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868. Beschlüsse vom 18. Oktober und 1. November 1926 des Ausschusses
zur Vorberatung der Vorlage, betr. Neusestsetzung der Gebühren
ordnungen für die Baupolizei, sür das Statistische Büro und sür
die Genehmigung von Ankündigungsmitteln. — Drucks. 643 —.
Der Ausschuß empfiehlt der Versammlung folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung stimmt der Neufestsetzung der Gebührenordnungen
für die Baupolizei, für das Statische Büro und für die Genehmigung von
Ankündigungsmitteln nach den vorgelegten Entwürfen mit folgenden
Aenderungen zu:
Baupolizcigebührcnordnung für Berlin.
§ 2: In Abs. I a wird der <Ba% von 3 JK auf 2 M ermäßigt. Der
Mindestsatz von 6 Ji bleibt bestehen.
§ 3: Abs. VI erhält folgenden Wortlaut:
Für begonnene Prüfungen von Baugesuchen, die infolge Zurück
ziehung des Antrages nicht zur Genehmigung geführt haben, Vs und
für Prüfungen von Baugesuchen, die zu einer Versagung der Ge
nehmigung führten, Vs der Gebühren, die bei einer Genehmigung sich
ergeben hätten.
tz 4: Der 2. Absatz erhält folgenden Zusatz:
Nur V»i jener Gebühren werden dann erhoben, wenn die Häuser
in Gemeinschaftsbesitz verbleiben,
tz 6 erhält folgenden Wortlaut:
Zahlung der Gebühren:
Für Genehmigungen sind die Gebühren >vie folgt zu entrichten:
23% bei Erteilung der Bauerlaubnis,
36% bei der Rohbauabuahmc und
23% bei Stellung des Antrages auf Gebrauchsabnahme.
Tie für Prüfung eines Vorentwurfs (§ 3 II a) gezahlte Gebühr
wird in Anrechnung gebracht.
Gebührenordnung für die Genehmigung von
Anküudigungsmittel n.
8 1, Abs. 2: Die Gebühren betragen
a) für Geschäftsschildcr und Aufschriften sowie Abbildungen, die
anliegend an einer Gebäudcfläche angebracht find,
für jedes Quadratmeter 2 oU,
jedoch mindestens 2 cM,
4) für Lichtreklame
für jedes Quadratmeter 15 M,
jedoch mindestens . 15 <M.
Berichterstatter: Stadtv. Fedl e r und Czeminski.
869. Beschluß vom 2. November 1926 des Ausschusses zur Vorberatung
des Antrages der Stadtv. Gabel u. Gen., betr. Klärung der Frage
der Verwendung des Fricdhoscs „Ncuanlagc Buch". — Trucks. 840
u. 809 —.
Der Ausschuß empfiehlt der Versammlung folgenden Zwischen-
bcschluß:
Die Versammlung erteilt in Ergänzung ihres Beschlusses vom 21. Ok
tober 1926 — Prot. Nr. 8 — dem Ausschuß Nr. 31, betr. die Vorberatung
des Antrages der Stadtv. Gäbet u. Gen. über die Klärung der Frage der
Verwendung des Friedhofes „Neuanlage Buch" — Drucks. 840 uud 809 —
die Befugnis, das gesamte Bestattungswesen in Berlin einer Nachprüfung
zu unterziehen.
Berichterstatter: Stadtv. L u s ch e r.
Berlin, den 2. November 1926.
Ter Vorsitzende.
L u s ch e r.
870. Vorlage (kun. II. 3 b.) — zur Kenntnisnahme —, bett. die Bilanz der
Neuköllner Stadtbank G. m. b. H. per 31. Dezember 1923.
Anliegend übersenden wir in der erforderlichen Anzahl von Exem
plaren den Geschäftsbericht nebst Bilanz und Gewinn- und Vcrlnstrechiiung
der Neuköllner Stadtbank G. m. b. H. für das Geschäftsjahr 1923. Tie
Bilanz ist durch die Hauptprüfungsstelle, deren Bericht wir beifügen,
geprüft und durch Gesellschaftsausschuß und Magistrat genehmigt worden.
Wir bitten um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung nimmt Kenntnis von der Bilanz der Neuköllner
Stadtbank G. m. b. H. per 31. Dezember 1925, abschließend auf beiden