupt  befreit  werden.  Die  öffentlichrechtliche
  Verpflichtung  zur  Erstattung  der  Straßenherstellungskosten
gem.  Fluchtliniengesetz  und  Ortsstatut  bleibt  selbstverständlich  bestehen.  Im
Anbaufallc  sind  die  Beiträge  also  von  den  Anliegern  zu  zahlen.  Befreit
werden  die  Blaßmannschen  Erben  lediglich  von  der  privatrechtlichen
Verpflichtung,  die  Beiträge,  ohne  Rücksicht  auf  die  Bebauung  ihrer  Grundstücke ­
  sofort  nach  Herstellung  der  Straßen  durchdie  Stadt
zahlen  zu  müssen.  Eine  besondere  Belastung  der  Stadt  wird  auch  durch
den  Abschluß  des  angebotenen  Vergleichs  nicht  eintreten;  denn  es  ist  nicht
anzunehmen,  daß  die  in  Betracht  kommenden  Straßen  strecken  auf  Kosten
der  Stadt  hergestellt  werden,  bevor  die  angrenzenden  Grundstücke  bebaut
sind  oder  die  Zahlungspflicht  sichergestellt  ist.  Andererseits  muß  bezweifelt
werden,  ob  die  Blaßmannschen  Erben,  1>ie  einen  wesentlichen  Teil  ihres
Vermögens  verloren  haben,  heute  überhaupt  noch  in  der  Lage  sind,  die  s.  Zt.
übernommenen,  vertraglichen  Verpflichtungen  voll  zu  erfüllen.
Die  Bezirkskörperschaften  von  Tempelhof,  unsere  Tiefbaudeputation,
die  Deputation  für  das  Siedlungs-  und  Wohnungswesen  und  unser  Grundeigentumsausschuß ­
  haben  das  Abkommen  gutgeheißen.  Wir  bitten  zu
beschließen:
Die  Versammlung  erklärt  sich  mit  dem  Erwerb  der  auf  dem  vorliegenden ­
  Plan  blau  umrandeten  Parzellen  an  der  Götzstraße  Ecke  Straße
20  a  in  Tempelhof  von  etwa  3500  qm  Größe  unter  den  in  der  Magistratsvorlage ­
  vom  5.  November  d.  I.  näher  bezeichneten  Bedingungen  einverstanden. ­

Berlin,  den  5.  November  1926.
Magistrat.
B  ö  ß.  Busch.
8t.  V.  26.  —  B.  111.  2.  Bez.  13.

897.  Vorlage  (Fiu.  V111,  i.  Grd.)  —  zur  Beschlußfassung  —  über  den  Ankauf ­
  eines  Grundstücks  in  Marienfeldr.
Das  dem  Landwirt  August  Prenzel  gehörige  Grundstück  Berliner
Straße  52  Ecke  Lankwitzer  Straße  in  Marienfelde  bildet  für  den  Automobil- ­
  und  Fuhrwerksverkehr  eine  große  Gefahr,  weil  die  Uebersicht  durch
die  aus  dem  Grundsnick  stehenden  Baulichkeiten  verhindert  wird.  Prenzel
hat  uns  das  1044  qm  große  Grundstück,  das  auf  dem  anliegenden  Plan
rot  umrandet  ist  und  einen  Gebäudesteuer-Nutzungswert  von  618  M-  hat,
für  8  000  M,  frei  von  Hypotheken  und  sonstigen  Lasten,  zum  Kauf  angeboten. ­
  Die  Kosten  des  Kaufgeschäfts,  mit  Ausnahme  der  Wertzuwachssteuer,
  trägt  die  Stadt.
Das  nach  Regulierung  der  Berliner-  und  Lankwitzstraße  übrig  bleibende
Restgrundstück  wird  sich  zur  Errichtung  eines  Verkaufspavillons  oder  dergl.
verwerten  lassen.
In  Uebereinstimmung  mit  den  Bezirkskörperschaften  von  Tempclhof
uird  unserm  Grundeigcntumsatlsschuß  bitten  wir.zu  beschließe»:
Die  Versammlung  erklärt  sich  mit  dem  Ankauf  des  Grundstücks  Berliner ­
  Str.  52  Ecke  Lankwitzstraße  in  M«rrienfeldc  von  1044  qm  zum
Preise  von  8  OM  M  einverstanden.
Berlin,  den  5.  November  1926.
Magistrat.
B  ö  ß.  Bus  ch.
8t.  V.  26.  —  B.  III.  2.  Bez.  13.

898.  Vorlage  (Q.  B.  II.  1)  —  zur  Beschlußfassung  —,  betr.  Abänderung
der  88  2  und  13  des  AnstcllungsortSgrsetzcs.
Die  Stadtverordnetenversammlung  bitten  wir,  wie  folgt,  zu  beschließen-.
Die  Versammlung  ist  mit  folgenden  Aenderungen  des  Ortsgesctzes
über  die  Anstellung  der  Beamtcn  der  Stadt  Berlin  vom  11.  Oktober  1922
l,D.  Bl.  I  24  Nr.  575  A)  einverstanden:
            
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